Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Tippfehler korrigiert)
(→‎Österreich: ich bin so mutig)
Zeile 40: Zeile 40:
== Österreich ==
== Österreich ==
=== Definition und Geschichte ===
=== Definition und Geschichte ===
Eine Ortschaft ist in Österreich als Teil der Siedlungsgliederung eine Gesamtheit von Häusern. Die Gliederung nach Ortschaften geht im Wesentlichen auf die [[Numerierungsabschnitt]]e zurück: {{Zitat |Text=Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde.
{{Zitat |Text=Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde.
|Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}}
|Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}}
Die jeweils ersten Gemeindeordnungen wurden oftmals mehrere Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bundesverfassung erlassen. Dabei haben sie die bestehende Situation übernommen, denn die Gemeinden bestehen bereits [[Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich|seit 1850]], die Ortschaften teils seit dem [[Josephinismus]] ab 1770. Städte haben umgekehrt Gemeindeordnungen, die noch viel weiter in die Vergangenheit zurückreichen, und nicht den später landesweit eingeführten Regelungen entsprachen.


Der Begriff der „Ortschaft“ war ursprünglich ohne besondere Bedeutung und stand ähnlich wie „Ort“ oder „Dorf“ für eine Ansiedlung. Mit der Erfassung der Bevölkerung für die [[Konskription]] setzte man bei den Siedlungen an, teilte diese in [[Numerierungsabschnitt]]e ein,<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> und ersetzte damit das bisherige System der Rekrutierung durch die Grundherren.
Mit der Erfassung der Bevölkerung für die [[Konskription]], also die Volkszählung und [[Rekrutierung]] von Soldaten, setzte man ab 1770 bei den Siedlungen an und führte die Häusernummerierung ein, für die man die Siedlungen in [[Numerierungsabschnitt]]e oder Konskriptionsortschaften einteilte und jedes Haus einem solchen Abschnitt zuwies.<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9&nbsp;MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> Die Gliederung nach Ortschaften geht auf diese [[Numerierungsabschnitt]]e zurück.  


Per 1.&nbsp;Januar 2017 bestanden in Österreich 2100 Gemeinden und 17.229 Ortschaften. Insgesamt gibt es aber etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).
Der Ursprung der Ortschaften als Numerierungsabschnitt ist heute in vielen Fällen kaum mehr erkennbar, da die ursprünglichen Konskriptionsnummern längst durch andere, oft straßenweise verlaufenden Nummerierungssysteme und [[Straßenname]]n ersetzt wurden. Mitunter erstrecken sich benannte Straßen, entlang derer die Häuser heute nummeriert werden, sogar durch mehrere Ortschaften. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die politischen Gemeinden geschaffen, und laut den von den Bundesländern erlassenen Gemeindeordnungen ist zumindest ein Gemeinderatsbeschluss zur Abänderung des Bestands von Ortschaften nötig. Daher bleiben Ortschaften oft auch dann bestehen, wenn sie keine eigenständige Hausnummerierung mehr aufweisen.<ref name="TerrGrundlage">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.</ref>


Eine (politische) Gemeinde, sei es eine [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]], eine [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] oder eine [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – besteht immer aus einer oder mehreren Ortschaften. Dabei variiert das Maß der Untergliederung in Ortschaften sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs umfassen nur ein einzelnes Haus, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]], also aktuell ohne Einwohner), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe oft zusammen, oder sie bilden umgekehrt nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Auch ihr ursprünglicher Charakter als Adressraum ist oft verlorengegangen, insbesondere durch Einführung von [[Straßenname]]n.  
Die Vergabe der [[Hausnummer#Österreich|Orientierungsnummern]] (wie Konskriptionsnummer, Hausnummer) und somit die Zuteilung jedes bewohnbaren Gebäudes zu einer Ortschaft ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Damit ist das sich daraus ergebende System der zentralamtlichen Siedlungsgliederung nach Ortschaften so in das System der österreichischen Verwaltungsgliederung eingehängt, dass es eine Unterteilung der Gemeinden darstellt.<ref name="TerrGrundlage" />
{{Zitat |Text=Eine Gemeinde kann aus mehreren Ortschaften bestehen oder ist mit einer Ortschaft ident.
|Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}}
Die Ortschaft in diesem statistischen und verwaltungstechnischen Sinn ist somit eine innerhalb der politischen Gemeindegrenzen vorgenommene Unterteilung des besiedelten Gebiets.<ref name="Rausch54" /> Falls eine ursprüngliche Konskriptionsortschaft des 18. Jahrhunderts durch die ab Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffenen Grenzen politischer Gemeinden zerschnitten wurde, was besonders in Oberösterreich und Kärnten geschah,<ref name="ÖVZ65X" /> werden für diesen Ort deshalb seither, getrennt nach Gemeinden, mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Obwohl solche Ortschaften also getrennt gezählt wurden und werden, wurden sie in den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 mit dem Vermerk „Ortschafts''anteil''“ versehen.<ref name="Rausch54">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2).'' Linz, 1989. S. 54.</ref>


