Triptyque: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits 1911 wurde anlässlich des XIII. Kongresses der L.I.A.T in [[w:Genf|Genf]] die Einführung eines ''Welt-Triptyques'' gefordert, durch welches alle Staaten der Erde bereist werden könnten.<ref>''Der XIII. Kongress der L.I.A.T.zu Genf, 3. Bis 6. August 1911'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 11 (1911), S. 9.</ref>
Bereits 1911 wurde anlässlich des XIII. Kongresses der L.I.A.T in [[w:Genf|Genf]] die Einführung eines ''Welt-Triptyques'' gefordert, durch welches alle Staaten der Erde bereist werden könnten.<ref>''Der XIII. Kongress der L.I.A.T.zu Genf, 3. Bis 6. August 1911'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 11 (1911), S. 9.</ref>


Recht bald traten auch Versicherungen hinzu (''Triptyques-Versicherung''), um das Risiko für den ausstellenden Touring- bzw. Automobilclub zu vermindern. In Österreich 1924, in der Schweiz viele Jahre früher.<ref>''Auszug aus dem Protokoll der XXIX. Ordentlichen Generalversammlung vom 13. Februar 1923'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 2 (1925), S. 4.</ref>
Recht bald traten auch Versicherungen hinzu (''Triptyques-Versicherung''), um das Risiko für den ausstellenden Touring- bzw. Automobilclub zu vermindern. In Österreich 1924, in der Schweiz viele Jahre früher.<ref>''Triptyque-Versicherung'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 1 (1924), S. 4.</ref><ref>''Auszug aus dem Protokoll der XXIX. Ordentlichen Generalversammlung vom 13. Februar 1923'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 2 (1925), S. 4.</ref>


Am 3. November 1923 wurde bei der AIACR beantragt, das System der ''Triptyques'' auch auf Fahrzeuganhänger bis 1000 kg von Privatfahrzeugen und von Lohnfuhrwerken auszudehnen.<ref>''Generalversammlung der A.I.A.C.R.'', ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 15. Jänner 1924, Nr. 2, S. 1.</ref>
Am 3. November 1923 wurde bei der AIACR beantragt, das System der ''Triptyques'' auch auf Fahrzeuganhänger bis 1000 kg von Privatfahrzeugen und von Lohnfuhrwerken auszudehnen.<ref>''Generalversammlung der A.I.A.C.R.'', ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 15. Jänner 1924, Nr. 2, S. 1.</ref>

Version vom 1. Januar 2021, 23:23 Uhr

Als Triptyque (heute auch: Triptik, Triptyk, Carnet de Passages en Douanes (CPD), oder Carnet de passage. Mehrzahl: Triptyques[1]) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als Triptyque-pflichtige Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.[2]

Heutzutage hat sich die Bezeichnung Carnet de Passages en Douanes (dt.: Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze), oder kurz : Carnet de passage bzw. Carnet durchgesetzt und die Bezeichnung Triptyque ist weitgehend vergessen.

Die österreichischen Automobil- und Touringclubs waren an der Entwicklung dieses Systems seit Beginn des 20. Jahrhunderts beteiligt.

Name

Der Name Triptyque (franz.: triplé im Sinne von dreifach) bezieht sich auf die Dreiteilung des abzustempelnden Zolldokuments, welches seit Beginn an ein wesentliches Element dieses Grenzpassierscheins / Grenzkarte für Fahrzeuge bzw. Boote darstellt.[3]

Geschichtliche Entwicklung

Fahrzeuge stellen erhebliche Werte dar und bereits mit der grenzüberschreitenden Verwendung solcher Fahrzeuge für den zuerst privaten Reiseverkehr, ergab sich die Frage, inwieweit die Zollbehörden sicherstellen konnten, das diese Fahrzeuge nicht in ein Land eingeführt, dort verkauft werden und der Staat um die Zolleinnahmen geprellt werden kann. Grundsätzlich das sicherste System war, dass der Reisende für das Fahrzeug an der Grenzeintrittsstelle eine Kaution im angemessenen Verhältnis für den Zoll des Fahrzeuges hinterlegte, die er bei Verlassen dieses Staates wieder bei der Grenzaustrittstelle beheben konnte. Dieses System war jedoch für den Fahrzeugeigentümer mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, musste er doch diese Kaution und die Aufwendungen für die einzelstaatlichen Gebühren immer bei sich führen.[4] Auch für die Staaten war es mit erheblichem Aufwand verbunden, da oftmals die Einreisestelle nicht gleich der Ausreisestelle war und daher ein logistisches System aufgebaut werden musste, um die Kaution fristgerecht bei der Ausreise zurückzahlen zu können.

Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den Triptyques, welches erste Erleichterungen brachte.[5][6] Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Touringclub, Automobilclub etc.) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der Triptyques und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Fahrzeugeigentümer bzw. -besitzer musste zuvor einen oder mehrere Triptyque (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten.

