Johann Heinrich (Luxemburg): Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Johann Heinrich von Böhmen''' (* [[12. Februar]] [[1322]], in [[w:Praha|Prag]]; † [[12. November]] [[1375]], in [[w:Brno|Brünn]]), auch '''Johann Heinrich von Luxemburg''' oder '''Jan Jindřich Lucemburský''', war Markgraf von Mähren und begründete als solcher eine Linie des Hauses Luxemburg, die mit seinen beiden Söhnen bereits wieder erlosch. Als erster Ehemann der Tiroler Landesfürstin Margarete "''Maultasch''" war er für kurze Zeit auch Herrscher über Teile in der heutigen Republik Österreich. Während seine Herrschaft als Markgraf von Mähren in der neueren Forschung durchwegs positiv gesehen wird, war er als Markgraf von Tirol alles andere als erfolgreich.
'''Johann Heinrich von Böhmen''' (* [[12. Februar]] [[1322]], in [[w:Praha|Prag]]; † [[12. November]] [[1375]], in [[w:Brno|Brünn]]), auch '''Johann Heinrich von Luxemburg''' oder '''Jan Jindřich Lucemburský''', war Markgraf von Mähren und begründete als solcher eine Linie des Hauses Luxemburg, die mit seinen beiden Söhnen bereits wieder erlosch. Als erster Ehemann der Tiroler Landesfürstin Margarete "''Maultasch''" war er für kurze Zeit auch "de jure" Herrscher über Teile in der heutigen Republik Österreich. Während seine Herrschaft als Markgraf von Mähren in der neueren Forschung sehr positiv gesehen wird, war er als Graf von Tirol alles andere als erfolgreich.


== Herkunft und Familie ==
== Herkunft und Familie ==
Zeile 14: Zeile 14:


== Leben ==
== Leben ==
Johann Heinrich von Böhmen wurde mit etwa 5 Jahren mit seiner ersten Ehefrau, die einige Jahre älter war, offiziell verlobt und an den Hof seines zukünftigen Schwiegervaters gebracht. Am 16. September 1330 wurde Johann Heinrich und Margarete offiziell in Anwesenheit von dessen Vater verheiratet. Noch am selben Tag wurde mit den Tiroler und den Kärntner Landständen eine Vereinbarung getroffen, nach welcher nach dem Tod von Margaretes Vater, mit dem damals bereits gerechnet Johann Heinrichs Vater die Vormundschaft für das Paar und die Regentschaft in den beiden Reichsfürstentümern übernehmen sollte. Im Gegenzug wurde dieser verpflichtet, die bestehenden Rechte und verprüften Privilegien der Landstände zu achten und keine "Fremden" als Amtsträger einzusetzen.<ref name ="margue40">vgl.  Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 40</ref>
Johann Heinrich von Böhmen wurde Mitte der 1320er-Jahre mit etwa 5 Jahren mit seiner ersten Ehefrau offiziell verlobt und 1327 an den Hof seines zukünftigen Schwiegervaters gebracht, wo er gemeinsam mit dieser, die einige Jahre älter als er war, aufwachsen und erzogen werden sollte.<ref name ="hörmann139">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 139</ref> Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand eine reelle Chance, dass er einmal die Nachfolge seines Schwiegervaters im Herzogtum Kärnten und in der Grafschaft Tirol antreten würde, wenn dieser keinen eigenen Sohn mehr haben sollte. Schon 1327 gab es bereits eine Vereinbarung, nach welcher die Vormundschaft (und somit auch Regentschaft für die beiden Reichsfürstentümer) an Johann Heinrichs Vater fallen würde, wenn sein Schwiegervater vor Erreichen von Johann Heinrichs Volljährigkeit sterben sollte.<ref name ="hörmann141">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land'', 2013, S. 141</ref> 
 
Am 16. September 1330 wurden Jphann Heinrich und Margarete offiziell in Anwesenheit von dessen Vater Johann verheiratet.<ref name ="margue40">vgl.  Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 40</ref> Mit Blick auf das Alter des Brautpaares handelte sich dabei nur um eine "''desponsatio de futuris''", die noch ausstehende (formale) Einwilligung des Paares stand noch bevor. Diese "''desponsatio de praesenti''" hätte erst stattfinden können, nachdem Johann Heinrich und Margarete das dafür vorgeschriebene Alter erreicht hatten. Nach Aussage von Margarete soll es dazu aber nie gekommen sein, was für die spätere Auflösung ein wichtiges Argument war.<ref name ="hörmann141"/> Noch am selben Tag wurde die bereits bestehende Vereinbarung von 1327, nach welcher nach dem Tod von Margaretes Vater, mit dem damals bereits gerechnet wurde, Johann Heinrichs Vater die Vormundschaft für das Paar und die Regentschaft in den beiden Reichsfürstentümern übernehmen sollte, auch mit den Tiroler und den Kärntner Landständen geschlossen. Als Gegenzug wurde König Johann verpflichtet, die bestehenden Rechte und verprüften Privilegien der Landstände zu achten und keine "Fremden" als Amtsträger einzusetzen.<ref name ="margue40"/> 