Auch wurden die ursprünglichen Konskriptionsortschaften mancherorts bald durch Katastralgemeindegrenzen und später durch Gemeindegrenzen zerschnitten, sodass sie zwar politisch wie auch statistisch zerfielen, oft aber weiterhin als ein gemeinsamer Ort empfunden wurden. Die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnisse]]'' bezeichneten bis 1971 die in unterschiedlichen Gemeinden liegenden Teile solcher Orte als „Ortschafts''anteile''.<ref>Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 54f.</ref>
Bei der auf die Anlage der Konskriptionsortschaften folgenden Anlage von Steuer- bzw. [[Katastralgemeinde]]n ging man vielfach von der Ortschaftseinteilung aus.<ref name="Rausch56">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2).'' Linz, 1989. S. 56.</ref> Vor allem in Teilen Niederösterreichs und im Burgenland<ref>[https://www.burgenland.at/verwaltung/land-burgenland/bezirke-gemeinden Land Burgenland, Überblick Bezirke und Gemeinden:] Im Burgenland gibt es (Stand 2019) 328 Katastralgemeinden und 328 Ortschaften.</ref> besteht heute noch weitgehend ein 1:1-Verhältnis zwischen Ortschaften und Katastralgemeinden, so dass umgangssprachlich oft nicht zwischen den Begriffen ''Ortschaft'' und ''Katastralgemeinde'' unterschieden wird.<ref name="Rausch56"/> Doch besteht rechtlich keine Identität zwischen diesen Einheiten. Die Ortschaften als in die politische Gliederung nach Gemeinden eingebundene Gliederungseinheit des Siedlungswesens und die Katastralgemeinden als in die Territorialeinheiten des Gerichtswesens eingebundene Gliederungseinheit des Vermessungswesens<ref name="Rausch44">Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2).'' Linz, 1989. S. 44.</ref> entwickeln sich unabhängig voneinander weiter.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> Ortschaften können die Grenzen von Katastralgemeinden (soweit diese nicht identisch mit den Grenzen politischer Gemeinden sind) schneiden, und in vielen Teilen Österreichs ist das auch häufig der Fall.


Der mit Abstand umfassendste Ort Österreichs ist naturgemäß Wien: Doch ist Wien in 23&nbsp;Ortschaften gegliedert, entsprechend den 23&nbsp;''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese Gemeindebezirke sind teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige verwaltungsmäßige oder auch statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e). Diese stellen teils die historische Ortschaftsgliederung der alten Kernstadt und der Vorortgegenden dar.  
Der Begriff Ortschaft als statistische und administrative Einheit sagt nichts über die Struktur der Siedlung aus,<ref name="TerrGrundlage" /> insbesondere setzt er nicht eine geschlossene Siedlung voraus. Nicht selten umfasst eine Ortschaft sowohl eine geschlossene Siedlung als auch umgebenden Streusiedlungsraum.<ref name="ÖVZ65X">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961.'' Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1965. S. X.</ref> Bei der Anlage von Ortschaften wurden keine einheitlichen objektiven Maßstäbe angewandt.<ref name="Rausch56" /> Das Maß der Untergliederung in Ortschaften variiert sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft; eine Ortschaft kann nur aus einem einzigen Haus und ohne Einwohner bestehen, mitunter besteht sogar nach der Aufgabe des letzten Hauses eines Ortes die Ortschaft rechtlich vorerst noch weiter. In anderen Gegenden umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen mit eigenen [[Siedlungsname]]n.


Aus der Definition der Ortschaft als ''Gesamtheit von Häusern'' folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.<ref name="TerrGrundlage" /> Im dicht besiedelten Raum hingegen verschwinden die physischen Ortschaftgrenzen wieder. Modernere statistische Einheiten, die sich nicht unbedingt an Verwaltungsgrenzen orientieren, sind die ''[[Siedlungseinheit]]'' und die ''[[Stadtregion]].''
Aus der Definition der Ortschaft als ''Gesamtheit von Häusern'' folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.<ref name="TerrGrundlage" /> Der Begriff ''Ortschaft'' deckt sich nicht mit dem in der Straßenverkehrsordnung verwendeten Begriff [[Ortsgebiet]].  


Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).
==== Ortschaftstafeln ====
{{Navigationsleiste Verwaltungsgliederung Österreichs}}
[[Datei:St Katharina in der Wiel Ortsschild Wielfresen.jpg|mini|Ortschaftstafel Wiel (ehem. Gemeinde [[Wielfresen]], Steiermark)]]
Früher waren nahe der Einmündungen der jeweils wichtigsten Straßen in eine Ortschaft von der Straße aus lesbare Ortschaftstafeln anzubringen,<ref name="Layer761">Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.</ref> auf denen der Name der Ortschaft, der Gemeinde, des Gerichtsbezirks und des politischen Bezirks anzugeben war. Solche Ortschaftstafeln waren vom frühen 19. Jahrhundert bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in Gebrauch.<ref>In Oberösterreich wurde [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_OB_19691231_65/LGBL_OB_19691231_65.html das entsprechende Landesgesetz] erst 1991 aufgehoben.</ref> Sie sind nicht mit dem Verkehrszeichen [[Ortstafel (Österreich)|Ortstafel]] zu verwechseln.


