ÖsterreichWiki:Löschkandidat/Ottokar Tesar: Unterschied zwischen den Versionen

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Er [[promoviert]]e an der [[Deutsche Universität Prag|Deutschen Universität Prag]]. Er war ein Schüler von [[Hans Gustav Adolf Gross]] und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei [[Franz von Liszt]] am kriminalistischen Seminar der [[Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin]]. 1908 wurde er in [[Prag]] [[Privatdozent]]. Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der [[Universität Wien]]. 1920 erging an ihn ein Ruf als außerordentlicher [[Professor]] nach [[Königsberg in Preußen]], wo er im selben Jahr ordentlicher Professor wurde. Ab 1935 war er Professor in [[Hamburg]], seit 1936 Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. Seit 1949 lebte er als [[Emeritus]] in Hamburg.


== Schriften (Auswahl) ==
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[[Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)]]
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[[Kategorie:Hochschullehrer (Universität Hamburg)]]
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[[Kategorie:Österreicher]]
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[[Kategorie:Geboren 1881]]
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[[Kategorie:Gestorben 1965]]
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[[Kategorie:Mann]]
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[[Kategorie:Hochschullehrer (Königsberg)]]
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Version vom 10. April 2020, 05:32 Uhr

Ottokar Tesar (* 31. Dezember 1881 in Brünn; † 8. März 1965 in Hamburg) war ein österreichisch-deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Er promovierte an der Deutschen Universität Prag. Er war ein Schüler von Hans Gustav Adolf Gross und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei Franz von Liszt am kriminalistischen Seminar der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1908 wurde er in Prag Privatdozent. Nach dem Ersten Weltkrieg, in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der Universität Wien. 1920 erging an ihn ein Ruf als außerordentlicher Professor nach Königsberg in Preußen, wo er im selben Jahr ordentlicher Professor wurde. Ab 1935 war er Professor in Hamburg, seit 1936 Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. Seit 1949 lebte er als Emeritus in Hamburg.

Schriften (Auswahl)

  • Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens. Ein Beitrag zur Wertungslehre im Strafrecht. Berlin 1907, OCLC 1104881299.
  • Das griechische Recht und die griechische Lehre bis Aristoteles. Berlin 1914, OCLC 1104726328.
  • Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts. Ein Beitrag zur Problematik der Strafrechtswissenschaft. Halle an der Saale 1928, OCLC 312627065.

Weblinks