Im Dezember 1910 wurde im Rahmen des FIA (damals noch Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus, AIACR, genannt) vom Touring Club Italiano vorgeschlagen, ein Triptyquebuch (Tourenbuch / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch) einzuführen, um dem Automobilisten die Mitführung einzelner (verschiedener) Triptyques für jedes Land zu ersparen. Dieses Triptyquebuch sollte ein dauerhaftes Stammblatt mit den Daten zum Fahrzeug enthalten sowie zwölf Scheine, mit denen ein Fahrzeug jede beliebige Grenze eines Vertragsstaates überschreiten könnte, ohne dass dies zuvor angemeldet werden müsste.[7]

Ein solches System mit den nunmehr als Carnet de Passages en Douanes (CPD), oder Carnet de passage bezeichneten Ausweisen[8] für Privatfahrzeuge wurde von den Zollbehörden Österreichs, Belgiens, Dänemarks, Spaniens, Frankreichs, der Niederlande, Ungarns[9], Italiens, Norwegens, Russlands, Rumäniens und der Schweiz zum 1. Dezember 1913 eingeführt.[4] Der Unterschied zwischen dem Carnet de Passages en Douanes und den Triptyques in Europa war nun, dass das Triptyque für ein Land eingeschränkt galt, während das Carnet de Passages en Douanes für fast alle teilnehmenden europäischen Länder galt. Beide galten jeweils ein Jahr nach Ausstellung. Daneben wurden auch immer öfter Triptyques für kurzfristige, einmalige Grenzübertritte ausgestellt.[10]

Bereits 1911 wurde anlässlich des XIII. Kongresses der L.I.A.T in Genf die Einführung eines Welt-Triptyques gefordert, durch welches alle Staaten der Erde bereist werden könnten.[11]

Recht bald traten auch Versicherungen hinzu (Triptyques-Versicherung), um das Risiko für den ausstellenden Touring- bzw. Automobilclub zu vermindern. In Österreich 1924, in der Schweiz viele Jahre früher.[12][13]

Am 3. November 1923 wurde bei der AIACR beantragt, das System der Triptyques auch auf Fahrzeuganhänger bis 1000 kg von Privatfahrzeugen und von Lohnfuhrwerken auszudehnen.[14]

Die Sonderkommission für Zollangelegenheiten und die Ständige Internationale Kommission für Verkehrswesen der A.I.A.C.R hat am 2. November 1923 unter anderem die Einführung eines Triptyques nach einheitlichem Muster für alle teilnehmenden Länder gefordert. Ein solcher Antrag war bereits 1913 angenommen worden und wurde ein solches Muster eingeführt, jedoch nicht von alle teilnehmenden Ländern verwendet. Ebenso soll die Geltungsdauer von Triptyques auf einheitlich zwölf Monate von allen Mitgliedsclubs festgelegt werden. Weiters sollen zukünftig Triptyques auch auf Nutzfahrzeuge und Taxis erstreckt werden. Dies habe schon die internationale Straßenkonferenz in Paris im Oktober 1921 gefordert.[6]

Der internationaler Tourismusverband (AIT, gegründet 1898) und Fédération Internationale de l’Automobile (FIA, gegründet 1904) sind aus historischen Gründen daher bis heute die Abwicklungsstellen für das internationale AIT / FIA-Zolldokumentennetz um internationale Reisen zu erleichtern.[15]

Form

Das Triptyque bzw. heute das Carnet enthält eine Seite mit den Fahrzeugdaten, ähnlich wie sich diese in Österreich im Zulassungsschein befinden. Diese dienten und dienen der eindeutigen Identifikation des Fahrzeuges (Stammblatt).

Weitere Seiten sind in drei Abschnitte unterteilt. Der unterste Teil wird vom Zoll bei der Einreise in das betreffende Land entfernt (Eintrittsblatt), wobei nicht immer jedes Zollamt für die Abstempelung geeignet bzw. zugelassen ist. Der mittlere Teil wird vom Zoll beim Verlassen dieses Landes entfernt (Austrittsblatt). Der oberste Abschnitt verbleibt beim Fahrzeug und wird beim Ein- und Aussteigen ebenfalls einmal abgestempelt. Diese Abfolge erfolgt für jedes besuchte Land wieder neu. Bei der Rückreise muss auch in jedem bereits besuchten Land erneut eine neue Seite abgestempelt werden.

Wird das Fahrzeug nach der Rückkehr im Ursprungsland wieder vom Zoll als eingeführt registriert, muss das Triptyque bzw. heute Carnet der ausstellende Organisation vorgelegt werden und erst dann wird die hinterlegte Kaution zurückgezahlt.