=== Ortschaft und Adresse ===
=== Ortschaft und Adresse ===
Zeile 63: Zeile 66:
so dass dort die Ortschaft auch die kleinste [[post]]alische Einheit darstellt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE postalisch">im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des [[Ortschaft#Schweiz|Ortschaftsbegriff]], in Deutschland wird das als ''[[Postleitgebiet]] (Postleitort)'' bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.</ref>
so dass dort die Ortschaft auch die kleinste [[post]]alische Einheit darstellt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE postalisch">im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des [[Ortschaft#Schweiz|Ortschaftsbegriff]], in Deutschland wird das als ''[[Postleitgebiet]] (Postleitort)'' bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.</ref>


Dieser Ursprung der Ortschaften als Adressgebiet ist heute in vielen Fällen kaum mehr ohne weiteres erkennbar, da die ursprünglichen Konskriptionsnummern längst durch andere, oft straßenweise verlaufenden Nummerierungssysteme und [[Straßenname]]n ersetzt wurden. Mitunter erstrecken sich benannte Straßen, entlang derer die Häuser heute nummeriert werden, sogar durch mehrere Ortschaften. Da laut den von den Bundesländern erlassenen Gemeindeordnungen zur Abänderung des Bestands von Ortschaften zumindest ein Gemeinderatsbeschluss nötig ist, bleiben Ortschaften oft auch dann bestehen, wenn sie keine eigenständige Hausnummerierung mehr aufweisen.<ref name="TerrGrundlage">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.</ref> 
=== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik ===
 
Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) | Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände }} {{Webarchiv|url=http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html |wayback=20101218102045 |text=STAT → Regionales |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }}</ref>
=== Ortschaften und Katastralgemeinden ===
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundbuchrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katastral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.


Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftsgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.</ref>
==== Unterschiede zwischen statistischen Ortschaften und der von Gemeinden beschlossenen Ortschaftsgliederung ====
Vereinzelt stimmt die statistisch vorgenommene Aufteilung nach Ortschaften nicht mit den von den einzelnen Gemeinden festgelegten Ortschaften überein. So wurde schon im Gesetz zur [[Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869]] festgehalten, dass Stadtteile und Vorstädte, falls sie einen eigenen [[Siedlungsname]]n führten, im Zuge der Volkszählung unabhängig von der Existenz als Konksriptionsortschaft als separate Ortschaften ausgewiesen werden konnten, was dann nicht nur in Verbindung mit Städten, sondern in Einzelfällen sogar auch mit Marktteilen geschah.<ref name="Rausch55">Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 55.</ref> Umgekehrt fasste das Statistische Zentralamt beispielsweise für [[Linz]] über viele Jahrzehnte hinweg mehrere seitens der Gemeinde geführten Konskriptionsortschaften zu einer Ortschaft im statistischen Sinn zusammen.<ref name="Rausch55" /> [[Wien]] wiederum wurde vom Statistischen Zentralamt lange Zeit<!--zumindest bis Ortsverzeichnis 1961--> als eine Ortschaft geführt; mittlerweile<!--zumindest seit Ortsverzeichnis 1981--> führt die Statistik Austria – anders als die Gemeinde Wien – jedoch für Wien 23 Ortschaften, entsprechend den 23 [[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirken]].


Wenn eine Ortschaft zugleich auch eine Katastralgemeinde ist, wird dies in Westösterreich als ''Fraktion'' bezeichnet.<ref>Vorarlberger Landesarchiv: {{Webarchiv|url=http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc |wayback=20131115165638 |text=Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }} (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref>
==== Ortschaftskennziffer ====
Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der ''Ortschaftskennziffer'' versehen, die – im Unterschied zur [[Gemeindekennziffer#Österreich|Gemeindekennziffer]] und den darauf aufbauenden [[Zählsprengel|Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten]])<ref name="OVZ 1/12">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;12. ''Kennziffern für die territorialen Gliederungen'' | Seiten=16}}</ref> – keinen regionalen Bezug haben, sondern innerhalb Österreichs alphabetisch durchnummeriert wurden.


=== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik ===
==== Untergliederung von Ortschaften ====
Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) | Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände }} {{Webarchiv|url=http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html |wayback=20101218102045 |text=STAT → Regionales |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }}</ref>
Territorial abgegrenzte Gruppen- oder Einzelsiedlungen, die topographisch feststehende Namen tragen, aber nur Teile von Ortschaften darstellen, wurden bis in die 1990er-Jahre in den Veröffentlichungen der Volkszählungsergebnisse als ''Ortschaftsbestandteile'' (''OB''; Mehrzahl ''OBB'') mit Einwohner- und Häuserzahl ausgewiesen und mit einer [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|topographischen Siedlungskennzeichnung]] versehen.<ref name="Layer761" /> Seit 2001 werden im ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]]''<ref name="OVZ"/> nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben; die Namen der ehemaligen Ortschaftsbestandteile werden zusammen mit sonstigen Siedlungsnamen (vorwiegend Hausnamen) als ''Siedlungsnamen'' im Anschluss an die Daten zur Ortschaft aufgelistet<ref name="OVZ 1/5">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;5. ''Ortschaften (abgekürzt&nbsp;O)'' | Seiten=14}}</ref>  


