Reginbert von Hagenau: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. November 2021, 19:50 Uhr

Reginbert (I.) von Hagenau (* im 11. Jahrhundert; † 12. Jahrhundert, um 1130), auch Reginbrecht de Hagenowe, auch Reimprecht von Hagenau, Reginbert von Hagenau der Ältere oder Reginbert von Zelking, war Gründer des Stiftes Seitenstetten.

Herkunft

Reginbert stammte aus der hochfreien[A 1] Familie der Hagenauer. Vermutlich war er der Sohn von Hartwig von Hagenau (Hartvicus de Hagenowe), der um 1088 seinen Sitz in einer Burg hatte, die an der alten Mündung der Mattig in den Inn lag.[1] Verheiratet war er mit Helena von Heft und Stille. Aus dieser Ehe sind seine Söhne Wernhard, Hartwig (II.) und Reginbert (der Jüngere) belegt sowie seine Tochter Richardis. Möglicherweise hatte Reginbert aus dieser Ehe noch weitere Töchter, darunter Helena, die Ehe von mit Burkhard von Stein-Altmannstein.[2]

Leben

Um 1088 war Reginbert Besitzer des Ansitzes Hagenau in Kasten (heute: Teil der Gemeinde Böheimkirchen), von dem am Eichberg oberhalb der Kirche St. Peter am Anger einige Erdwälle erhalten sind.[1] Nachdem Reginbert durch seine Heirat mit Helena zu Besitzungen in Zelking gelangt war, benannte er sich zeitweise danach. Er gründete gemeinsam mit Helena und ihrem Bruder Udalschalk das Benediktinerstift Seitenstetten.[2]

Reginbert in Legende und Sage

Siehe: Helena von Heft und Stille#Helena in Legende und Sage

Literatur

  • Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking. Eine Spurensuche. Melk, 2016

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 23
  2. 2,0 2,1 vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking, 2016, S. 27

Anmerkungen

  1. Die Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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