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Für Ungarn, das seinen Friedensvertrag, den [[w:Vertrag von Trianon|Vertrag von Trianon]], unter Protest und auf Drängen der Westmächte am 4. Juni 1920 | Für Ungarn, das seinen Friedensvertrag, den [[w:Vertrag von Trianon|Vertrag von Trianon]], unter Protest und auf Drängen der Westmächte am 4. Juni 1920 unterzeichnete, bedeuteten die Bedingungen den Verlust von rund zwei Drittel seiner ehemaligen Fläche. Außerdem wurden dadurch mehr als 3 Millionen Menschen mit ungarischer Muttersprache Bürger anderer Staaten. Allerdings keimte bei den Ungarn die Hoffnung, dass es unter gewissen Umständen im Nachhinein noch zu gewissen Grenzkorrekturen kommen könnte, um mögliche Ungerechtigkeiten hinsichtlich ethnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu korrigieren. Diese Bestimmung war in der sogenannten "Mantelnote" des Friedesvertrages von der Botschafterkonferenz der Westalliierten festgeschrieben wurde und schürte in Ungarn bis zuletzt die Hoffnung, doch große Teile Deutsch-Westungarns im eigenen Staatsverband halten zu können.<ref>{{Literatur |Autor=Gerald Schlag|Titel=Aus Trümmern geboren ... Burgenland 1918-1921|Verlag=Burgenländisches Landesmuseum|Ort=Eisenstadt|Datum=2001|Seiten=338 bis 342}}</ref> | ||
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Version vom 31. März 2021, 18:35 Uhr
Die Verträge von Saint-Germain und Trianon
Am 10 September 1919 unterzeichnete der österreichische Staatskanzler Karl Renner in Paris den Vertrag von Saint-Germain, der die Rahmenbedingungen für die Republik Deutschösterreich regelte. Als einzigen Gebietsgewinn wurden dem neuen Staat die deutschsprachigen Gebiete Westungarns mit einer Fläche von rund 4.500 Quadratkilometer zugesagt, in denen 250.000 Deutsche lebten, mit Ödenburg als Hauptstadt.[1]
Für Ungarn, das seinen Friedensvertrag, den Vertrag von Trianon, unter Protest und auf Drängen der Westmächte am 4. Juni 1920 unterzeichnete, bedeuteten die Bedingungen den Verlust von rund zwei Drittel seiner ehemaligen Fläche. Außerdem wurden dadurch mehr als 3 Millionen Menschen mit ungarischer Muttersprache Bürger anderer Staaten. Allerdings keimte bei den Ungarn die Hoffnung, dass es unter gewissen Umständen im Nachhinein noch zu gewissen Grenzkorrekturen kommen könnte, um mögliche Ungerechtigkeiten hinsichtlich ethnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu korrigieren. Diese Bestimmung war in der sogenannten "Mantelnote" des Friedesvertrages von der Botschafterkonferenz der Westalliierten festgeschrieben wurde und schürte in Ungarn bis zuletzt die Hoffnung, doch große Teile Deutsch-Westungarns im eigenen Staatsverband halten zu können.[2]