Bis in die 1990er wurden bei den [[Volkszählung]]en auch kleinere [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|Siedlungseinheiten]] erfasst, seit 2001 werden im ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]]''<ref name="OVZ"/> nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im Allgemeinen einen [[Hauptort]] und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, also mit eigenem Ortsnamen bezeichnete Ansiedlungen), etwa [[Dorf|Dörfer]], [[Weiler]], [[Streusiedlung|Streubesiedlung]] und [[Einzelsiedlung|Einzellagen]] umfasst (wobei der Hauptort wie auch bei den Gemeinden nicht unbedingt der größte Ort ist, und auch gänzlich fehlen kann).<ref name="OVZ 1/5">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;5. ''Ortschaften (abgekürzt&nbsp;O)'' | Seiten=14}}</ref> Der allgemeine Ausdruck dafür ist auch ''Ortschaftsbestandteil''&nbsp;(OB).
==== Statistische Werte ====
Per 1.&nbsp;Jänner 2019 bestanden in Österreichs 2096 Gemeinden 17.187 Ortschaften.<ref>[http://statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/ortschaften/index.html Statistik Austria: Ortschaften.</ref>


Dadurch ist die Ortschaft heute im Allgemeinen neben den [[Zählsprengel]]n die kleinste [[Amtliche Statistik|amtlich-statistische]] Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Es liegt an der Siedlungsstruktur einer Gemeinde, ob Ortschaften und Zählsprengel sich decken, mehrere Ortschaften in einem Sprengel, oder mehrere Sprengel in einer Ortschaft liegen. Dabei besteht nicht unbedingt ursächlicher Zusammenhang zwischen den Sprengeln und den Ortschaften,<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> das Ortschaftsgebiet kann auch in zwei oder mehrere Zählsprengel fallen.<ref name="Zu Zählsprengel">Dann wird im ''Ortsverzeichnis'' der STAT die Gesamtstatistik der Ortschaft unter «X» geführt, und nach den Anteilen der einzelnen Sprengel aufgeschlüsselt.</ref>
==== Nachteile der Siedlungsgliederung nach Ortschaften; Schaffung anderer statistischer Gliederungen ====
Sowohl Ortschaften als auch Gemeinden in Österreich umfassen eine extreme Bandbreite von Einwohnern (Ortschaften: 0 bis >100.000 Einwohner; Gemeinden <100 bis >1 Million Einwohner), so dass sinnvolle statistische Vergleiche schwer möglich sind. Auch verändert sich der Umfang von Ortschaften infolge der Bevölkerungsbewegung laufend, wohingegen Gemeinden oft den Bestand an Ortschaften oft möglichst lange stabil erhalten.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.</ref> Insbesondere durch die Zersiedelung der Landschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bildet die offizielle Ortschaftsgliederung mancherorts nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Außerdem spiegelt sich die tatsächliche Siedlungsgröße in den statistischen Angaben über Ortschaften nicht wieder, wenn Orte durch die Berücksichtigung politischer Gemeindegrenzen von der Statistik in einzelne Ortschaften zerlegt werden.<ref name="TerrGrundlage" /> Aus diesen Gründen wurden modernere statistische Einheiten geschaffen, die unabhängig von der Siedlungsgliederung nach Ortschaften<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> sind:
* [[Zählsprengel]],<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 9ff.</ref> die – ähnlich der Siedlungsgliederung nach Ortschaften – in die Verwaltungsgliederung eingehängt sind, trotz Gemeindeteilungen und -zusammenlegungen einen Vergleich über längere Zeiträume hinweg ermöglichen und österreichweit Territorien mit ähnlicher Einwohnerzahl bilden
* ''[[Siedlung#Österreich|Siedlungseinheiten]]'',<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 16f.</ref> die unabhängig von Verwaltungsgrenzen zusammenhängend bebaute Gebiete darstellen, dabei aber nur Siedlungen ab 501 Einwohner berücksichtigen
* ''[[Stadtregion]]en''<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 18f.</ref>, die – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – bedeutende Zentren samt dem als Wohngebiet für die in diesen Kernräumen arbeitenden Menschen umfassen.


Da die Ortschaft im gemeindepolitischen und statistischen Sinne ein Teil einer Gemeinde ist, ergibt sich, dass eine Ortschaft immer nur in einer einzigen Gemeinde liegt – wohl können aber geschlossene Ansiedlungen mit einem Namen (Orte) durch eine Gemeindegrenze geteilt sein, sei es durch politische [[Umgemeindung]]en, sei es durch Ortswachstum über die Gemeindegrenzen. Dann wird der Ort gegebenenfalls als oder in zwei (oder mehreren) statistischen Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Genauso kann ein Ort auch innerhalb einer Gemeinde in zwei Ortschaften fallen.
=== Abweichende Verwendung des Begriffs ''Ortschaft'' ===
==== Geografischer Begriff ====
''Ortschaft'' als geografischer Begriff bedeutet ''Siedlung'', einen „zusammenhängenden Komplex von Ansiedlungen“,<ref name="Lehrbuch251">Joseph Ulbrich: ''Lehrbuch des Österreichischen Staatsrechts.'' Carl Konegen, Wien 1893. S. 251.</ref> „die Gesamtheit der nach einem gemeinsamen Mittelpunkt gravitierenden Wohnplätze.“<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 760.</ref> Eine Ortschaft in diesem Sinn kann sich über Gemeindegrenzen hinweg erstrecken<ref name="Lehrbuch251" /> und wird in so einem Fall im [[Österreichische Karte|Amtlichen Kartenwerk]] nicht getrennt nach Gemeinden mit Namen versehen. Daher versah das Österreichische Statistische Zentralamt in den ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 die in unterschiedlichen politischen Gemeinden liegenden statistischen Ortschaften, die Teile solcher geografischer Ortschaften darstellen, jeweils mit dem Zusatz „''Ortschafts''anteil“, obwohl sie als getrennte Ortschaften gezählt werden.<ref name="Rausch54"/>
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}}
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}}
 
