Gottschalk Inprugger: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Gottschalk Inprugger''' (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, vor dem 7. Jänner 1407)<ref group="A">Daten nach Hinweisen von [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]. Vgl. Christian Lackner: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 100, Fußnote 361</ref> machte unter [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich]] ("Albrecht mit dem Zopfe''") († 1395) eine erfolgreiche Karriere im herzoglichen Verwaltungsdienst. Er war der erste von insgesamt fünf Kammermeistern, welche für [[Wilhelm (Österreich)|Herzog Wilhelm von Österreich]] ("''Wilhelm dem Freundlichen''") († 1406), einem von Albrechts Nachfolgern, belegt sind. | '''Gottschalk Inprugger''' (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach dem 16. Dezember 1399 und vor dem 7. Jänner 1407)<ref group="A">Daten nach Hinweisen von [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]. Vgl. Christian Lackner: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 100, Fußnote 361</ref> machte unter [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich]] ("Albrecht mit dem Zopfe''") († 1395) eine erfolgreiche Karriere im herzoglichen Verwaltungsdienst. Er war der erste von insgesamt fünf Kammermeistern, welche für [[Wilhelm (Österreich)|Herzog Wilhelm von Österreich]] ("''Wilhelm dem Freundlichen''") († 1406), einem von Albrechts Nachfolgern, belegt sind. | ||
== Herkunft und Familie == | == Herkunft und Familie == |
Version vom 5. Februar 2022, 02:20 Uhr
Gottschalk Inprugger (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach dem 16. Dezember 1399 und vor dem 7. Jänner 1407)[A 1] machte unter Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe") († 1395) eine erfolgreiche Karriere im herzoglichen Verwaltungsdienst. Er war der erste von insgesamt fünf Kammermeistern, welche für Herzog Wilhelm von Österreich ("Wilhelm dem Freundlichen") († 1406), einem von Albrechts Nachfolgern, belegt sind.
Herkunft und Familie
Gottschalk Inprugger stammte aus einer Familie, die weder dem Ritterstand noch dem Herrenstand angehörte. Ihr Stammsitz befand sich in der Nähe von Neulengbach. Die Familie zählte zunächst zu den Dienstleuten der Wallseer, ehe sie Ende des 14. Jahrhunderts vor allem im Dienst der Herzöge von Österreich (Habsburger) zu finden ist. Sie unterhielt verwandtschaftliche Verbindungen mit wichtigen Wiener Ratsbürgerfamilien. So war Gottschalk Inprugger durch seine Mutter und seine Ehefrau mit der Ratsbürgerfamilie von Eslarn verwandt.[1]
Gottschalk Inprugger war der Bruder von Wolfhard Inprugger, der 1385-1394 Burggraf von Steyr war. Georg Inprugger, ein Verwandter war 1396 Truchsess von Herzog Albrecht (IV.) von Österreich ("Albrecht dem Geduldigen") († 1304).[1]
Leben
Gottschalk Inprugger war im Lehensbesitz der landesfürstlichen Festen Mitterndorf an der Fischa und Neuhaus an der Triesting. Er arbeitete sich im herzoglichen Hof- und Verwaltungsdienst unter Herzog Albrecht (III.) von Österreich kontinuierlich empor. 1371 war er Burggraf von Weitenegg, 1379 herzoglicher Kellermeister. 1383 wurde er Burggraf und Pfleger[A 2] von Starhemberg. Nach dem Tod von Herzog Albrecht (III.) war er vom Oktober 1395 bis zum Jänner 1397 der Kammermeister von Herzog Wilhelm von Österreich. Im November 1395 bezeugte er gemeinsam mit anderen Räten von Herzog Wilhelm den Vertrag von Hollenburg. Nur wenig später wurde er als Kellermeister von Hans von Schlandersberg ersetzt.[1]
Literatur
- Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 100
Anmerkungen
- ↑ Daten nach Hinweisen von Christian Lackner. Vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 100, Fußnote 361
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.