Nachdem Johann Heinrichs Schwiegervater am 2. April 1335 tatsächlich gestorben war, belehnte [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) "''der Baier''"]] bereits am 2. Mai 1335 die Herzöge [[Albrecht II. (Österreich)|Albrecht (II.)]] und [[Otto der Fröhliche|Otto]] von Österreich<ref group="A">Die beiden [[Habsburger]] begründeten ihren Erbanspruch damit, dass sie die nächsten männlichen Erben wären. Ihre Mutter [[Elisabeth von Görz-Tirol|Elisabeth]] war eine Schwester von Margaretes Vater Heinrich gewesen.</ref> mit dem [[Herzogtum Kärnten]] (inklusive der [[w:Krain|Mark Krain]]), Teilen der Grafschaft Tirol und der Vogtei über die Bistümer [[w:Bistum Trient|Trient]] und [[w:Bistum Brixen|Brixen]] belehnt. Die übrigen Teile der Grafschaft Tirol bestimmte er für seine eigene Familie. Während die beiden [[Habsburger|Habsburgern]] sich im Herzogtum Kärnten behaupteten, unterstützte der Tiroler Adel die Erbtochter Margarete, Johann Heinrich und dessen Familie gegen diese und den Kaiser. Dabei agierte Markgraf Karl von Mähren, der spätere Karl IV. als Vormund für Johann Heinrich, der noch unmündig war, und dessen Ehefrau.<ref name ="margue42">vgl.  Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 42</ref> Im März 1339 wurde unter Vermittlung der Tiroler Landstände ein Ausgleich mit dem Kaiser geschlossen. In diesem war festgelegt, dass die Grafschaft Tirol, falls Johann Heinrich ohne Nachkommen sterben sollte, als Reichslehen an dessen Vater und seinen älteren Bruder fallen sollte.<ref name ="margue41">vgl.  Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41</ref> Wenig später verschlechterte sich jedoch die Beziehung zwischen den Landständen und Johann Heinrichs Familie.<ref name ="margue42"/>  
Nachdem Johann Heinrichs Schwiegervater am 2. April 1335 tatsächlich gestorben war, belehnte [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) "''der Baier''"]] bereits am 2. Mai 1335 die Herzöge [[Albrecht II. (Österreich)|Albrecht (II.)]] und [[Otto der Fröhliche|Otto]] von Österreich<ref group="A">Die beiden [[Habsburger]] begründeten ihren Erbanspruch damit, dass sie die nächsten männlichen Erben wären. Ihre Mutter [[Elisabeth von Görz-Tirol|Elisabeth]] war eine Schwester von Margaretes Vater Heinrich gewesen.</ref> mit dem [[Herzogtum Kärnten]] (inklusive der [[w:Krain|Mark Krain]]), Teilen der Grafschaft Tirol und der Vogtei über die Bistümer [[w:Bistum Trient|Trient]] und [[w:Bistum Brixen|Brixen]] belehnt. Die übrigen Teile der Grafschaft Tirol bestimmte er für seine eigene Familie. Während die beiden [[Habsburger|Habsburgern]] sich im Herzogtum Kärnten behaupteten, unterstützte der Tiroler Adel die Erbtochter Margarete, Johann Heinrich und dessen Familie gegen diese und den Kaiser. Dabei agierte Markgraf Karl von Mähren, der spätere Karl IV. als Vormund für Johann Heinrich, der noch unmündig war, und dessen Ehefrau.<ref name ="margue42">vgl.  Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 42</ref> Im März 1339 wurde unter Vermittlung der Tiroler Landstände ein Ausgleich mit dem Kaiser geschlossen. In diesem war festgelegt, dass die Grafschaft Tirol, falls Johann Heinrich ohne Nachkommen sterben sollte, als Reichslehen an dessen Vater und seinen älteren Bruder fallen sollte.<ref name ="margue41">vgl.  Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41</ref> Wenig später verschlechterte sich jedoch die Beziehung zwischen den Landständen und Johann Heinrichs Familie.<ref name ="margue42"/>  

Version vom 6. Februar 2021, 12:20 Uhr

Johann Heinrich von Böhmen (* 12. Februar 1322, in Prag; † 12. November 1375, in Brünn), auch Johann Heinrich von Luxemburg oder Jan Jindřich Lucemburský, war Markgraf von Mähren und begründete als solcher eine Linie des Hauses Luxemburg, die mit seinen beiden Söhnen bereits wieder erlosch. Als erster Ehemann der Tiroler Landesfürstin Margarete "Maultasch" war er für kurze Zeit auch "de jure" Herrscher über Teile in der heutigen Republik Österreich. Während seine Herrschaft als Markgraf von Mähren in der neueren Forschung sehr positiv gesehen wird, war er als Graf von Tirol alles andere als erfolgreich.