==== Geschlossene Ortschaft ====
=== Ortschaftskennziffer ===
In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff ''Ortschaft'' im Sinn der [[Ortsgebiet#Erweiterter Begriff Ortsgebiet / geschlossene Ortschaft|Geschlossenen Ortschaft]] verwendet.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.</ref> Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).<ref>So [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_1996100191_19970217X00/JWT_1996100191_19970217X00.html VwGH 96/10/0191]: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als ''Ortschaft'' im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.</ref>
Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der ''Ortschaftskennziffer'' versehen, die mit der [[Gemeindekennziffer#Österreich|Gemeindekennziffer]] (und den darauf aufbauenden [[Zählsprengel|Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten]])<ref name="OVZ 1/12">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;12. ''Kennziffern für die territorialen Gliederungen'' | Seiten=16}}</ref> nicht direkt in Zusammenhang stehen. Letztere ist hierarchisch strukturiert (1.&nbsp;Stelle: Bundesland, 2./3.&nbsp;Statutarstadt/Bezirk, 4./5.&nbsp;Gemeinde weitgehend alphabetisch), die Ortschaftskennziffern sind eine (über diese Struktur) fortlaufende Nummerierung der Ortschaften jeder Gemeinde (ebenfalls weitgehend nach Alphabet). Beide Systeme können aber durch sukzessive Änderungen im [[Gebietsstand]] Abweichungen zeigen.
 
Beispiel (Gemeindekennziffer Gemeinde, Ortschaftskennziffer Ortschaft; Auszug aus der fortlaufenden Liste):<!--<ref name="tir">Auszug aus {{Literatur | Herausgeber=STAT | Titel=Gemeinden mit Ortschaften und Postleitzahlen, Gebietsstand 2009 | Seiten=466 | Online=pdf; [http://www.statistik-austria.at/web_de/static/ortschaften_sortiert_nach_gemeindekennziffer_mit_postleitzahlen_csv_ca._90_022963.csv html/csv aktuell] | Kommentar=}}</ref>-->
:8011'''7''' Nüziders, 17104 Nüziders
:8011'''8''' Raggal, 17105 Litze
:80118 Raggal, 17106 Marul
:80118 Raggal, 17107 Raggal
:80118 Raggal, 17'''532''' Plazera
:8011'''9''' St.&nbsp;Anton im Montafon, 17108 St.&nbsp;Anton im Montafon
:801'''20''' St.&nbsp;Gallenkirch, 17109 Gargellen
:80120 St.&nbsp;Gallenkirch, 17110 Gortipohl
:80120 St.&nbsp;Gallenkirch, 17111 St.&nbsp;Gallenkirch


== Schweiz ==
== Schweiz ==

Version vom 5. August 2019, 19:11 Uhr

Dieser Artikel erläutert den politisch-administrativ-geographischen Begriff; zu „Wohnplatz“ im allgemeinen Sinne siehe Siedlung. Siehe auch geschlossene Ortschaft.

Ortschaft bezeichnet in Deutschland sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer Siedlung.

In Österreich ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.[1]

In der Schweiz versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der Postleit-Struktur.

Deutschland

Begriff im deutschen Verwaltungsrecht

In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, wurden und werden häufig offizielle Ortschaften eingerichtet – meistens in der Abgrenzung der ehemaligen Gemeinden. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg[2], Niedersachsen[3], Nordrhein-Westfalen[4], Sachsen[5], Sachsen-Anhalt[6] und Thüringen[7] vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortsteilen bestehen. Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.

Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.

In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Modelle von Ortschaften: das Modell Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister sowie das Modell Ortsvorsteher.

In Thüringen gibt es Ortschaften nur innerhalb von Landgemeinden. Dort kann der Gemeinderat in der Hauptsatzung für einen oder mehrere Ortsteile eine Ortschaftsverfassung regeln, was zur Folge hat, dass Ortschaftsrat und Ortschaftsbürgermeister gewählt werden können. Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister gibt es in Thüringer Landgemeinden somit nicht.

Zeichen 310

Straßenverkehrsrecht

In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel (Zeichen 311).

Österreich

Definition und Geschichte

Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde.

– Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien, 1987. S. 14.

Mit der Erfassung der Bevölkerung für die Konskription, also die Volkszählung und Rekrutierung von Soldaten, setzte man ab 1770 bei den Siedlungen an und führte die Häusernummerierung ein, für die man die Siedlungen in Numerierungsabschnitte oder Konskriptionsortschaften einteilte und jedes Haus einem solchen Abschnitt zuwies.[8] Die Gliederung nach Ortschaften geht auf diese Numerierungsabschnitte zurück.

