Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff der Ortschaft (bzw. ''Ortsteil, Gemeindeteil'', in Tirol auch ''Fraktion'') ist in den meisten Landesgesetzen verankert. | Der Begriff der ''Ortschaft'' (bzw. ''Ortsteil, Gemeindeteil'', in Tirol auch ''Fraktion'') ist in den meisten [[Landesebene (Österreich)|Landesgesetzen]] verankert. Er stellt eine Untergliederung der ''[[Politische Gemeinde|Politischen Gemeinde]]'' (auch ''Ortsgemeinde'') dar. | ||
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften. | Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften. | ||
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Eine (politische) Gemeinde besteht aus einer – etwa als [[Gemeinde (Österreich) #Gemeindetypen|Stadtgemeinde]] oder [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] – oder auch mehreren Ortschaften (als [[Landgemeinde]]). Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Wohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung 10 Quadratkilometer, aber unter 100 Einwohnern). Im [[urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschftsebene nocheinmal in mehrere ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statstische Gliederung heraus.<br /> | |||
Sonst ist die Ortschaft, neben der Katastralgemeinde, die kleinste politische motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]). | |||
Die Ortschaftsgebiete sind in Österreich ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört. Es ist aber amtlich geregelt, dass eine Ortschaft immer nur ein einer einzigen Gemeinde liegt. | |||
=== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik === | |||
Die Ortschaft ist im allgemeinen die kleinste [[Amtliche Statistik|amtlich-statistische]] Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Bis in die 1990er wurden bei den [[Volkszählung]]en auch kleinere [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|Siedlungseinheiten]] erfasst, seit 2001 werden im [[Ortsverzeichnis (Österreich)]] nurmehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im allgemeinen einen [[Hauptort]] und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, etwa [[Dorf|Dörfer]], [[Weiler]]), [[Streusiedlung|Streubesiedlung]] und [[Einzelsiedlung|Einzellagen]] umfasst (wobei der Hauptort wie auch bei den Gemeinden nicht unbedingt der größte Ort ist, und auch gänzlich fehlen kann). | |||
=== Ortschaft und Adresse === | |||
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch [[Hausnummer]]n mit [[Straßenname]]n abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert.<ref name="Ortsverzeichnis">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria (STAT) | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004) | Kapitel=''Textteil'' 1. ''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer 5. ''Ortschaften (abgekürzt O):'' | Seiten=14 | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref> | |||
Im [[Ländlicher Raum|ländlichen Raum]] bilden die Ortschaftsnamen aber bis heute in den allermeisten Fällen auch den [[Wohnadresse|Adress]]<nowiki/>bereich, sodaß dort die Ortschaft auch kleinste [[post]]alische Einheit darstellt. | |||
=== Ortschaften und Katastralgemeinden einer Gemeinde === | |||
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben. | |||
In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute [[Ortsvorsteher]] als stellvertretendes Amt eines [[Bürgermeister]]s gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab. | |||
=== Ortschaftskennziffer === | === Ortschaftskennziffer === | ||
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Nach der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht der Begriff des [[Ortsgebiet]]es, das sich meist mit | Zu unterscheiden von dem politischen Ortschaftsbegriff ist der der ''geschlossenen Ortschaft (geschlossenes Ortsgebiet)'', dieser bezieht sich immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Fluren]] oder [[Forst|Wälder]]. | ||
Nach der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht der Begriff des ''[[Ortsgebiet]]es'', das sich meist mit dem geschlossenen Ortsgebiet im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören. | |||
Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immisionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert. | |||
== Schweiz == | == Schweiz == |
Version vom 8. Dezember 2010, 09:59 Uhr
Eine Ortschaft, umgangssprachlich meist einfach Ort, ist eine Siedlung.
In der deutschen Rechtssprache ist Ortschaft ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung - in Österreich stehen die Ausdrücke Ort und Ortschaft auch rechtlich synonym.
Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit manchmal mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. Richtigerweise müsste man sie als "Gemeindeteil" bezeichnen. In der Schweiz ist bei ländlichen Gemeinden immer von Ortschaften die Rede, nie von Ortsteilen.
Zu kleinen Städten mit eingeschränkten bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt.
Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als aufgelassen bezeichnet.
Deutschland
Begriff im deutschen Verwaltungsrecht
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in Niedersachsen [1] und Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.
In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.
Straßenverkehrsrecht
- In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
Österreich
Gemeindeteil, Ortsteil, Fraktion
Der Begriff der Ortschaft (bzw. Ortsteil, Gemeindeteil, in Tirol auch Fraktion) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Er stellt eine Untergliederung der Politischen Gemeinde (auch Ortsgemeinde) dar.
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften.
Der jeweilige Landtag erlässt die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden.
Funktion der Ortschaft
Eine (politische) Gemeinde besteht aus einer – etwa als Stadtgemeinde oder Statutarstadt – oder auch mehreren Ortschaften (als Landgemeinde). Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten Wohnsitz), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung 10 Quadratkilometer, aber unter 100 Einwohnern). Im urbanen Raum fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschftsebene nocheinmal in mehrere Gemeindebezirke, und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die Grätzl, gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statstische Gliederung heraus.