Herkunft und Familie

Johann Heinrich war der jüngere Sohn des böhmischen Königs Johann (I.) "des Blinden", Graf von Luxemburg, aus dessen Ehe mit Eliška Přemyslovna. Er war mehrmals verheiratet,

∞ in 1. Ehe (1330-1341) mit Gräfin Margarete von Görz-Tirol († 1369), der Erbtochter von Herzog Heinrich von Kärnten, Graf von Tirol und ehemaliger böhmischer König[A 1], aus dessen Ehe mit Adelheid von Braunschweig. Diese Ehe blieb unvollzogen und wurde 1341 aus politischen Gründen beendet. Um Johann Heinrich die Möglichkeit für eine neue Eheschließung zu schaffen, wurde die Ehe 1349 wegen Nichtvollzug auf Initiative von Johann Heinrichs Familie durch den mit Kaiser Karl IV. verbündeten Papst Innozenz VI. gelöst, wobei dieser und der Kaiser darauf achteten, dass diese Auflösung "de facto" nur für Johann Heinrich Geltung erlangte.
∞ in 2. Ehe seit 1349 mit Margarete von Troppau († 1363), einer Tochter von Herzog Nikolaus (II.) von Troppau. Aus dieser Ehe hatte Johann Heinrich mehrere Kinder, darunter die Söhne: Jobst († 1411) und Prokop († 1405), die ihm als Markgrafen von Mähren nachfolgen sollten.;
∞ in 3. Ehe seit 1364 mit Margarethe von Österreich († 1366), einer Tochter von Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen", auch "Albrecht der Weise"). Sie war zuvor mit dem Grafen Meinhard (III.) von Tirol, Herzog von Oberbayern, verheiratet gewesen, einem Sohn von Johann Heinrichs erster Ehefrau aus ihrer Ehe mit Ludwig "dem Brandenburger".
∞ in 4. Ehe um 1366/67 mit Elisabeth, einer Tochter des Grafen Albrecht von Oettingen.

Johann Heinrich hatte außerdem einen unehelichen Sohn: Johann (* 1345), der Propst des Kollegiatstiftes St. Peter und Paul auf dem Vyšehrad war.

Herrschaften

Johann Heinrich von Böhmen war 1335-1341 als Ehemann von Margarete Maultasch offiziell Herrscher über die Grafschaft Tirol, die tatsächliche Machtausübung lag jedoch vor allem bei seinem älteren Bruder, dem späteren Kaiser Karl IV.. Nach dem Tod seines Vaters folgte er diesem als Markgraf von Mähren nach.

Leben

Johann Heinrich von Böhmen wurde Mitte der 1320er-Jahre mit etwa 5 Jahren mit seiner ersten Ehefrau offiziell verlobt und 1327 an den Hof seines zukünftigen Schwiegervaters gebracht, wo er gemeinsam mit dieser, die einige Jahre älter als er war, aufwachsen und erzogen werden sollte.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand eine reelle Chance, dass er einmal die Nachfolge seines Schwiegervaters im Herzogtum Kärnten und in der Grafschaft Tirol antreten würde, wenn dieser keinen eigenen Sohn mehr haben sollte. Schon 1327 gab es bereits eine Vereinbarung, nach welcher die Vormundschaft (und somit auch Regentschaft für die beiden Reichsfürstentümer) an Johann Heinrichs Vater fallen würde, wenn sein Schwiegervater vor Erreichen von Johann Heinrichs Volljährigkeit sterben sollte.[2]

Am 16. September 1330 wurden Jphann Heinrich und Margarete offiziell in Anwesenheit von dessen Vater Johann verheiratet.[3] Mit Blick auf das Alter des Brautpaares handelte sich dabei nur um eine "desponsatio de futuris", die noch ausstehende (formale) Einwilligung des Paares stand noch bevor. Diese "desponsatio de praesenti" hätte erst stattfinden können, nachdem Johann Heinrich und Margarete das dafür vorgeschriebene Alter erreicht hatten. Nach Aussage von Margarete soll es dazu aber nie gekommen sein, was für die spätere Auflösung ein wichtiges Argument war.[2] Noch am selben Tag wurde die bereits bestehende Vereinbarung von 1327, nach welcher nach dem Tod von Margaretes Vater, mit dem damals bereits gerechnet wurde, Johann Heinrichs Vater die Vormundschaft für das Paar und die Regentschaft in den beiden Reichsfürstentümern übernehmen sollte, auch mit den Tiroler und den Kärntner Landständen geschlossen. Als Gegenzug wurde König Johann verpflichtet, die bestehenden Rechte und verprüften Privilegien der Landstände zu achten und keine "Fremden" als Amtsträger einzusetzen.[3]

