Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Vertrag von Wiener Neustadt''', auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und dem "[[w:Königreich Ungarn|Ungarnkönig]]" [[Matthias Corvinus]] geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangte eine Reihe von im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen im heutigen Bundesland unter die Herrschaft der [[Habsburger]].
'''Der Vertrag von Wiener Neustadt''', auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und dem "[[w:Königreich Ungarn|Ungarnkönig]]" [[Matthias Corvinus]] geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der [[Habsburger]], die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind.
 
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== Historischer Hintergrund ==
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== Entscheidende Bestimmungen des Vertrages ==  
== Entscheidende Bestimmungen des Vertrages ==  
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Die Stephanskrone, die sich zu dieser Zeit im Besitz des Kaisers befand, wurde gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme diesen zurückgegeben.
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis"/> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref>


Matthias Corvinus erhielt gegen eine Zahlung von 80.000 Gulden die ungarische Stephanskrone zurück, die der Kaiser seit 1440 verwahrte. Friedrich III. anerkannte Matthias Corvinus als König, durfte aber weiterhin nominell den ungarischen Königstitel führen. Als Matthias 1490 ohne legitimen Erben starb, konnte dieser Passus des Vertrags zwar noch nicht durchgesetzt werden, wurde aber von Friedrichs Sohn Maximilian I. 1491 und 1515 erneut mit dem ungarischen Königshaus vertraglich fixiert. 1526 trat schließlich der Erbfall für die Habsburger ein.<ref name ="gedaechtnis"/>
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref name ="Theuer279">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f.</ref>


Der Vertrag ist urkundlich überliefert. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in [[Wiener Neustadt]], die ungarische Urkunde am selben Tag in [[w:Sopron|Ödenburg]] ausgestellt.<ref name ="gedaechtnis"/>
Der Vertrag wurde urkundlich doppelt gefertigt. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in [[Wiener Neustadt]], die ungarische Urkunde am selben Tag in [[w:Sopron|Ödenburg]] ausgestellt.<ref name ="gedaechtnis"/>


== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) ==
== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) ==
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" Vladislav (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von [[Eisenstadt]] bis [[Rechnitz]] aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 66</ref>
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" Vladislav (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276</ref>


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== Literatur ==
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* * [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone''. Der Kampf der Luxemburger, Habsburger, Jagiellonen und Hunyaden im pannonischen Raum, Edition Roetzer, Eisenstadt 1994
* [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone''. Der Kampf der Luxemburger, Habsburger, Jagiellonen und Hunyaden im pannonischen Raum. Edition Roetzer, Eisenstadt 1994. ISBN 3-85374-242-4. S. 273-280


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 25. April 2021, 13:30 Uhr

Der Vertrag von Wiener Neustadt, auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen Kaiser Friedrich III. und dem "Ungarnkönig" Matthias Corvinus geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der Habsburger, die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind.

Historischer Hintergrund

Nach dem Tod des ungarischen Königs Ladislaus Postumus kam es zu einer Doppelwahl 1458/59. Während es der Familie von Matthias Corvinus gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser Friedrich III. die ungarische Krone an, welche dieser annahm.[1]

Entscheidende Bestimmungen des Vertrages

Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von Papst Pius II. (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.[1] Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften Forchtenstein, Kobersdorf, Eisenstadt, Güns und Rechnitz, welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.[2] Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.[3]

Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.[4]

Der Vertrag wurde urkundlich doppelt gefertigt. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in Wiener Neustadt, die ungarische Urkunde am selben Tag in Ödenburg ausgestellt.[1]

Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491)

Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "Vertrag von Preßburg", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "Böhmenkönig" Vladislav (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als ungarischer König anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der Habsburger auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer Österreich und Steier blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von Eisenstadt bis Rechnitz aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.[5]

Folgen

Literatur

  • Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone. Der Kampf der Luxemburger, Habsburger, Jagiellonen und Hunyaden im pannonischen Raum. Edition Roetzer, Eisenstadt 1994. ISBN 3-85374-242-4. S. 273-280

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt, GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021
  2. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 276ff.
  3. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 278
  4. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 276f.
  5. vgl. Roland Schäffer: Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493). In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Die Steiermark im Spätmittelalter (= Geschichte der Steiermark. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 276

Anmerkungen