Friedrich II. von Perg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Literatur ==
== Literatur ==
* [[w:Robert-Tarek Fischer|Robert-Tarek Fischer]]: ''Österreichs Kreuzzüge''. Die Babenberger und der Glaubenskrieg 1096-1230. Böhlau Verlag, Wien / Köln, 2021. ISBN 978-3-205-21376-5, S.175-177
* [[w:Robert-Tarek Fischer|Robert-Tarek Fischer]]: ''Österreichs Kreuzzüge''. Die Babenberger und der Glaubenskrieg 1096-1230. Böhlau Verlag, Wien / Köln, 2021. ISBN 978-3-205-21376-5, S.175-177
* [[w:Viktor von Handel-Mazzetti|Viktor von Handel-Mazzetti]]: ''Die Vögte von Perg'' (= Separatdruck aus dem Jahresbericht des Museum Francisco-Carolinum). J. Wimmer, Linz, 1912, S. 1 [https://digi.landesbibliothek.at/viewer/image/AC05636590/4/#topDocAnchor digital]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 26. Februar 2024, 01:34 Uhr

Friedrich (II.) von Perg (* Mitte des 12. Jahrhunderts; † im Juli 1190, bei Antiochia)[A 1] gilt als der "letzte" Edelfreie der Herren von Perg und Machland. Er starb auf dem sogenannten Dritten Kreuzzug.

Herkunft und Familie

Friedrich (II.) von Perg entstammte der hochfreien[A 2] Familie der Herren und Vögte von Perg.[1] Er war einer der Söhne von Adalbert (II.) von Perg, dessen Hauptsitz die Burg Oftering bei Eferding war. Verheiratet war er mit Agnes von Wald, der Erbin der der bei Altötting im heutigen Bayern gelegene Herrschaft Wald an der Alz. Aus dieser Ehe hatte er einen gleichnamigen Sohn, der in eine Ministerialenfamilie einheiratete und Ministeriale des des Hochstiftes Passau wurde.

Leben

Friedrich (II.) von Perg, der von seinen Vorfahren umfangreiche Besitzungen im östlichen Mühlviertel und in der Umgebung von Melk geerbt hatte, war Untervogt über die landesfürstlichen Klöster im Herzogtum Österreich. Als er 1180 bei einem Streit einen herzoglichen Richter mit Namen Sintram erschlagen hatte, nutzte Herzog Herzog Leopold (V.) von Österreich ("Leopold der Tugendreiche") († 1194) diese Gelegenheit, um seine gesamten im Herzogtum Österreich gelegenen Besitzungen einzuziehen. Friedrich (II.) erhielt sie zwar wieder zurück, aber nur als herzogliche Lehen.[1]

Im Frühjahr 1189 schloss sich Friedrich (II.) dem Kreuzfahrerheer unter Kaiser Friedrich I. "Barbarossa" an und folgte diesem auf den sogenannten Dritten Kreuzzug[2] Er hatte wesentlichen Anteil daran, dass es dem Kaiser gelang, mit seinem Heer den Landweg über Kleinasien zu schaffen. Wenige Wochen nach dem Tod des Kaisers starb er im Juli 1190 bei Antiochia. Seine letzte Ruhestätte fand er im Sankt-Georgs-Kloster bei der Festung Krak des Chevaliers.[3] Jene Besitzungen, die er wegen des Totschlags am Richter Sintram nur mehr als herzogliche Lehen besaß, fielen nach seinem Tod endgültig an diesen.[4]

Zeitgenössische Quelle

Der Chronist Ansbert, der ebenfalls zu den Kreuzfahrern gehörte, die Kaiser Friedrich I. auf seinen zweiten Kreuzzug begleiteten, bezeichnete Friedrich (II.) von Perg in seiner Chronik als jemanden, der gegen die Feinde des Kreuzfahrerheeres immer besonders kampfbereit war. In dieser berichtet er ausführlich über die Taten von diesem.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Robert-Tarek Fischer: Österreichs Kreuzzüge, 2021, S. 175
  2. vgl. Robert-Tarek Fischer: Österreichs Kreuzzüge, 2021, S. 175f.
  3. vgl. Robert-Tarek Fischer: Österreichs Kreuzzüge, 2021, S. 177
  4. vgl. Robert-Tarek Fischer: Österreichs Kreuzzüge, 2021, S. 179
  5. vgl. Robert-Tarek Fischer: Österreichs Kreuzzüge, 2021, S. 176

Anmerkungen

  1. Daten nach Robert-Tarek Fischer: Österreichs Kreuzzüge, 2021, S. 177
  2. Die Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".