Benutzer:Ernst Heim/Zauberformel für Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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== [https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/A-GO/1/00914 Geschäftsordnungsausschuss (1/A-GO XXVIII. GP)] ==
== [https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/A-GO/1/00914 Geschäftsordnungsausschuss (1/A-GO XXVIII. GP)] ==
Im Geschäftsordnungsausschuss werden alle Anträge, die sich auf das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates beziehen, behandelt. Das umfasst auch die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.
Im Geschäftsordnungsausschuss werden alle Anträge, die sich auf das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates beziehen, behandelt. Das umfasst auch die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.
== Antwort an die Parlamentsdirektion bzgl. Bürgerbegehren „miteinander statt gegeneinander“ ==
Jüngste Studien zeigen es, inzwischen ist es auch in breiten Kreise der Bevölkerung angekommen: Das
derzeit praktizierte, politische System in Österreich steckt in einer veritablen Krise. Es gibt de facto keine
echte Demokratie. Echte Demokratie beinhaltet zumindest ein verbindliches Referendumsrecht für den
Souverän. Man hat als Souverän auch keine Möglichkeit, vertrauenswürdige Personen, die auch die
notwendige persönliche und fachliche Qualifikation mitbringen, in die Volksvertretung zu wählen.
Lt. Verfassung geht ja das Recht vom Volke aus. Es kann nicht sein, dass man – nachdem man als
Bürger - bei sogenannten Wahlen ein Kreuzchen bei einer Partei gemacht hat - dann weitere fünf Jahre
von jeder Mitbestimmung ausgeschlossen ist. Das hat mit Demokratie nur am Rande zu tun.
Unsere Bundesverfassung stammt aus den Jahren nach dem ersten Weltkrieg und ist damit in ihrer
Gesamtheit über hundert Jahre alt. In diesen hundert Jahren hat sich die Welt um uns herum
grundlegend verändert. Es ist deshalb mehr als angebracht, wenn man sich darüber Gedanken macht,
ob unsere Bundesverfassung noch zeitgemäß ist. Unserer Bundesverfassung fehlt auch die direkte
Legitimation durch das Volk. Dieses Gesetzeswerk, das die Regeln des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Zusammenlebens bestimmt, wurde dem betroffenen Souverän noch nie im Rahmen
einer Volksabstimmung zur mehrheitlichen Annahme vorgelegt.
In allen Parteien sollte man sich doch einmal Gedanken darüber machen, was ECHTE Demokratie für
ein modernes Staatswesen bedeutet und wie gesellschaftspolitische und wirtschaftspolitische
Weichenstellungen zustande kommen müssen. Klar muss sein:
'''Der Souverän ist in einem demokratischen Staatswesen das oberste Entscheidungsorgan!'''
Was wir mit dem Bürgerbegehren: „miteinander statt gegeneinander“ bewirken wollen, ist eine breite
Abbildung des Wählerwillens in einer zukünftigen Regierung.
Eine solche Regierung ist dann eine Regierung der gesellschaftlichen Mitte. Keine der einzelnen
Parteien kann sich mit extremen Vorschlägen oder Forderungen für die eigene Klientel durchsetzen. Das
wäre ein erster kleiner Schritt, weg von der Pseudodemokratie in Richtung ECHTE Demokratie.
Ist es nicht Aufgabe von Parlamentariern, solche Reformen zu unterstützen und sich für notwendige
Reformen einzusetzen?
Ich meine ja! Sonst hat man die Funktion einer Volksvertretung in einer wirklichen Demokratie falsch
verstanden!
Armin Amann, Schlins

Aktuelle Version vom 18. Dezember 2024, 07:12 Uhr

Die aktuelle Regierungsbildung kann noch Wochen, wenn nicht Monate dauern. Österreicher können sich kaum vorstellen, dass die Wahl der Schweizer Bundesregierung, dank bewährter Zauberformel mit dem Verteilschlüssel 2:2:2:1, in wenigen Stunden erledigt ist.

Bürgerbegehren "miteinander statt gegeneinander"

An alle Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat:

Als Unterzeichner des Bürgerbegehrens wollen wir, dass die Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung vom Nationalrat gewählt werden.

Als Konkordanzdemokratie (lateinisch concordantia 'Übereinstimmung') wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst grosse Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen.

