Barbara Röslin: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Aussage einer belastenden Zeugin war Jörg Modern bei Herzog Siegmund einige Jahr vor dem Innsbrucker Hexenprozess in Ungnade gefallen.<ref name ="amman60">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 60</ref> Anfang Oktober 1485 wurde Barbara Röslin zusammen mit ihrer Tochter Rosina Hochwartin und fünf weiteren Frauen in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde verschiedener Schadenszauber, u. a. mit vergifteten Kleidungsstücken, beschuldigt, wobei sich eine der sie belastenden Zeuginnen auf Behauptungen berief, welche ihre Magd Else Zimmermannin, die inzwischen mit einem Wagner verheiratet war, gemacht hätte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 59ff.</ref> Von Hans Spiess, einem Kammerdiener des Erzherzogs, wurde sie zusammen mit ihrer Tochter beschuldigt, dass sie durch Zauberei versucht hätte, wieder in die Gunst des Erzherzogs zu gelangen. Angeblich hatte er eine Warnung erhalten und deshalb verhindert, dass ein verzaubertes Gesuch von ihr in die Hände des Erzherzogs gelangte.<ref name ="amman61">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 61</ref> Auch weitere Personen beschuldigten Barbara Röslin, dass sie geplant hatte, mit Hilfe von Zauberei wie einem verhexten Tuch oder einer toten Maus die Gunst des Erzherzogs zurückzugewinnen, wobei stets die Magd als Informationsquelle genannt wurde.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 62ff.</ref>  
Nach der Aussage einer belastenden Zeugin war Jörg Modern bei Herzog Siegmund einige Jahr vor dem Innsbrucker Hexenprozess in Ungnade gefallen.<ref name ="amman60">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 60</ref> Anfang Oktober 1485 wurde Barbara Röslin zusammen mit ihrer Tochter Rosina Hochwartin und fünf weiteren Frauen in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde verschiedener Schadenszauber, u. a. mit vergifteten Kleidungsstücken, beschuldigt, wobei sich eine der sie belastenden Zeuginnen auf Behauptungen berief, welche ihre Magd Else Zimmermannin, die inzwischen mit einem Wagner verheiratet war, gemacht hätte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 59ff.</ref> Von Hans Spiess, einem Kammerdiener des Erzherzogs, wurde sie zusammen mit ihrer Tochter beschuldigt, dass sie durch Zauberei versucht hätte, wieder in die Gunst des Erzherzogs zu gelangen. Angeblich hatte er eine Warnung erhalten und deshalb verhindert, dass ein verzaubertes Gesuch von ihr in die Hände des Erzherzogs gelangte.<ref name ="amman61">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 61</ref> Auch weitere Personen beschuldigten Barbara Röslin, dass sie geplant hatte, mit Hilfe von Zauberei wie einem verhexten Tuch oder einer toten Maus die Gunst des Erzherzogs zurückzugewinnen, wobei stets die Magd als Informationsquelle genannt wurde.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 62ff.</ref>  


Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Röslin und ihre Tochter wurden daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen. Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref>
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Röslin und ihre Tochter wurden daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref name ="amman71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Für Barbara Röslin bürgte daraufhin der Innsbrucker Bürger und Schlosser Christian (Christannus) Sachs, für Rosina Hochwartin der in Wilten (heute Teil von Innsbruck) tätige Richter Thomas Metz und Petrus Tischler.<ref name ="amman73">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 73</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 25. Dezember 2020, 18:42 Uhr

Barbara Röslin (* im 15. Jahrhundert; † vermutlich im 15. Jahrhundert, nach 1485) war eine Angeklagte des Innsbrucker Hexenprozesses im Jahr 1485.

Herkunft und Familie

Barbara Röslin war mit dem Büchsenmeister Jörg Modern verheiratet, der einige Zeit im Dienst von Erzherzog Siegmund "dem Münzreichen" gestanden hatte.[1] Sie war die Mutter von Rosina Hochwartin.[2]

Leben

Nach der Aussage einer belastenden Zeugin war Jörg Modern bei Herzog Siegmund einige Jahr vor dem Innsbrucker Hexenprozess in Ungnade gefallen.[3] Anfang Oktober 1485 wurde Barbara Röslin zusammen mit ihrer Tochter Rosina Hochwartin und fünf weiteren Frauen in Haft genommen.[4] Sie wurde verschiedener Schadenszauber, u. a. mit vergifteten Kleidungsstücken, beschuldigt, wobei sich eine der sie belastenden Zeuginnen auf Behauptungen berief, welche ihre Magd Else Zimmermannin, die inzwischen mit einem Wagner verheiratet war, gemacht hätte.[5] Von Hans Spiess, einem Kammerdiener des Erzherzogs, wurde sie zusammen mit ihrer Tochter beschuldigt, dass sie durch Zauberei versucht hätte, wieder in die Gunst des Erzherzogs zu gelangen. Angeblich hatte er eine Warnung erhalten und deshalb verhindert, dass ein verzaubertes Gesuch von ihr in die Hände des Erzherzogs gelangte.[6] Auch weitere Personen beschuldigten Barbara Röslin, dass sie geplant hatte, mit Hilfe von Zauberei wie einem verhexten Tuch oder einer toten Maus die Gunst des Erzherzogs zurückzugewinnen, wobei stets die Magd als Informationsquelle genannt wurde.[7]

Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Röslin und ihre Tochter wurden daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.[8] Für Barbara Röslin bürgte daraufhin der Innsbrucker Bürger und Schlosser Christian (Christannus) Sachs, für Rosina Hochwartin der in Wilten (heute Teil von Innsbruck) tätige Richter Thomas Metz und Petrus Tischler.[9] Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom Tiroler Landesfürsten beglichen.[10]

Literatur

  • Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital
  • Manfred Tschaikner: Hexen in Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486). In: Der Schlern 88, Juli / August 2014, Heft 7/8, S. 84-102 digital

Einzelnachweise

  1. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 59 und S. 60
  2. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 31
  3. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 60
  4. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 31
  5. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 59ff.
  6. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 61
  7. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 62ff.
  8. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 71
  9. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 73
  10. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 72

Anmerkungen