Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen''' kennzeichnet [[Online-Shop]]s, die auf ihre Qualität und Sicherheit geprüft worden sind.
Das '''Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen''' kennzeichnet [[Online-Shop]]s, die auf ihre Qualität und Sicherheit geprüft worden sind.

Version vom 3. März 2012, 10:26 Uhr

Vorlage:QS-Recht

Das Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen kennzeichnet Online-Shops, die auf ihre Qualität und Sicherheit geprüft worden sind.

Vergabekriterien

Grundlage für die Zeichenvergabe sind die folgenden Kriterien, die dem europäischen Verhaltenskodex für den elektronischen Verkauf entsprechen sowie nationale Vorschriften berücksichtigen:

  • Eine klare Anbieteridentifizierung muss vorhanden sein, d. h. Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse etc.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen müssen leicht zugänglich und ständig abrufbar für den Online-Einkauf bereitgestellt werden.
  • Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung der Produkte (inkl. der Preisinformationen) sowie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen müssen eindeutig bekannt gemacht werden.
  • Der Verbraucher muss klar über die für die Online-Bestellung notwendigen Schritte informiert werden.
  • Die Preise müssen klar und deutlich inkl. aller Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstiger Zusatzkosten (z. B. Versand) angegeben werden.
  • Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts muss hier dargestellt sein.
  • Der Onlineshop muss klar über das Zahlungsverfahren informieren und die nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherheit dafür aufweisen, d. h. verschlüsselte Übertragung der Daten.
  • Jeder Eingang einer Bestellung muss dem Verbraucher vom Nutzer des Gütezeichens unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Online-Shop den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren.
  • Dem Kunden muss – ohne Angabe von Gründen – ein Rücktritts- und Rückgaberecht von mindestens vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware eingeräumt werden. Vor Abgabe der Bestellung ist der Verbraucher über dieses Recht zu informieren.
  • Die Lieferung der Ware hat so schnell wie möglich, mindestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Bestellung, zu erfolgen. Die Lieferfrist ist eindeutig anzugeben.
  • Die Verrechnung bzw. Abbuchung darf nicht vor Auslieferung der Ware erfolgen.
  • Der Gütezeichennutzer muss den Verbraucher über den Zweck der Erhebung und die Verwendung personengebundener Daten informieren. Sensible Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen für die Abwicklung eines konkreten Geschäfts gespeichert werden. Übermittlungen von personengebundenen Daten an Dritte dürfen nicht vorgenommen werden.
  • Der Nutzer des E-Commerce-Gütezeichens verpflichtet sich, bei Streitfällen an einer raschen und unbürokratischen Lösung mitzuwirken. Er erkennt den Internet-Ombudsmann und den Verein des E-Commerce-Gütezeichens als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Auf das Vorhandensein der außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist hinzuweisen.
  • Eine Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein und deutlich gekennzeichnet werden.
  • Der Zeichennutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz etc.)

Vergabeverfahren

Träger des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens ist der Verein Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen, der sich aus dem Österreichischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) zusammensetzt. Als die durchführende Organisation ist das ÖIAT für die Zeichenvergabe verantwortlich.

Die Einhaltung der Kriterien wird zunächst im Rahmen einer Erstzertifizierung und anschließend regelmäßig durch unabhängige Institutionen kontrolliert. Bei Verstoß gegen die Kriterien kann es zum Entzug der Kennzeichnung kommen. Durch eine Seriennummer und eine Verschlüsselung ist jedes Gütezeichen eindeutig einem Unternehmen zugewiesen.

Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist Teil des europaweiten Euro-Label-Systems[1] für sicheres Einkaufen im Internet.

Das E-Commerce-Gütezeichen steht für Qualität und Sicherheit

Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen setzt Standards für die Qualität und Sicherheit bei der Abwicklung von elektronischen Geschäften und sonstigen elektronischen Transaktionen. Wesentliches Ziel der Kennzeichnung ist es, seriöse Onlineshops auf den ersten Blick erkennbar zu machen sowie Verbrauchern ein sicheres Einkaufen im Internet zu ermöglichen. Dabei orientieren sich die Anforderungen an das Gütezeichen insbesondere an den Vorgaben des österreichischen und internationalen Rechts und gehen in den wesentlichen Punkten auch über diese hinaus, z. B. hinsichtlich des Rückgaberechts, der Reaktionszeit bei Reklamationen und der Zahlungssicherung.

Sowohl die Zertifizierung als auch die Kontrolle der Einhaltung der Kriterien erfolgen unabhängig von den Zeichennehmern, den Online-Anbietern, und machen die Kennzeichnung glaubwürdig. Die Glaubwürdigkeit wird durch die Beteiligung verschiedener Interessengruppen bei der Kriterienentwicklung unterstützt. Die der Kennzeichnung zugrunde liegenden Anforderungen sind auf der Internetseite des Vereins Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen veröffentlicht und somit für die Benutzer transparent. Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen kann Verbrauchern ein gute Orientierung für geprüfte und vertrauenswürdige Online-Angebote liefern.

Weblinks

Einzelnachweise