Der Ursprung der Ortschaften als Numerierungsabschnitt ist heute in vielen Fällen kaum mehr erkennbar, da die ursprünglichen Konskriptionsnummern längst durch andere, oft straßenweise verlaufenden Nummerierungssysteme und Straßennamen ersetzt wurden. Mitunter erstrecken sich benannte Straßen, entlang derer die Häuser heute nummeriert werden, sogar durch mehrere Ortschaften. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die politischen Gemeinden geschaffen, und laut den von den Bundesländern erlassenen Gemeindeordnungen ist zumindest ein Gemeinderatsbeschluss zur Abänderung des Bestands von Ortschaften nötig. Daher bleiben Ortschaften oft auch dann bestehen, wenn sie keine eigenständige Hausnummerierung mehr aufweisen.[9]

Die Vergabe der Orientierungsnummern (wie Konskriptionsnummer, Hausnummer) und somit die Zuteilung jedes bewohnbaren Gebäudes zu einer Ortschaft ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Damit ist das sich daraus ergebende System der zentralamtlichen Siedlungsgliederung nach Ortschaften so in das System der österreichischen Verwaltungsgliederung eingehängt, dass es eine Unterteilung der Gemeinden darstellt.[9]

Eine Gemeinde kann aus mehreren Ortschaften bestehen oder ist mit einer Ortschaft ident.

– Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien, 1987. S. 14.

Die Ortschaft in diesem statistischen und verwaltungstechnischen Sinn ist somit eine innerhalb der politischen Gemeindegrenzen vorgenommene Unterteilung des besiedelten Gebiets.[10] Falls eine ursprüngliche Konskriptionsortschaft des 18. Jahrhunderts durch die ab Mitte des 19. Jahrhunderts geschaffenen Grenzen politischer Gemeinden zerschnitten wurde, was besonders in Oberösterreich und Kärnten geschah,[11] werden für diesen Ort deshalb seither, getrennt nach Gemeinden, mehrere Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Obwohl solche Ortschaften also getrennt gezählt wurden und werden, wurden sie in den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen Ortsverzeichnissen bis 1971 mit dem Vermerk „Ortschaftsanteil“ versehen.[10]

Bei der auf die Anlage der Konskriptionsortschaften folgenden Anlage von Steuer- bzw. Katastralgemeinden ging man vielfach von der Ortschaftseinteilung aus.[12] Vor allem in Teilen Niederösterreichs und im Burgenland[13] besteht heute noch weitgehend ein 1:1-Verhältnis zwischen Ortschaften und Katastralgemeinden, so dass umgangssprachlich oft nicht zwischen den Begriffen Ortschaft und Katastralgemeinde unterschieden wird.[12] Doch besteht rechtlich keine Identität zwischen diesen Einheiten. Die Ortschaften als in die politische Gliederung nach Gemeinden eingebundene Gliederungseinheit des Siedlungswesens und die Katastralgemeinden als in die Territorialeinheiten des Gerichtswesens eingebundene Gliederungseinheit des Vermessungswesens[14] entwickeln sich unabhängig voneinander weiter.[15] Ortschaften können die Grenzen von Katastralgemeinden (soweit diese nicht identisch mit den Grenzen politischer Gemeinden sind) schneiden, und in vielen Teilen Österreichs ist das auch häufig der Fall.

Der Begriff Ortschaft als statistische und administrative Einheit sagt nichts über die Struktur der Siedlung aus,[9] insbesondere setzt er nicht eine geschlossene Siedlung voraus. Nicht selten umfasst eine Ortschaft sowohl eine geschlossene Siedlung als auch umgebenden Streusiedlungsraum.[11] Bei der Anlage von Ortschaften wurden keine einheitlichen objektiven Maßstäbe angewandt.[12] Das Maß der Untergliederung in Ortschaften variiert sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft; eine Ortschaft kann nur aus einem einzigen Haus und ohne Einwohner bestehen, mitunter besteht sogar nach der Aufgabe des letzten Hauses eines Ortes die Ortschaft rechtlich vorerst noch weiter. In anderen Gegenden umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen mit eigenen Siedlungsnamen.

Aus der Definition der Ortschaft als Gesamtheit von Häusern folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.[9] Der Begriff Ortschaft deckt sich nicht mit dem in der Straßenverkehrsordnung verwendeten Begriff Ortsgebiet.

Ortschaftstafeln

Ortschaftstafel Wiel (ehem. Gemeinde Wielfresen, Steiermark)

Früher waren nahe der Einmündungen der jeweils wichtigsten Straßen in eine Ortschaft von der Straße aus lesbare Ortschaftstafeln anzubringen,[16] auf denen der Name der Ortschaft, der Gemeinde, des Gerichtsbezirks und des politischen Bezirks anzugeben war. Solche Ortschaftstafeln waren vom frühen 19. Jahrhundert bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts in Gebrauch.[17] Sie sind nicht mit dem Verkehrszeichen Ortstafel zu verwechseln.

