Hans V. von Neidegg: Unterschied zwischen den Versionen
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Hans (V.) von Neidegg gelangte im Rats-, Gesandten- und Kammerdienst von [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) von Österreich]] zu Ansehen und vergrößerte seine Besitzungen in der [[Grafschaft Tirol]].<ref name ="heinig260/> Herzog Friedrich (IV.) überließ ihm in den 1420er-Jahren die Pflegschaft<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> für Burg und Herrschaft [[w:Burg Stixenstein|Stixenstein]], die ihm aber bald wieder verlorenging.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493)'', 1997, Bd. 1, S. 260f.</ref> Mit Förderung durch Herzog Friedrich (V.) von Österreich (dem späteren Kaiser Friedrich III.), der ihn 1437 zu seinem Gesandten machte, brachte er dann die [[Burg Rastenberg|Herrschaft Rastenberg]] als landesfürstliches [[w:Lehen|Lehen]] des Herzogtums Österreich in seinen Besitz, welche zuvor an [[Leopold von Eckartsau]] verliehen gewesen war. Hans von Neidegg erwarb zusätzlich noch Besitzungen in der [[w:Schwaben|Reichslandschaft Schwaben]]. 1447 verlieh ihm Friedrich III. Pflegschaft über die [[ | Hans (V.) von Neidegg gelangte im Rats-, Gesandten- und Kammerdienst von [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) von Österreich]] zu Ansehen und vergrößerte seine Besitzungen in der [[Grafschaft Tirol]].<ref name ="heinig260/> Herzog Friedrich (IV.) überließ ihm in den 1420er-Jahren die Pflegschaft<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> für Burg und Herrschaft [[w:Burg Stixenstein|Stixenstein]], die ihm aber bald wieder verlorenging.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493)'', 1997, Bd. 1, S. 260f.</ref> Mit Förderung durch Herzog Friedrich (V.) von Österreich (dem späteren Kaiser Friedrich III.), der ihn 1437 zu seinem Gesandten machte, brachte er dann die [[Burg Rastenberg|Herrschaft Rastenberg]] als landesfürstliches [[w:Lehen|Lehen]] des Herzogtums Österreich in seinen Besitz, welche zuvor an [[Leopold von Eckartsau]] verliehen gewesen war. Hans von Neidegg erwarb zusätzlich noch Besitzungen in der [[w:Schwaben|Reichslandschaft Schwaben]]. 1447 verlieh ihm Friedrich III. Pflegschaft über die [[Grafschaft Pitten]], in welcher er schon länger ebenfalls begütert war.<ref name ="heinig261/> | ||
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2022, 15:43 Uhr
Hans (V.) von Neidegg (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1467), auch Hans von Neudegg oder Neudeck, Hans Neidegger, Hans Neudegger oder Hans Neudecker, war ein Adliger des Herzogtums Österreich. Er gehörte der "Rastenberger Linie" an und begründete eine jüngere "Linie zu Ranna".
Herkunft und Familie
Hans (V.) von Neidegg entstammte einer im Herzogtum Österreich ansässige Ritterfamilie. Er war mit Dorothea von Pösenbach verheiratet.[1] Sein Sohn Martin (III.) von Neidegg war Rat und Diener von Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund dem Münzreichen").[2] Sein Enkel Georg von Neidegg wurde unter Kaiser Maximilian I. Kanzler. 1505–1514 war er als Georg III. Fürstbischof des Hochstiftes Trient.[2]
Hans von Neidegg war ein Bruder eines anderen Georgs von Neidegg. Zwei von dessen Töchtern wurden Hofdamen von Kaiserin Eleonore und nahmen daher am ersten Romzug des späteren Kaisers Friedrich III. teil. Eine Tochter von seinem Sohn Hans (VII.) von Neidegg diente später ebenfalls im "Frauenzimmer" der Kaiserin.[3]
Leben
Hans (V.) von Neidegg gelangte im Rats-, Gesandten- und Kammerdienst von Herzog Friedrich (IV.) von Österreich zu Ansehen und vergrößerte seine Besitzungen in der Grafschaft Tirol.[1] Herzog Friedrich (IV.) überließ ihm in den 1420er-Jahren die Pflegschaft[A 1] für Burg und Herrschaft Stixenstein, die ihm aber bald wieder verlorenging.[4] Mit Förderung durch Herzog Friedrich (V.) von Österreich (dem späteren Kaiser Friedrich III.), der ihn 1437 zu seinem Gesandten machte, brachte er dann die Herrschaft Rastenberg als landesfürstliches Lehen des Herzogtums Österreich in seinen Besitz, welche zuvor an Leopold von Eckartsau verliehen gewesen war. Hans von Neidegg erwarb zusätzlich noch Besitzungen in der Reichslandschaft Schwaben. 1447 verlieh ihm Friedrich III. Pflegschaft über die Grafschaft Pitten, in welcher er schon länger ebenfalls begütert war.[3]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung, Politik (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 17). 3 Bände, Böhlau, Köln 1997, ISBN 3-412-15595-0 (Zugleich: Gießen, Universität, Habilitations-Schrift, 1993), Bd. 1
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 260
- ↑ 2,0 2,1 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 261, Fußnote
- ↑ 3,0 3,1 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 261
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 260f.
Anmerkungen
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.