Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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→Straßenverkehrsordnung: ß korr
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Die österreichische StVO bezeichnet als ''Ortsgebiet'' jene (öffentlichen) Straßen, die zwischen den [[Ortstafel (Österreich)|Ortstafeln]] liegen, die ''Ortsbeginn'' und ''Ortsende'' (diese steht links der Fahrbahn, weist eine roten Diagonalstrich auf und bildet oft die Rückseite der Ortsbeginn-Tafel für die gegenläufige Fahrtrichtung) anzeigen. Beide<!--Ortsende auch? oder einen schwarzen?--> Tafeln haben rundum einen blauen Rand. An ein Ortsgebiet kann unmittelbar das eines Nachbarorts anschließen. | Die österreichische StVO bezeichnet als ''Ortsgebiet'' jene (öffentlichen) Straßen, die zwischen den [[Ortstafel (Österreich)|Ortstafeln]] liegen, die ''Ortsbeginn'' und ''Ortsende'' (diese steht links der Fahrbahn, weist eine roten Diagonalstrich auf und bildet oft die Rückseite der Ortsbeginn-Tafel für die gegenläufige Fahrtrichtung) anzeigen. Beide<!--Ortsende auch? oder einen schwarzen?--> Tafeln haben rundum einen blauen Rand. An ein Ortsgebiet kann unmittelbar das eines Nachbarorts anschließen. | ||
An/unter/neben der Ortstafel kann "(Tempo-)Zone 30", dazu eventuell "ausgenommen Vorrangstraße"; "Mopedfahrverbot von 20 bis 6 Uhr" und ähnliches für das gesamte Ortsgebiet geltend beschildert sein. Ob, welche und | An/unter/neben der Ortstafel kann "(Tempo-)Zone 30", dazu eventuell "ausgenommen Vorrangstraße"; "Mopedfahrverbot von 20 bis 6 Uhr" und ähnliches für das gesamte Ortsgebiet geltend beschildert sein. Ob, welche und wie viele Prädikatstafeln wie Luftkurort, Blumendorf 1999, Klimabündnisgemeinde, Partnerstadt von ... montiert sein dürfen wurde rechtlich mal ausgefochten. Ein Rechtsstreit um die Nicht-Zweisprachigkeit (+ Slowenisch) wurde in Kärnten geführt über die Bekämpfung einer Tempo-50-Übertretung. | ||
Die wertvolle Ankündigung der Distanzen zu den nächsten ein oder zwei Orten unter der Ortstafel wird je nach Bundesland und Gegend sehr unterscheidlich gehandhabt. | Die wertvolle Ankündigung der Distanzen zu den nächsten ein oder zwei Orten unter der Ortstafel wird je nach Bundesland und Gegend sehr unterscheidlich gehandhabt. | ||
Tafeln ohne blauen Rand, also nur schwarze Schrift auf liegendem | Tafeln ohne blauen Rand, also nur schwarze Schrift auf liegendem weißem Rechteck, gleichen Formats, teilweise jedoch auch nur als etwa 20 cm niedrige, mehr oder weniger längliche Tafeln weisen auf Ortschaften hin, die hier kein Ortsgebiet ausweisen, also auch kein Tempo 50 bedingen. <!--Vor einigen Jahrzehnten (um 1970) hatten Tafeln für den Ortsbeginn oben und unten einen breiten blauen Balken, für das Ortsende jedoch schwarze.<!--war da nicht mal auch der Schriftzug "Ortsende" unter dem Ortsnamen, oder ganz alleine statt des Ortsnamens?--> | ||
<!--Manche Vorrangstraße-Ende-Zeichen (Raute) sind seit wenigen Jahren auf einer Rechteck-Tafel mit gelbem Grund mit der Erläuterung Ortsgebiet/Tempo-30 (im roten Kreisrand) versehen.--> | |||
<!--Vor einigen Jahrzehnten (um 1970) hatten Tafeln für den Ortsbeginn oben und unten einen breiten blauen Balken, für das Ortsende jedoch schwarze.<!--war da nicht mal auch der Schriftzug "Ortsende" unter dem Ortsnamen, oder ganz alleine statt des Ortsnamens?--> | |||
Manche Vorrangstraße-Ende-Zeichen (Raute) sind seit wenigen Jahren auf einer Rechteck-Tafel mit gelbem Grund mit der Erläuterung Ortsgebiet/Tempo-30 (im roten Kreisrand) versehen.--> | |||
== Schweiz == | == Schweiz == |