Ortschaft und Adresse

Im ländlichen Raum bilden die Ortschaftsnamen bis heute in den allermeisten Fällen auch den Adressbereich,[18] so dass dort die Ortschaft auch die kleinste postalische Einheit darstellt.[19]

Die Ortschaft in der amtlichen Statistik

Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der amtlichen Statistik der Statistik Austria (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.[20]

Unterschiede zwischen statistischen Ortschaften und der von Gemeinden beschlossenen Ortschaftsgliederung

Vereinzelt stimmt die statistisch vorgenommene Aufteilung nach Ortschaften nicht mit den von den einzelnen Gemeinden festgelegten Ortschaften überein. So wurde schon im Gesetz zur Volkszählung in Österreich-Ungarn 1869 festgehalten, dass Stadtteile und Vorstädte, falls sie einen eigenen Siedlungsnamen führten, im Zuge der Volkszählung unabhängig von der Existenz als Konksriptionsortschaft als separate Ortschaften ausgewiesen werden konnten, was dann nicht nur in Verbindung mit Städten, sondern in Einzelfällen sogar auch mit Marktteilen geschah.[21] Umgekehrt fasste das Statistische Zentralamt beispielsweise für Linz über viele Jahrzehnte hinweg mehrere seitens der Gemeinde geführten Konskriptionsortschaften zu einer Ortschaft im statistischen Sinn zusammen.[21] Wien wiederum wurde vom Statistischen Zentralamt lange Zeit als eine Ortschaft geführt; mittlerweile führt die Statistik Austria – anders als die Gemeinde Wien – jedoch für Wien 23 Ortschaften, entsprechend den 23 Gemeindebezirken.

Ortschaftskennziffer

Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der Ortschaftskennziffer versehen, die – im Unterschied zur Gemeindekennziffer und den darauf aufbauenden Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten)[22] – keinen regionalen Bezug haben, sondern innerhalb Österreichs alphabetisch durchnummeriert wurden.

Untergliederung von Ortschaften

Territorial abgegrenzte Gruppen- oder Einzelsiedlungen, die topographisch feststehende Namen tragen, aber nur Teile von Ortschaften darstellen, wurden bis in die 1990er-Jahre in den Veröffentlichungen der Volkszählungsergebnisse als Ortschaftsbestandteile (OB; Mehrzahl OBB) mit Einwohner- und Häuserzahl ausgewiesen und mit einer topographischen Siedlungskennzeichnung versehen.[16] Seit 2001 werden im Ortsverzeichnis[20] nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben; die Namen der ehemaligen Ortschaftsbestandteile werden zusammen mit sonstigen Siedlungsnamen (vorwiegend Hausnamen) als Siedlungsnamen im Anschluss an die Daten zur Ortschaft aufgelistet[23]

Statistische Werte

Per 1. Jänner 2019 bestanden in Österreichs 2096 Gemeinden 17.187 Ortschaften.[24]

Nachteile der Siedlungsgliederung nach Ortschaften; Schaffung anderer statistischer Gliederungen

Sowohl Ortschaften als auch Gemeinden in Österreich umfassen eine extreme Bandbreite von Einwohnern (Ortschaften: 0 bis >100.000 Einwohner; Gemeinden <100 bis >1 Million Einwohner), so dass sinnvolle statistische Vergleiche schwer möglich sind. Auch verändert sich der Umfang von Ortschaften infolge der Bevölkerungsbewegung laufend, wohingegen Gemeinden oft den Bestand an Ortschaften oft möglichst lange stabil erhalten.[25] Insbesondere durch die Zersiedelung der Landschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bildet die offizielle Ortschaftsgliederung mancherorts nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Außerdem spiegelt sich die tatsächliche Siedlungsgröße in den statistischen Angaben über Ortschaften nicht wieder, wenn Orte durch die Berücksichtigung politischer Gemeindegrenzen von der Statistik in einzelne Ortschaften zerlegt werden.[9] Aus diesen Gründen wurden modernere statistische Einheiten geschaffen, die unabhängig von der Siedlungsgliederung nach Ortschaften[15] sind:

  • Zählsprengel,[26] die – ähnlich der Siedlungsgliederung nach Ortschaften – in die Verwaltungsgliederung eingehängt sind, trotz Gemeindeteilungen und -zusammenlegungen einen Vergleich über längere Zeiträume hinweg ermöglichen und österreichweit Territorien mit ähnlicher Einwohnerzahl bilden
  • Siedlungseinheiten,[27] die unabhängig von Verwaltungsgrenzen zusammenhängend bebaute Gebiete darstellen, dabei aber nur Siedlungen ab 501 Einwohner berücksichtigen
  • Stadtregionen[28], die – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – bedeutende Zentren samt dem als Wohngebiet für die in diesen Kernräumen arbeitenden Menschen umfassen.

