Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. April 2022, 10:19 Uhr
Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben.
Neben dem Sporttauchsektor ist der EOBV auch auf internationaler professioneller Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.
Rechtsform: | Eingetragener Verein
ZVR Zahl: 581236810 |
Gründung: | 1985 |
Geschäftstelle: | Maishofen, Salzburg, Österreich |
Bereich: | Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung |
Website: | www.eobv.at |
Kontakt: | lg-a@eobv.eu |
Gründung
Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tauchverband eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.
Mitbegründung der CEDIP
Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre 1992 gegründeten CEDIP (Committee of european professional diving instructors) und ist seit dessen Entstehung bis heute aktiv am professionellen europäischen Tauchsektor tätig.
(Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org)
Die Vereinsstruktur des Verbandes
Präsidium: Präsident, Finanzreferent
Vorstand: Diverse Ressorts (Ausbildung, Technik, Medizin, Ökologie, Presse, Recht,..)
Ausbildungskommission
Geschäftsstelle
Rechnungsprüfer
Schiedsgericht
Aufgaben des EOBV
Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die Förderung und Ausarbeitung internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.
Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes:
Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg
Prüfungen zum Berufstaucher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Aufklärungsarbeit bei diversen Verbänden und Organisationen
Mitarbeit bei diversen Gesetzgebungen und Änderungen
Zusammenarbeit mit der CEDIP
Fort- und Weiterbildung der EOBV Tauchlehrer
Aufgaben der Prüfungskommission
Ein Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine Prüfungskommission bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet.
Staatliche Ermächtigung
Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung. Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den staatlichen Tauchausbildungen aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...).
Wie sieht dies rechtlich aus: Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER.
Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das Wirtschaftsförderungs-Institut die staatliche Ermächtigung besitzt.
In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“
Ausbildungsweg
Der Ausbildungsweg des EOBV richtet sich in seiner Mindestanforderung an internationale Standards (ISO Normen) sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.
Ausbildungen nach Internationalem Standard gemäß internationalen Normen
ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2
Sporttauchen
EOBV 1* – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)
Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.
Dazu zählen selbständiges Tarieren, sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers, sicheres Ausblasen der Maske, sicheres Wechseln auf Oktopusatmung oder im Bedarfsfall Wechseln auf Wechselatmung, Beherrschung der Unterwasserzeichen, Bergen eines Bewusstlosen aus 5m Tiefe, mindestens 4 Tauchgänge sind zu absolvieren.
EOBV 2* – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)
Ziel der Ausbildung zum Taucher 2** ist die Fähigkeit,
selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
EOBV 3* - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen
Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, Tauchgänge bis 30m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
EOBV 4**** – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)
Ziel der Ausbildung zum Taucher 4**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal
40m sicher und kontrolliert zu führen.
Sonderthemen
Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe
Sauerstoffanwendung
Suchen und Bergen
Trockentauchen
Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe
Wracktauchen
Strömungstauchen
Tauchtechnik
Orientierung
Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht
Rettungstauchen
Bootstauchen
Eistauchen
Tauchen mit Vollgesichtsmaske
Scootertauchen
Technisches Tauchen
Mischgas Tauchen
Professionelle Tauchebene (gemäß gesetzlichen Vorgaben)
Tauchlehrer Assistent
(Signalperson gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
Voraussetzung ist der absolvierte 4****-Kurs oder eine equivalente Ausbildung. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre.
Weitere 40 Tauchgänge müssen absolviert, und ein “Erste Hilfe Kurs“ – nicht älter als 2 Jahre – vorhanden sein.
Tauchlehrer 1* – Tauchausbilder Stufe 1
(Forschungstaucher, Ingenieurstaucher gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
Die Ausbildung zum TL 1* erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 1 (Seminardauer 4 Tage) unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.
Voraussetzung ist die absolvierte Assistenten Ausbildung oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 200 Tauchgänge müssen absolviert sein.
