Dietrich II. von Vornbach: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Graf Dietrich (II.) von Vornbach benannte sich nach der im heutigen Bundesland Oberösterreich gelegenen Herrschaft Viechtenstein (heute Teil der gleichnamigen Gemeinde [[Viechtenstein]]) und seit 1115 auch nach der im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegenen [[w:Burg Kreuzenstein|Herrschaft Kreuzenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Leobendorf (Niederösterreich)|Leobendorf]]). Die Herrschaft Kreuzenstein dürfte bereits von seinem Vater als Mittelpunkt seiner Herrschaft angelegt worden sein. Unter den Ministerialen des Grafen Dietrich findet sich die Familie der Bisamberger, die aus dem heutigen [[Innviertel]] stammte und auch noch zu den Gefolgsleuten seines Nachfolgers zählte. Vielleicht gelang dieser Familie deshalb nicht der Aufstieg in die Landesministerialität.<ref name ="Österr.Geschichte223/>
Graf Dietrich (II.) von Vornbach benannte sich nach der im heutigen Bundesland Oberösterreich gelegenen Herrschaft Viechtenstein (heute Teil der gleichnamigen Gemeinde [[Vichtenstein|Viechtenstein]]) und seit 1115 auch nach der im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegenen [[w:Burg Kreuzenstein|Herrschaft Kreuzenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Leobendorf (Niederösterreich)|Leobendorf]]). Die Herrschaft Kreuzenstein dürfte bereits von seinem Vater als Mittelpunkt seiner Herrschaft angelegt worden sein. Unter den Ministerialen des Grafen Dietrich findet sich die Familie der Bisamberger, die aus dem heutigen [[Innviertel]] stammte und auch noch zu den Gefolgsleuten seines Nachfolgers zählte. Vielleicht gelang dieser Familie deshalb nicht der Aufstieg in die Landesministerialität<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref>.<ref name ="Österr.Geschichte223/>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 10. April 2022, 13:41 Uhr

Dietrich (II.) von Vornbach (* im 11. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um 1145), auch Dietrich von Formbach, war Angehöriger einer bairischen Grafenfamilie, die im 11. und 12. Jahrhundert wichtige Besitzungen im heutigen Ober- und Niederösterreich besaß. Er und seine Nachkommen herrschten außerdem über die im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegene Grafschaft Pitten.

Herkunft und Familie

Dietrich (II.) von Vornbach entstammte der Grafenfamilie der Formbacher. Er war ein Enkel des Grafen Bruno im Künziggau und gilt als einer der Söhne des Grafen Heinrich (II.) von Vornbach aus dessen Ehe mit einer Adelheid von Perg und Machland. Außerdem war er ein Neffe des Grafen Ekbert (I.) von Vornbach († um 1109)[1].

Graf Dietrich (II.) von Vornbach hatte eine eheliche Tochter, die mit dem Grafen Engelbert von Wasserburg († um 1161), den Hallgraf in Reichenhall verheiratet war, der nach Dietrichs Tod dessen Herrschaft Kreuzenstein erbte.[1]

Leben

Graf Dietrich (II.) von Vornbach benannte sich nach der im heutigen Bundesland Oberösterreich gelegenen Herrschaft Viechtenstein (heute Teil der gleichnamigen Gemeinde Viechtenstein) und seit 1115 auch nach der im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegenen Herrschaft Kreuzenstein (heute Teil der Gemeinde Leobendorf). Die Herrschaft Kreuzenstein dürfte bereits von seinem Vater als Mittelpunkt seiner Herrschaft angelegt worden sein. Unter den Ministerialen des Grafen Dietrich findet sich die Familie der Bisamberger, die aus dem heutigen Innviertel stammte und auch noch zu den Gefolgsleuten seines Nachfolgers zählte. Vielleicht gelang dieser Familie deshalb nicht der Aufstieg in die Landesministerialität[A 1].[1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, S. 223


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