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Schlins, 9. Jänner 2025 | Schlins, 9. Jänner 2025 | ||
=== Antwort an August Wöginger ÖVP === | |||
'''Markus Schaschnig, Antwortschreiben vom 10. Jan 2025''' | |||
Sehr geehrter Herr Wöginger, | |||
Auch Sie finden die Idee, ein System des «Miteinander statt Gegeneinander» grundsätzlich als interessant. Das ist schon eine gute Diskussionsgrundlage. Sie führen einleitend an, dass das derzeitige System des gewaltentrennenden Prinzips bereits 1929 in die Bundesverfassung von 1923 aufgenommen wurde. Sie verabsäumen allerdings zu erwähnen, dass diese wesentliche Änderung der Bundesverfassung ohne Volksabstimmung vom Parlament beschlossen wurde. Die Bundesverfassung 1923 schreibt aber zwingend vor, dass wesentliche Änderungen einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen. Der Souverän muss also eine solche wesentliche Veränderung mehrheitlich bestätigen. Diese für die Rechtssetzung zwingend erforderliche Volksabstimmung hat es aber nie gegeben! Es ist daher mehr als unverständlich, dass Sie sich auf diesen Teil der Verfassung berufen. | |||
Ob die Konkordanzdemokratie nach Schweizer Vorbild vorteilhafter ist als die sogenannte Wettbewerbsdemokratie, lässt sich anhand der Fakten und der praktischen Auswirkungen auf das Gemeinwohl sehr leicht und eindeutig beantworten. In der Schweiz ist die Bürgerschaft mit der Politik im Allgemeinen, sowie mit der öffentlichen Verwaltung und deren Institutionen mit über 60 Prozent hoch zufrieden. In Österreich liegt dieser «Zufriedenheitswert» noch bei mageren 20 Prozent. Kein Wunder: Der Souverän in unserem westlichen Nachbarland hat auch zwischen den Wahlen jederzeit das Recht, verbindliche Volksabstimmungen zu initiieren, damit Entscheidungen – wenn nötig - effizient und bürgernah getroffen werden. Mit dem Persönlichkeitswahlrecht ist es der einzelnen Bürgerin/dem einzelnen Bürger möglich, Persönlichkeiten mit der erforderlichen Fachkompetenz und vor allem Personen mit den notwendigen persönlichen Eigenschaften in die einzelnen Entscheidungs-Gremien zu wählen. Transparenz in der öffentlichen Verwaltung ist in der Schweiz ein Grundprinzip. Und schließlich sind die subsidiären Strukturen in unserem Nachbarland ein Garant dafür, dass Politik realitäts- und bürgernah ist. Dies alles führt dazu, dass in der Schweiz eine sehr effiziente, öffentliche Verwaltung vorherrscht. 20 Milliarden Euro könnte Österreich mit diesem erfolgreichen System jährlich im Budget, d.h. an Steuergeld, einsparen. | |||
In Österreich, dem Land wo das Recht laut Art. 1 der Bundesverfassung angeblich vom Volke ausgeht, sucht man vergeblich nach diesen, in der Verfassung verankerten Volksrechten. Eine Gesellschaft braucht diese Volksrechte, um zusammen mit Gesetzgebung und Verwaltung das Land und seine Bevölkerung in eine gute Zukunft zu führen. Was ist das für eine Art von „Demokratie“, bei welcher der Souverän alle fünf Jahre ein Kreuzerl bei einer Partei machen «darf», und dann in dieser langen Zeitspanne keine reale Möglichkeit mehr hat, die Politik mit zu gestalten und - wenn nötig – zu korrigieren? | |||
Sie führen in Ihrer Beantwortung an, dass durch die Beteiligung aller Parteien an der Regierung die Gefahr bestünde, dass Macht- und Kontrastpositionen nicht deutlich genug herausgearbeitet würden, dass Diskussionen weniger kritisch geführt würden, politische Kontrolle weniger intensiv ausgeübt würde und so weiter und so weiter. Das alles lässt sich, wenn man die „Diskussionen“ im Parlament anhört, wenn man die Art und Weise, wie verbal miteinander umgegangen wird, eindeutig widerlegen. Von verantwortungsbewusster und sachlicher Diskussion und ebensolcher Kritik keine Spur. Vorschläge und Anregungen von Abgeordneten der Oppositionsparteien