Im Laufe der Zeit wurde auch die Möglichkeit von verschiedenen Ländern eingeräumt, Kollektiv-Triptyque ausstellen zu lassen, wenn ein Touring- bzw. Automobilclub die Haftung für die Rückführung der Fahrzeuge übernahm (z. B. im Rahmen von grenzüberschreitenden Motorsportveranstaltungen).[16]

Verwendung

Ein Triptyque konnte relativ rasch für Reisen in mehrere Länder hintereinander und mehrfach verwendet werden. Es war und ist meist für die jeweilige Reise oder eine maximale Dauer (z. B. ein Jahr) begrenzt gültig. Heutzutage ist dieses Dokument innerhalb der Europäischen Union nicht mehr erforderlich, jedoch verlangen sehr viele Länder in Afrika, Asien, Südamerika sowie in Australien und Neuseeland diesen Einfuhr- und Ausfuhrnachweis. Es gibt auch Länder, welche ein Triptyque bzw. heute Carnet de passage nicht oder nur zeitweise akzeptieren. Selbst bei Anerkennung des Triptyque bzw. heute Carnet de passage ist es möglich, dass ein Land eine Fahrzeugzulassung aus z. B. Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein etc. nicht anerkennt und das Fahrzeug daher dort, trotz Einfuhrmöglichkeit, nicht ohne weitere Überprüfung verwendet werden darf (z. B. Japan).[17]

Das Triptyque als auch das Carnet de Passages wurden bzw. werden auf eine bestimmte Person und ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Das Dokument ist nicht übertragbar. Der Dokumenteninhaber (er ist nicht Eigentümer) haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.

Ausgabestellen

In den Ursprüngen der Entwicklung waren die Ausgabestelle die Fahrrad-, Touring- bzw. Automobilclubs in den verschiedenen Ländern, die für ihre Mitglieder Erleichterungen beim Grenzübertritt erreichen wollten und daher auch teilweise bis heute als solche Ausgabestellen fungieren. Die Automobilclubs bzw. deren Beauftragte[18] übernahmen die Ausstellung der Triptyques gegen Entgelt und auch unter Umständen unter Einhebung einer Sicherheit (Kaution) oder unter Gewährung einer Bürgschaft für ihre Mitglieder.

Einzelnachweise

  1. Der Unterschied liegt darin, dass ein Triptyque ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein Carnet de Passages en Douanes für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als Grenzpassagierscheinheft bezeichnet wurde.
  2. Auslandsfahrten mit Fahrrädern in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Nr. 4 (1931), S. 6.
  3. Siehe auch im Französischen die heutige Verwendung des Wortes: triptyque (eingedeutscht: Triptychon, aus dem Griechischen: τρίπτυχος, im Sinne von drei Fensterläden, ein im Bereich der bildenden Kunst ein gemaltes oder skulptiertes geschaffenes Werk, welches aus drei Tafeln besteht, deren zwei äußere Tafeln auf die mittlere hin geschlossen werden können und diese ganz oder teilweise verdecken (Beispiel: Flügelaltar).
  4. 4,0 4,1 Das Grenzpassierscheinheft in Allgemeine Automobil-Zeitung vom 30. November 1913, S. 49.
  5. Rundschau in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Nr. 17 (1900), S. 8.
  6. 6,0 6,1 Zollangelegenheiten und Verkehrsfragen, Allgemeine Automobil-Zeitung vom 15. Jänner 1924, Nr. 2, S. 9 f.
  7. Das internationale Triptyquebuch in Allgemeine Automobil-Zeitung, Nr. 8, vom 19. Februar 1911, S. 2.
  8. Auch als Grenzpassagierscheinhefte / Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge bzw. Boote bezeichnet.
  9. Ungarn galt zolltechnisch innerhalb der Habsburgmonarchie als Ausland und deshalb waren solche Bescheinigungen erforderlich.
  10. Erleichterungen für den Auslandsverkehr in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Heft 10 (1937), S. 2.
  11. Der XIII. Kongress der L.I.A.T.zu Genf, 3. Bis 6. August 1911 in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Heft 11 (1911), S. 9.
  12. Triptyque-Versicherung in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Heft 1 (1924), S. 4.
  13. Auszug aus dem Protokoll der XXIX. Ordentlichen Generalversammlung vom 13. Februar 1923 in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Nr. 2 (1925), S. 4.
  14. Generalversammlung der A.I.A.C.R., Allgemeine Automobil-Zeitung vom 15. Jänner 1924, Nr. 2, S. 1.
  15. Carnet de Passage en Douanes (CPD): Frequently Asked Questions, Webseite: carseurope.net.
  16. BMW-Club in Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club, Nr. 8 (1931), S. 6.
  17. Carnet de Passages: Der Reisepass für Ihr Fahrzeug, Webseite: adac.de vom 22. Jänner 2020.
  18. In Bregenz war dies z. B. viele Jahre hinweg das Sportgeschäft von Viktor Sohm, in Bad Hofgastein das Reisebüro Heinrich Chlost, in Lienz der Fremdenverkehrs-Verein für Osttirol oder in Linz die Anglo-Elementar-Versicherung A.-G.