Sonst ist die Ortschaft, neben der Katastralgemeinde, die kleinste politische motivierte administrative Gliederung oberhalb des Grundstücks, der Liegenschaft und der Parzelle (Flächenwidmung).
Die Ortschaftsgebiete sind in Österreich ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört. Es ist aber amtlich geregelt, dass eine Ortschaft immer nur ein einer einzigen Gemeinde liegt.
Die Ortschaft in der amtlichen Statistik
Die Ortschaft ist im allgemeinen die kleinste amtlich-statistische Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Bis in die 1990er wurden bei den Volkszählungen auch kleinere Siedlungseinheiten erfasst, seit 2001 werden im Ortsverzeichnis (Österreich) nurmehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im allgemeinen einen Hauptort und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, etwa Dörfer, Weiler), Streubesiedlung und Einzellagen umfasst (wobei der Hauptort wie auch bei den Gemeinden nicht unbedingt der größte Ort ist, und auch gänzlich fehlen kann).
Ortschaft und Adresse
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen Konskriptionsnummernsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert.[2]
Im ländlichen Raum bilden die Ortschaftsnamen aber bis heute in den allermeisten Fällen auch den Adressbereich, sodaß dort die Ortschaft auch kleinste postalische Einheit darstellt.
Ortschaften und Katastralgemeinden einer Gemeinde
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die Katastralgemeinden eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den Grundstückskatastern, in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.
In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute Ortsvorsteher als stellvertretendes Amt eines Bürgermeisters gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – auch zusammen: Sie bilden meist Eingemeindungen ab.
Ortschaftskennziffer
Seitens der Statistik Austria (STAT) sind die Ortschaften mit einer Kennnummer, der Ortschaftskennziffer versehen, die mit der Gemeindekennziffer (und den darauf aufbauenden Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten) nicht direkt in Zusammenhang stehen. Letztere ist hierarchisch strukturiert (1. Stelle: Bundesland, 2./3. Statutarstadt/Bezirk, 4./5. Gemeinde weitgehend alphabetisch), die Ortschaftskennziffern sind eine (über diese Struktur) fortlaufende Nummerung (ebenfalls weitgehend nach Alphabet) der Ortschaften jeder Gemeinde, die aber durch Änderungen im Gebietsstand Abweichungen zeigt.
Beispiel (Gemeindekennziffer Gemeinde, Ortschaftskennziffer Ortschaft):[3]
- 80117 Nüziders, 17104 Nüziders
- 80118 Raggal, 17105 Litze
- 80118 Raggal, 17106 Marul
- 80118 Raggal, 17107 Raggal
- 80118 Raggal, 17532 Plazera
- 80119 St. Anton im Montafon, 17108 St. Anton im Montafon
- 80120 St. Gallenkirch, 17109 Gargellen
- 80120 St. Gallenkirch, 17110 Gortipohl
- 80120 St. Gallenkirch, 17111 St. Gallenkirch
Geschlossene Ortschaft, Ortsgebiet
Zu unterscheiden von dem politischen Ortschaftsbegriff ist der der geschlossenen Ortschaft (geschlossenes Ortsgebiet), dieser bezieht sich immer nur auf bewohntes Gebiet (Siedlungen), nie aber auf Fluren oder Wälder.
Nach der StVO besteht der Begriff des Ortsgebietes, das sich meist mit dem geschlossenen Ortsgebiet im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
Der Begriff der geschlossenen Ortschaft selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immisionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert.
Schweiz
Bewohntes geografisch abgrenzbares Siedlungsgebiet mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl.[4][5]
Siehe auch
- Gnotschaft, Weiler/Rotte
- Liste geteilter Orte (Landgrenzen)
- Ort
- Ortsteil
Einzelnachweise
- ↑ Niedersächsische Gemeindeordnung (zu Ortschaften siehe ab Seite 28 der PDF-Datei; 188 kB)
- ↑ Statistik Austria (STAT) (Hrsg.): Ortsverzeichnis 2001. (9 Bände, 2004/2004). Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 5. Ortschaften (abgekürzt O):, S. 14 (gemeinsame Erläuterung der Länderbände, STAT → Regionales).
- ↑ Auszug aus STAT (Hrsg.): Gemeinden mit Ortschaften und Postleitzahlen, Gebietsstand 2009. S. 466 (pdf; html/csv aktuell).
- ↑ SR 510.625 Art.3 Begriffe
- ↑ Ortschaftenverzeichnis der Schweiz. Ausgabe 2006
Weblinks
Amtlich benannte Gemeindeteile in Bayern Bayerisches Landeamt für Statistik und Datenverarbeitung
da:Byområde en:Human settlement eo:Setlejo es:Asentamiento fi:Taajama is:Þéttbýli nl:Nederzetting nn:Tettstad no:Tettsted pl:Miejscowość ro:Localitate sv:Tätort