Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
K (..) |
|||
Zeile 57: | Zeile 57: | ||
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben. | Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben. | ||
Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute [[Ortsvorsteher]] als stellvertretendes Amt eines [[Bürgermeister]]s gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten wird. | Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute [[Ortsvorsteher]] als stellvertretendes Amt eines [[Bürgermeister]]s gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten wird.<ref name="Anmerkung Ortschaft/KG">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref> | ||
=== Ortschaftskennziffer === | === Ortschaftskennziffer === |
Version vom 9. Dezember 2010, 15:56 Uhr
Vorlage:QS-BKS Eine Ortschaft, umgangssprachlich meist einfach Ort, ist allgemein eine Siedlung. In der deutschen Rechtssprache ist Ortschaft ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung. In Österreich stehen die Ausdrücke Ort und Ortschaft auch rechtlich synonym, bezeichen aber keine Siedlung, sondern eine statistische und Verwaltungsgliederung unterhalb der Gemeindeebene. In der Schweiz bedeutet es ein abgrenzbares Siedlungsgebiet innerhalb der Gemeinde- und Postleitstruktur.
Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit manchmal mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. Richtigerweise müsste man sie als "Gemeindeteil" bezeichnen. In der Schweiz ist bei ländlichen Gemeinden immer von Ortschaften die Rede, nie von Ortsteilen.
Zu kleinen Städten mit eingeschränkten bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt.
Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als aufgelassen bezeichnet.
Deutschland
Begriff im deutschen Verwaltungsrecht
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in Niedersachsen [1] und Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.
In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.
Straßenverkehrsrecht
- In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
Österreich
Gemeindeteil, Ortsteil, Fraktion
Der Begriff der Ortschaft (bzw. Ortsteil, Gemeindeteil, in Tirol auch Fraktion) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Er stellt eine Untergliederung der Politischen Gemeinde (auch Ortsgemeinde) dar.
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften.
Der jeweilige Landtag erlässt die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden.
Funktion der Ortschaft
Eine (politische) Gemeinde besteht aus einer – etwa als Stadtgemeinde oder Statutarstadt – oder auch mehreren Ortschaften (als Landgemeinde). Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten Wohnsitz), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung 10 Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im urbanen Raum fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschaftsebene nocheinmal in mehrere Gemeindebezirke, und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die Grätzl, gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statstische Gliederung heraus (Stadtteile).
Sonst ist die Ortschaft, neben der Katastralgemeinde, die kleinste politische motivierte administrative Gliederung oberhalb des Grundstücks, der Liegenschaft und der Parzelle (Flächenwidmung).
Die Ortschaftsgebiete sind in Österreich ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört. Es ist aber amtlich geregelt, dass eine Ortschaft immer nur in einer einzigen Gemeinde liegt – wohl können aber geschlossende Siedlungen mit einem Namen (Orte) durch eine Gemeindegrenze geteilt sein. Dann wird der Ort allfällig als zwei oder mehrere Ortschaften (mit Kennziffer) geführt, unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlichem exakten Namen.[2]
Die Ortschaft in der amtlichen Statistik
Bis in die 1990er wurden bei den Volkszählungen auch kleinere Siedlungseinheiten erfasst, seit 2001 werden im Ortsverzeichnis[3] nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im Allgemeinen einen Hauptort und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, also mit eigenem Ortsnamen bezeichnete Ansiedlungen), etwa Dörfer, Weiler), Streubesiedlung und Einzellagen umfasst (wobei der Hauptort wie auch bei den Gemeinden nicht unbedingt der größte Ort ist, und auch gänzlich fehlen kann).[4]
Dadurch ist die Ortschaft heute im Allgemeinen neben den Zählsprengeln die kleinste amtlich-statistische Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Es liegt an der Siedlungstruktur einer Gemeinde, ob Ortschaften und Zählsprengel sich decken, mehre Ortschaften in einem Sprengel, oder mehrere Sprengel in einer Ortschaft liegen. Dabei besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Sprengeln und den Ortschaften,[5] das Ortschaftsgebiet kann auch in zwei oder mehrere Zählsprengel fallen.[6]
Ortschaft und Adresse
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen Konskriptionsnummernsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch als „Orte“ bezeichnet) geändert.[4]
Im ländlichen Raum bilden die Ortschaftsnamen aber bis heute in den allermeisten Fällen auch den Adressbereich[7], sodaß dort die Ortschaft auch die kleinste postalische Einheit darstellt.[8]
Ortschaften und Katastralgemeinden einer Gemeinde
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die Katastralgemeinden (KG) eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den Grundstückskatastern, in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.
Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.[5] In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute Ortsvorsteher als stellvertretendes Amt eines Bürgermeisters gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist Eingemeindungen ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten wird.[9]
Ortschaftskennziffer
Seitens der Statistik Austria (STAT) sind die Ortschaften mit einer Kennnummer, der Ortschaftskennziffer versehen, die mit der Gemeindekennziffer (und den darauf aufbauenden Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten)[10] nicht direkt in Zusammenhang stehen. Letztere ist hierarchisch strukturiert (1. Stelle: Bundesland, 2./3. Statutarstadt/Bezirk, 4./5. Gemeinde weitgehend alphabetisch), die Ortschaftskennziffern sind eine (über diese Struktur) fortlaufende Nummerung (ebenfalls weitgehend nach Alphabet) der Ortschaften jeder Gemeinde, die aber durch Änderungen im Gebietsstand Abweichungen zeigt.
Beispiel (Gemeindekennziffer Gemeinde, Ortschaftskennziffer Ortschaft):[11]
- 80117 Nüziders, 17104 Nüziders
- 80118 Raggal, 17105 Litze
- 80118 Raggal, 17106 Marul
- 80118 Raggal, 17107 Raggal
- 80118 Raggal, 17532 Plazera
- 80119 St. Anton im Montafon, 17108 St. Anton im Montafon
- 80120 St. Gallenkirch, 17109 Gargellen
- 80120 St. Gallenkirch, 17110 Gortipohl
- 80120 St. Gallenkirch, 17111 St. Gallenkirch
Geschlossene Ortschaft, Ortsgebiet
Zu unterscheiden von dem politischen Ortschaftsbegriff ist der der geschlossenen Ortschaft (geschlossenes Ortsgebiet), dieser bezieht sich immer nur auf bewohntes Gebiet (Siedlungen), nie aber auf Fluren oder Wälder.
Nach der StVO besteht der Begriff des Ortsgebietes, das sich meist mit dem geschlossenen Ortsgebiet im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
Der Begriff der geschlossenen Ortschaft selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immisionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert.
Schweiz
Bewohntes geografisch abgrenzbares Siedlungsgebiet mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl.[12][13]
Siehe auch
- Gnotschaft, Weiler/Rotte
- Liste geteilter Orte (Landgrenzen)
- Ort
- Ortsteil
Einzelnachweise
- ↑ Niedersächsische Gemeindeordnung (zu Ortschaften siehe ab Seite 28 der PDF-Datei; 188 kB)
- ↑ So liegt etwa die Streusiedlung Tiefenbach in der Buckligen Welt in den Gemeinden Lichtenegg, Krumbach, Thomasberg (und sogar in zwei Bezirken, Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen), ist aber Ortschaft nur in Lichtenegg (OKZ 17478); der Ort Ellerbach im Innviertel ist Ortschaft in den Gemeinden Lambrechten (dort Ellerbach bei Taiskirchen im Innkreis genannt, weil es eine zweite Ortschaft namens Ellerbach in der Gemeinde gibt; OKZ 10447) und Taiskirchen im Innkreis (OKZ 10697)
- ↑ Statistik Austria (STAT) (Hrsg.): Ortsverzeichnis 2001. (9 Bände, 2004/2004). (Textteil, gemeinsame Erläuterung der Länderbände, STAT → Regionales).
- ↑ 4,0 4,1 Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 5. Ortschaften (abgekürzt O), S. 14.
- ↑ 5,0 5,1 „Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.“ Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 13. Flächenangaben und Katastralgemeinden, S. 16.
- ↑ dann wird im Ortsverzeichnis der STAT die Gesamtstatistik der Ortschaft unter «X» geführt, und nach den Anteilen der einzelnen Sprengel aufgeschlüsselt
- ↑ die Adressen der Grundstücke enthalten u.a.: Bezeichnung der politischen Gemeinde; Bezeichnung der Ortschaft; Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden); die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.); Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen; Anlage, Abschnitt A Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird. BGBl. I Nr. 9/2004
- ↑ Im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute ursächliche Grundlage des Ortschaftsbegriff, in Deutschland wird das als Postleitgebiet (Postleitort) bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich
- ↑ nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem deutschen Ortschaftsbegriff im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
- ↑ Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 12. Kennziffern für die territorialen Gliederungen, S. 16.
- ↑ Auszug aus STAT (Hrsg.): Gemeinden mit Ortschaften und Postleitzahlen, Gebietsstand 2009. S. 466 (pdf; html/csv aktuell).
- ↑ SR 510.625 Art.3 Begriffe
- ↑ Ortschaftenverzeichnis der Schweiz. Ausgabe 2006
Weblinks
Amtlich benannte Gemeindeteile in Bayern Bayerisches Landeamt für Statistik und Datenverarbeitung
da:Byområde en:Human settlement eo:Setlejo es:Asentamiento fi:Taajama is:Þéttbýli nl:Nederzetting nn:Tettstad no:Tettsted pl:Miejscowość ro:Localitate sv:Tätort