Philosophisch bedeutet Konkordanz den Verzicht auf den alleinigen Wahrheitsanspruch. Es gilt immer die Annahme, dass der Andersdenkende ebenso zur Annäherung an die Wahrheit beitragen kann wie man selbst. Diese Offenheit hat zur Folge, dass ein konkordantes Regierungssystem besonders lernfähig ist. Lernfähigkeit wiederum bedeutet, dem Gegenüber in der Argumentation wertschätzend zuzuhören, um die eigene Sichtweise im Sinne des Gemeinwohls zu optimieren.

Wir ersuchen Sie, im Sinne dieses Bürgerbegehrens eine parlamentarische Petition an den Präsidenten des Nationalrates zu richten.

Geschäftsordnung des Nationalrates

Zur erforderlichen Anpassung der Geschäftsordnung des Nationalrates schlagen wir vor:

§ 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] (Bestand)

(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten.
(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.

§ 5a [Anzahl, fraktionelle Zuordnung der Bundesminister und anzuwendendes Verfahren] (neu)

(1) Der Nationalrat legt die Anzahl der zu wählenden Bundesminister fest.
(2) Der Nationalrat legt das Verfahren zur fraktionellen Zuordnung der Bundesminister fest. Zur Wahl stehen:
a. das D'Hondt-Verfahren
b. die spezifischen a:b:c:d-Verfahren

§ 5b [Wahl der Bundesminister] (neu)

(1) Der Präsident des Nationalrates leitet die Wahl der Bundesminister.
(2) Die gemäss gewähltem Verfahren berechtigten Parteien nominieren ihre Kandidaten.
(3) Die Bundesminister sind einzeln zu wählen.
(4) Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, entscheidet die Stichwahl der zwei erstgereihten Kandidaten.
(5) Der Vorgang ist so lange zu wiederholen, bis alle Bundesminister gewählt sind.

§ 5c [Wahl des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers] (neu)

(1) Der Präsident des Nationalrates leitet die Wahl von Bundeskanzler und Vizekanzler.
(2) Die drei mandatsstärksten Parteien nominieren ihre Kandidaten aus dem Kreis der gewählten Bundesminister.
(3) Erreicht kein Kandidat die einfache Mehrheit, entscheidet die Stichwahl der zwei erstgereihten Kandidaten.

§ 5d [Konstituierung der neuen Bundesregierung] (neu)

(1) Der Präsident des Nationalrates meldet die gewählten Mitglieder der Bundesregierung dem Bundespräsidenten.
(2) Der Präsident des Nationalrates ersucht den Bundespräsidenten, die Bundesregierung anzugeloben.

Abgeordnete nach der NR-Wahl 2024

57 FPÖ
51 ÖVP
41 SPÖ
18 NEOS
16 Grüne

siebenköpfige Bundesregierung

D'Hondt-Verfahren

3 FPÖ
2 ÖVP
2 SPÖ
0 NEOS
0 Grüne

a:b:c:d-Verfahren

2 FPÖ
2 ÖVP
2 SPÖ
1 NEOS
0 Grüne

neunköpfige Bundesregierung

D'Hondt-Verfahren

3 FPÖ
3 ÖVP
2 SPÖ
1 NEOS
0 Grüne

a:b:c:d-Verfahren

3 FPÖ
3 ÖVP
2 SPÖ
1 NEOS
0 Grüne

elfköpfige Bundesregierung

D'Hondt-Verfahren

4 FPÖ
3 ÖVP
2 SPÖ
1 NEOS
1 Grüne

a:b:c:d-Verfahren

4 FPÖ
4 ÖVP
2 SPÖ
1 NEOS
0 Grüne

13-köpfige Bundesregierung

D'Hondt-Verfahren

4 FPÖ
4 ÖVP
3 SPÖ
1 NEOS
1 Grüne

a:b:c:d-Verfahren

5 FPÖ
4 ÖVP
3 SPÖ
1 NEOS
0 Grüne

Bundesministerien

Die Namen und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Bundesministerien sind im Bundesministeriengesetz geregelt. Das Bundesministeriengesetz wurde zuletzt am 1. Mai 2024 novelliert.

Geschäftsordnungsausschuss (1/A-GO XXVIII. GP)

Im Geschäftsordnungsausschuss werden alle Anträge, die sich auf das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates beziehen, behandelt. Das umfasst auch die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.