6.014
Bearbeitungen
Zeile 62: | Zeile 62: | ||
== 1. Jänner 1751 Instruktionen der Herrschaft Königshof für den Jäger == | == 1. Jänner 1751 Instruktionen der Herrschaft Königshof für den Jäger == | ||
Abt [[w:Robert Leeb|Robert Leeb]] vom Stift Heiligenkreuz beauftragt den Jäger<ref>Der Originaltext ist im Historischen Lexikon Kaisersteinbruch Band 1. zu lesen, hier eine Zusammenfassung.→Weblinks</ref>, dass er in Unserem Herrschaftswald /:wie et mit Marksteinen begrenzt ist:/ den | Abt [[w:Robert Leeb|Robert Leeb]] vom Stift Heiligenkreuz beauftragt den Jäger<ref>Der Originaltext ist im Historischen Lexikon Kaisersteinbruch Band 1. zu lesen, hier eine Zusammenfassung.→Weblinks</ref>, dass er in Unserem Herrschaftswald /:wie et mit Marksteinen begrenzt ist:/ den | ||
[[w:Hohe Jagd|hohen und niedrigen Wildbahn]] zu versehen, jedoch aber alles Federvieh, auch anderes Wildbrät was Namen es haben mag, keines ausgenommen, hierher zur Herrschaftlichen Kanzlei in Königshof für unten angemörckhtes Schuss-Geld richtig und gewiss einliefern solle.<ref> Archiv [[Stift Heiligenkreuz]], Protocolle Königshof ab 1748</ref> | [[w:Hohe Jagd|hohen und niedrigen Wildbahn]] zu versehen, jedoch aber alles Federvieh, auch anderes [[w:Wildbret|Wildbrät]] was Namen es haben mag, keines ausgenommen, hierher zur Herrschaftlichen Kanzlei in Königshof für unten angemörckhtes Schuss-Geld richtig und gewiss einliefern solle.<ref>Archiv [[Stift Heiligenkreuz]], Protocolle Königshof ab 1748</ref> | ||
===== Es wird ihm der gesamte Wald anvertraut ===== | ===== Es wird ihm der gesamte Wald anvertraut ===== | ||
es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes. | es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes. |
Bearbeitungen