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Barbara Pflieglin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde verschiedener Schadenszauber beschuldigt, wobei ihr Ehemann vergebens versuchte, sie von weiteren Zaubereien abzuhalten. Er soll ihr sogar ausdrücklich die Anwendung von Zauber verboten haben. Barbara Pflieglin wurde auch von der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für [[Barbara Hufeysen]], eine weitere Angeklagte, gearbeitet hatte, belastet. Bei den Beschuldigungen entsteht einerseits der Eindruck, dass Barbara Hufeysen hinter einigen zauberischen Untaten von Barbara Pflieglin die treibende Kraft war, aber auch, dass es sich bei den Beschuldigungen Großteils um Klatsch gehandelt haben dürfte. So soll Barbara Pflieglin zum Beispiel um einen Zauber gewusst haben, den eine weitere Angeklagte, [[Barbara Röslin]], [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund "''dem Münzreichen''"]] durch eine tote Maus zufügen wollte, allerdings hatte die belastende Zeugin das Ganze nur von der Magd von [[Barbara Röslin]] erfahren und wusste nicht, ob die Angeklagte mit diesem Zauber überhaupt einverstanden gewesen wäre.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 45 und S. 51f.</ref> | Barbara Pflieglin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde verschiedener Schadenszauber beschuldigt, wobei ihr Ehemann vergebens versuchte, sie von weiteren Zaubereien abzuhalten. Er soll ihr sogar ausdrücklich die Anwendung von Zauber verboten haben. Barbara Pflieglin wurde auch von der Ludwigin Wagenstallin, die einige Zeit für [[Barbara Hufeysen]], eine weitere Angeklagte, gearbeitet hatte, belastet. Bei den Beschuldigungen entsteht einerseits der Eindruck, dass Barbara Hufeysen hinter einigen zauberischen Untaten von Barbara Pflieglin die treibende Kraft war, aber auch, dass es sich bei den Beschuldigungen Großteils um Klatsch gehandelt haben dürfte. So soll Barbara Pflieglin zum Beispiel um einen Zauber gewusst haben, den eine weitere Angeklagte, [[Barbara Röslin]], [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund "''dem Münzreichen''"]] durch eine tote Maus zufügen wollte, allerdings hatte die belastende Zeugin das Ganze nur von der Magd von [[Barbara Röslin]] erfahren und wusste nicht, ob die Angeklagte mit diesem Zauber überhaupt einverstanden gewesen wäre.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 45 und S. 51f.</ref> | ||
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Pflieglin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. Außerdem musste sie Bürgen stellen. Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> | |||
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