werden grundsätzlich abgelehnt. Vorgaben der Klubführung müssen von ihren Mandataren, den sogenannten Volksvertretern, mitgetragen werden, wollen diese beim nächsten Urnengang wieder auf der Kandidaten-Liste einen Platz erhalten. Dies widerspricht dem in der Bundesverfassung verankerten freien Mandat, wird aber laufend praktiziert. Die Auswirkungen dieser befremdlichen Art von Demokratie sind bekannt. Die Bevölkerung in Österreich hat das Vertrauen in die Art und Weise, wie von den sogenannten Volksvertretern Politik gemacht wird, zu einem überwiegenden Teil völlig verloren. Wen wundert´s? Man fragt sich: Wie war denn die Leistung? | |||
Die kumulierten Staatsschulden sind bei uns in Österreich auf runde 400 Milliarden Euro angewachsen. Bundesländer und Kommunen gar nicht mit eingerechnet. Auch in guten Wirtschaftsjahren wurden Jahr für Jahr neue Schulden angehäuft. Lt. Statistik Austria hat der österreichische Staat jeder erwerbstätigen Personrund 90.000 Euro(!) an Schulden umgehängt. Für diese exorbitanten Staatsschulden zahlen wir als Steuerzahlende jährlich rund 7 Milliarden Euro an Zinsen. Die Neuverschuldung 2024 in Österreich beträgt rund 17 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu ist die Neuverschuldung der Schweiz 0,8 Milliarden Franken. Die Arbeitslosenzahl in Österreich beträgt derzeit rund 7,2%. Im Vergleich dazu ist diese Zahl in der Schweiz bei 2,4%.Man könnte diese Vergleiche noch weiter fortführen: Es gibt in der Schweiz eine hervorragende Infrastruktur, ein gut funktionierendes, vorbildliches Bildungssystem und eine für den Ernstfall gut vorbereitete Landesverteidigung. | |||
Damit ist die Frage, welches ist das bessere politische System, faktenbasiert beantwortet. Eine Beurteilung auf politikwissenschaftlicher Ebene ist bei dieser Deutlichkeit von Zahlen und Fakten nicht erforderlich. Wenn Sie schreiben, dass der ÖVP-Parlamentsclub diese unsere Vorschläge nicht aufgreifen wird, ist dies – höflich ausgedrückt - etwas seltsam. Abgeordnete und Regierungsmitglieder legen ja ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis(!) ab, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen(!). Diese Personen erhalten von uns Steuerzahlenden ein Gehalt dafür, dass sie stets das Beste für unser Land und seine Bevölkerung anstreben. Dazu gehört vor allem, dass man sich der Schwachstellen im eigenen Land bewusst wird, dass man sich aktiv um Lösungen bemüht, dass man best-practice-Modelle evaluiert, um diese dann mit entsprechendem Nachdruck Schritt für Schritt zu etablieren. Völlig unverständlich, dass der ÖVP-Parlamentsclub diese ureigenste Aufgabe von sich weist !?! Was ist dieses Gelöbnis wert? | |||
Es ist nicht die vorrangige Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, Petitionen im Nationalrat einzubringen. Wir bringen bei den Parteien Empfehlungen ein, die von den von uns bezahlten Vertretern aufgegriffen und geprüft werden müssen. Sind die Vorteile so eindeutig wie oben beschrieben, sind diese selbstverständlich in die Umsetzung zu bringen. Wir Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahlende haben es nicht verdient, dass unser Land und unser Gemeinwesen finanziell ruiniert werden. Es gibt im wahrsten Sinne des Wortes kein «Weiter wie bisher». Das bessere politische System steht – wie ausführlich beschrieben - faktenbasiert fest. Die Umsetzung ist die Aufgabe derer, die gelobt und versprochen haben, der Republik Österreich und dem österreichischen Volke treu zu dienen. Nur ein offenes und ehrliches Miteinander kann uns in eine gute Zukunft führen. | |||
Mit freundlichen Grüßen | |||
Armin Amann, im Auftrag der Erstunterzeichner und Unterstützer (m/w) | |||
Schlins, 22. Jänner 2025 | |||
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