Abweichende Verwendung des Begriffs Ortschaft

Geografischer Begriff

Ortschaft als geografischer Begriff bedeutet Siedlung, einen „zusammenhängenden Komplex von Ansiedlungen“,[29] „die Gesamtheit der nach einem gemeinsamen Mittelpunkt gravitierenden Wohnplätze.“[30] Eine Ortschaft in diesem Sinn kann sich über Gemeindegrenzen hinweg erstrecken[29] und wird in so einem Fall im Amtlichen Kartenwerk nicht getrennt nach Gemeinden mit Namen versehen. Daher versah das Österreichische Statistische Zentralamt in den Ortsverzeichnissen bis 1971 die in unterschiedlichen politischen Gemeinden liegenden statistischen Ortschaften, die Teile solcher geografischer Ortschaften darstellen, jeweils mit dem Zusatz „Ortschaftsanteil“, obwohl sie als getrennte Ortschaften gezählt werden.[10]

Geschlossene Ortschaft

In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff Ortschaft im Sinn der Geschlossenen Ortschaft verwendet.[31] Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).[32]

Schweiz

Ortseingangsschild


In der Schweiz wird amtlich von Ortschaft gesprochen, wenn diese ein geographisch abgegrenztes Siedlungsgebiet mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl haben.[33] Ortschaftsgrenzen sind vielfach identisch mit Gemeindegrenzen, die Beziehung zwischen Gemeinden, Ort und Postleitzahl ist jedoch oft komplizierter. Bei manchen Gemeinden weichen Name der Ortschaft und der Gemeinde ab, etwa wenn der Gemeindenamen nicht dem Hauptort entspricht. Viele Gemeinden haben auch mehrere Ortschaften. Ortschaften in der Schweiz sind jedoch grundsätzlich unabhängig von der Gemeindestruktur. Die Ortschaftsgliederung ist aber schweizweit flächendeckend.

Daneben gibt es einen etwas umfangreicheren Bestand an traditionell bedeutenderen Ortslagen, die ebenfalls unter der Bezeichnung Ortschaft geführt werden.

Die wichtigste amtlichen Quelle ist das Ortschaftenverzeichnis der Schweiz nach Verordnung über Geografische Namen (GeoNV).[34] Es wurde aus den beiden Ortschaftenverzeichnissen des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo), das den Perimeter (Umgrenzung) der Ortschaften erfasst (ca. 4'100 Ortschaften), und des Bundesamts für Statistik (BfS), das primär das Namensgut darstellte (2006 ca. 6'000 Ortschaften), vereinigt, und wird heute zentral von swisstopo geführt.

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: Ortschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 53.
  2. Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, §§ 67–73.
  3. Niedersächsische Gemeindeordnung, §§ 55e–55i.
  4. Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, § 39.
  5. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), §§ 65-69
  6. Gemeindeordnung für Sachsen-Anhalt, § 86
  7. Thüringer Kommunalordnung, §§ 45 und 45 a
  8. Anton Tantner: Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie. Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der Dissertation an der Universität Wien (PDF; 2,9 MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 9,4 Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien, 1987. S. 14.
  10. 10,0 10,1 10,2 Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 54.
  11. 11,0 11,1 Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1965. S. X.
  12. 12,0 12,1 12,2 Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 56.
  13. Land Burgenland, Überblick Bezirke und Gemeinden: Im Burgenland gibt es (Stand 2019) 328 Katastralgemeinden und 328 Ortschaften.
  14. Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 44.
  15. 15,0 15,1 „Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.“  Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 13. Flächenangaben und Katastralgemeinden, S. 16.
  16. 16,0 16,1 Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.
  17. In Oberösterreich wurde das entsprechende Landesgesetz erst 1991 aufgehoben.
  18. die Adressen der Grundstücke enthalten u. a.: Bezeichnung der politischen Gemeinde; Bezeichnung der Ortschaft; Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden); die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u. a.); Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen; Anlage, Abschnitt A Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird. BGBl. I Nr. 9/2004; auch § 9a Vermessungsgesetz (VermG) zum Adressregister, Ziffer (2) i.d.g.F;
    landesrechtliche Definitionen finden sich in: § 9 Absatz 2 Burgenländisches Straßengesetz 2005 (Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden). § 31 Absatz 3 NÖ Bauordnung 1996 (Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung). § 10 Absatz 2 Oö. Straßengesetz 1991. (Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden) § 18 Absatz 2 Baupolizeigesetz 1997 (Orientierungsnummern). § 4 Absatz 2 Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden (Numerierung von Gebäuden).
  19. im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des Ortschaftsbegriff, in Deutschland wird das als Postleitgebiet (Postleitort) bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.
  20. 20,0 20,1  Statistik Austria (Hrsg.): Ortsverzeichnis 2001. (9 Bände, 2004/2004). (Textteil, gemeinsame Erläuterung der Länderbände, STAT → Regionales). STAT → Regionales (Version vom 18. Dezember 2010 im Internet Archive)
  21. 21,0 21,1 Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 55.
  22.  Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 12. Kennziffern für die territorialen Gliederungen, S. 16.
  23.  Ortsverzeichnis 2001. Textteil 1. Zum Systematischen Verzeichnis Ziffer 5. Ortschaften (abgekürzt O), S. 14.
  24. [http://statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/ortschaften/index.html Statistik Austria: Ortschaften.
  25. Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.
  26. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien, 1987. S. 9ff.
  27. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien, 1987. S. 16f.
  28. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik. Wien, 1987. S. 18f.
  29. 29,0 29,1 Joseph Ulbrich: Lehrbuch des Österreichischen Staatsrechts. Carl Konegen, Wien 1893. S. 251.
  30. Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 760.
  31. Max Layer: Ortschaft. in: Österreichisches Staatswörterbuch. Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.
  32. So VwGH 96/10/0191: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als Ortschaft im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.
  33. SR 510.625 Art. 3 Begriffe.
  34. Verordnung über die geografische Namen (GeoNV) (i.d.g.F. online, admin.ch).