Nachdem Johann Heinrichs Schwiegervater am 2. April 1335 tatsächlich gestorben war, belehnte Kaiser Ludwig (IV.) "der Baier" bereits am 2. Mai 1335 die Herzöge Albrecht (II.) und Otto von Österreich[A 2] mit dem Herzogtum Kärnten (inklusive der Mark Krain), Teilen der Grafschaft Tirol und der Vogtei über die Bistümer Trient und Brixen belehnt. Die übrigen Teile der Grafschaft Tirol bestimmte er für seine eigene Familie. Während die beiden Habsburgern sich im Herzogtum Kärnten behaupteten, unterstützte der Tiroler Adel die Erbtochter Margarete, Johann Heinrich und dessen Familie gegen diese und den Kaiser. Dabei agierte Markgraf Karl von Mähren, der spätere Karl IV. als Vormund für Johann Heinrich, der noch unmündig war, und dessen Ehefrau.[4] Im März 1339 wurde unter Vermittlung der Tiroler Landstände ein Ausgleich mit dem Kaiser geschlossen. In diesem war festgelegt, dass die Grafschaft Tirol, falls Johann Heinrich ohne Nachkommen sterben sollte, als Reichslehen an dessen Vater und seinen älteren Bruder fallen sollte.[5] Wenig später verschlechterte sich jedoch die Beziehung zwischen den Landständen und Johann Heinrichs Familie.[4]

Im April 1340 erhoben sich Teile des Adels gegen Johann Heinrich und seinen Bruder. Diese Erhebung wurde jedoch durch Markgraf Karl niedergeschlagen. Erst ein zweiter Aufstand Anfang November 1341, der vom Kaiser unterstützt wurde, beendete die Herrschaft von Johann Heinrichs Familie über die Grafschaft und auch seine Ehe mit Margarete, für die sich zumindest ein Naheverhältnis zu einigen am ersten Aufstand beteiligten Tiroler Adligen nachweisen lässt.[4] Bereits am 28. Jänner 1342 bestätigte ihr neuer Ehemann, Herzog Ludwig (V.) von Baiern, Markgraf von Brandenburg ("Ludwig der Brandenburger") die später als Landesfreiheiten bezeichneten Privilegien aller damals bereits an der Landherrschaft in der Grafschaft Tirol beteiligten Personengruppen.[6]

Literatur

  • Julia Hörmann-Thurn und Taxis: Der fremde Fürst im Land. Zur Regierung Johann Heinrichs von Böhmen in Tirol. In: Michel Pauly (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land. Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 135-180

Einzelnachweise

  1. vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: Der fremde Fürst im Land, 2013, S. 139
  2. 2,0 2,1 vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: Der fremde Fürst im Land, 2013, S. 141
  3. 3,0 3,1 vgl. Michel Margue: Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: Michel Pauly (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land. Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 40
  4. 4,0 4,1 4,2 vgl. Michel Margue: Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: Michel Pauly (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land. Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 42
  5. vgl. Michel Margue: Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: Michel Pauly (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land. Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41
  6. vgl. Michel Margue: Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände. "Internationale" Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: Michel Pauly (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land. Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 43

Anmerkungen

  1. Herzog Heinrich von Kärnten, Graf von Tirol, der Jahre zuvor mit Johanns Vater um die böhmische Krone rivalisiert hatte, war in erster Ehe mit Anna Přemyslovna, einer älteren Schwester von Johann Heinrichs Mutter verheiratet gewesen.
  2. Die beiden Habsburger begründeten ihren Erbanspruch damit, dass sie die nächsten männlichen Erben wären. Ihre Mutter Elisabeth war eine Schwester von Margaretes Vater Heinrich gewesen.
VorgängerinAmtNachfolgerin
Heinrich von Görz-TirolHerrscher über die Grafschaft Tirol
1363 bzw. 1335-1363
als Ehemann von Gräfin Margarethe "Maultasch, offizieller Herrscher: König Karl von Böhmen als Vormund des Paares
Ludwig (V.) "der Brandenburger" als Ehemann von Margarethe "Maultasch
Wikipedia logo v3.svg
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Johann Heinrich (Luxemburg) behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).