Ein TL 1* ist ermächtigt zur Ausbildung gem. ISO 24802-1 (vormals EN 14413-1)
Tauchlehrer 2** - Tauchausbilder Stufe 2
(Allgemeine Taucharbeiten gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
Die Ausbildung zum TL 2** erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 2 unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.
Voraussetzung ist die absolvierte TL 1* Ausbildung oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 250 Tauchgänge müssen absolviert sein.
Ein TL 2** ist ermächtigt zur Ausbildung gem. ISO 24802-2 (vormals EN 14413-2)
Die praktischen Ziele des EOBV 4**** müssen in Vorführqualität demonstriert werden.
>> Download des gesamten Ausbildungsweges
Zusätzliche Ausbildungen und Instructorausbildungen
Nitrox (Instructor), Advanced Nitrox (Instructor), Technical Nitrox (Instructor), Trimix (Instructor), Gasblender (Instructor), Ökologie und Umwelt (Instructor), Vollmaske (Instructor), Technical Wreck Diver aber auch Rechtsnormenseminare und allgemeine Weiterbildungen.
Sonderformen und Spezialtaucher
Der EOBV und seine Tauchlehrer sind in vielerlei Sparten des öffentlichen Dienstes sowie Hilfsorganisationen vertreten und bilden dort diverse Spezialtaucher aus oder üben Unterstützende Tätigkeiten aus. Spezifische Aufgabengebiete wie die Entschärfung und Bergung von Sprengmitteln und Kriegsrelikten zählen ebenso zu Sonderformen und werden in der Regel vom Entschärfungsdienst oder Entminungsdienst durchgeführt.
Definition des Begriffes Berufstauchlehrer
Der Begriff „Berufstauchlehrer“ rührt daher das EOBV Tauchlehrer auf Grund ihrer Ausbildung in der Regel über eine rechtliche Berufsausbildung verfügen.
Fachkenntnisnachweis (FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
Durch die Eingliederung des Ausbildungsweges in die staatlichen Einrichtungen wie der DSE Gruppe der Polizei oder den amphibischen Einsatztruppen des Militärs steht der EOBV in direktem Zusammenhang mit den staatlichen Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen wie der Wasserwehr (Wasserrettung) und der Feuerwehr.
Als staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung verfügt der EOBV basierend auf den gesetzlichen Grundlagen über das Recht, Zeugnisse im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007, für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten sowie für die Tätigkeiten als Signalperson auszustellen. Der EOBV Zertifiziert somit Berufstaucher.
Wesentliche Regelungen in Österreich
Druckluft- und Taucharbeitenverordnung
Fachkenntnisnachweise (FK-V)
Regelungen zu Wasserbauarbeiten (§§ 106 - 107 BauV)
Sprengarbeiten unter Wasser (§ 24 SprengV)
Gewerbeordnung
Regelungen zur Einhaltung von Mindestanforderungen an die Tauchausrüstung, Atemgase, Technik, Gefahrenguttransport usw.
CEDIP – Committee of european professional diving instructors
Die CEDIP ist ein Zusammenschluss professioneller Europäischer Tauchverbände welcher Einheitlich ethische und Umweltschutzbezogene Aspekte sowie Mindeststandards zur Ausbildung von Sporttaucher und Berufstaucher vertritt und weiterentwickelt sowie allgemeine Themen in Bezug auf das Tauchen behandelt (z.B. Medizin, Ökologische Aspekte etc.)
Aktuelle Mitgliedsstaaten und Verbände (Stand 2019)
Österreich – EOBV
Italien – SIAS
Belgien – VVW
Belgien – ADIP
Polen – SPIN
Russland – CDRUS
Russland - LPDI
Spanien – PSI
Ukraine – UDIP
Serbien – ARI
Slowenien – ZIPS
Schweiz – APDI
Literaturnachweis und Links:
Webseite des EOBV: www.eobv.at
Webseite der CEDIP: www.cedip.org
Seite des Arbeitsinspektorates:
Fachkenntnisnachweisverordnung:
Druckluft und Taucharbeitenverordnung: