Traisen-Feistritz (Familie): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. April 2022, 21:00 Uhr
Die Edlen[A 1] von Traisen-Feistritz' waren eine im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässige bedeutende Adelsfamilie, die sich dem steirischen Markgrafen Otakar (II.) anschlossen. Unter dessen Nachfolgern verlagerte sich ihr Schwerpunkt aus Niederösterreich in das heutige Bundesland Steiermark.
Geschichte
Die Edlen von Traisen-Feistritz werden in der Geschichtsforschung für Nachfahren der Aribonen gehalten. [1]
Familienmitglieder
- Adelram von Feistritz-Waldegg, auch Adelram von Feistritz, Adelram von Eppenberg oder Adelram von Waltenstein († um / nach 1140), Schwiegersohn von Richiza von Kilb, hatte keine Kinder. Er gründete gemeinsam mit seiner Ehefrau Richinza von Perg]] das Augustiner Chorherrenstift St. Marein (heute Teil der Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld), das später nach Seggau verlegt wurde.[2]
- Walther von der Traisen, Bruder des Vorherigen, hatte ebenfalls keine Kinder. Er gründete das Augustiner Chorherrenstift St. Andrä an der Traisen (heute Teil der Gemeinde Herzogenburg).[3]
- Dietmar von Reidling, später von Liechtenstein
Literatur
Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel - Österreichs Werden. In: Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 218-262
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 232
- ↑ vgl. Harald Lehenbauer: Zur ältesten Besitzgeschichte von Öhling. Richiza von Kilb und ihre Schenkungan das Stift Göttweig, 2018, S. 3 digital
- ↑ vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 282
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.