Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(en:User:OwenBlacker: da, en, eo, es, is, nl, nn, no)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Ortschaft''' ([[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist einfach ''Ort'') ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:
Eine '''Ortschaft''' ([[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist einfach ''Ort'') ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:


== Wohn[[siedlung]] bzw. [[Wohnplatz]] im weiteren Sinne ==
== Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne ==
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
* [[Weiler]]n
* [[Weiler]]n
Zeile 11: Zeile 11:
Zu kleinen Städten mit eingeschränktem bzw. historischen Stadtrechten siehe auch [[Minderstadt]].
Zu kleinen Städten mit eingeschränktem bzw. historischen Stadtrechten siehe auch [[Minderstadt]].


Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als '''aufgelassen''' bezeichnet.
Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als ''aufgelassen'' bezeichnet.


== Begriff im deutschen Recht ==
== Begriff im deutschen Recht ==

Version vom 28. Januar 2008, 11:11 Uhr

Eine Ortschaft (umgangssprachlich meist einfach Ort) ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:

Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne

Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet.

Zu kleinen Städten mit eingeschränktem bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt.

Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als aufgelassen bezeichnet.

Begriff im deutschen Recht

In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet (vgl. Katastralgemeinde in Österreich). In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.

Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.

Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.

In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.

Straßenverkehrsrecht

  • In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
  • Ortsgebiet ist der entsprechende Begriff der österreichischen Straßenverkehrsordnung.

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: Ortschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

da:Byområde en:Urban area eo:Setlejo es:Asentamiento is:Þéttbýli nl:Nederzetting nn:Tettstad no:Tettsted fi:Taajama sv:Tätort pl:Miejscowość