01. März 1930 |
Wien, |
Hakoah Jug I - EHC Währing Jug |
Szabo |
2:0(2-0,0-0) |
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s.u.Nr. 513
Spiel 27. Jänner 1930 Hakoah Jug 2 - Rbd Wien Jug 2 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen Hakoah Jug 2 und Rbd Wien Jug 2 endete 6:0, da es strafbeglaubigt wurde.
Spiel 28. Jänner 1930 EHC Währing Jug - WBC Jug Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen EHC Währing Jug und WBC Jug endete 6:0, da es strafbeglaubigt wurde. der WEC war nicht zum Spiel angetreten.
Spiel 30. Jänner 1930 Hakoah Jug 1 - Rbd Wien Jug 1 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen Hakoah Jug 1 und Rbd Wien Jug 1 endete 10:0.
Spiel 03. Februar 1930 Hakoah Jug 2- EHC Währing Jug Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen Hakoah Jug 2 und EHC Währing Jug endete 0:8.
Spiel 03. Februar 1930 WBC Jug - Rbd Wien Jug 2 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen WBC Jug und Rbd Wien Jug 2 endete 0:6, da es strafbeglaubigt wurde.
Spiel 11. Februar 1930 WEV Jug - VfB Jug Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen WEV Jug und VfB Jug endete 0:6, da es strabeglaubigt wurde. Im Spiel wurde ein Ergebnis von 8:0(1-0,7-0) erzielt.
Spiel 17. Februar 1930 WBC - Hakoah Jug 2 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen WBC und Hakoah Jug 2 endete 0:0, da es strafbeglaubigt wurde. Nach der Beglaubigung gibt es auch keine Punkte.
Spiel 18. Februar 1930 Hakoah Jug 1 - VfB Jug Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen Hakoah Jug 1 und VfB Jug endete 5:0.
Spiel 20. Februar 1930 WEV Jug - Rchbd Wien Jug 1 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen WEV Jug und Rchbd Wien Jug 1 endete 6:0, da es strafbeglaubigt wurde. Das Spiel selbst endete 0:2(0-1,0-1).
Spiel 21. Februar 1930 VfB Jug. - Reichsbund Wien Jug. 1 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen WEV Jug und Rchbd Wien Jug 1 endete 6:0, da es strafbeglaubigt wurde.
Spiel 26. Februar 1930 EHC Währing - Reichsbund 2 Szabo
- Schiedsrichter:
- Das Turnierspiel im Szabo-Cup zwischen EHC Währing und Reichsbund 2 endete 6:0, da es strafbeglaubigt wurde.
Spiel 28. Februar 1930 WEV Jug - Hakoah Jug.1 Szabo-Cup
- Schiedsrichter:
- Das Jugendcupspiel zwischen dem WEV und Hakoah1 endete mit 0:3(0-3,0-0) Toren. Die Schützen von Hakoah waren Winter (2) und Fluß.
Spiel 01. März 1930 Hakoah Jug 1 - EHC Währing Jug Szabo-Cup
- Schiedsrichter: Woratscheck
- Das Spiel im Szabo-Cup zwischen den Jugendmannschaften von Hakoah und dem EHC Währing endete 2:0(2-0,0-0) für Hakoah 1. Damit ist Hakoah Sieger des Jahres 1930 im Szabo-Jugend-Cup. Die Tore für Hakoah schossen Perger und Winter.
6. Szabo-Jugend-Cup 1929/30
Die erste Auslosung der Spiele durch den Verband muss wiederholt werden, da der Reichsbund seine Dritte gemeldete Mannschaft zurückzog.[2]
Gruppe A
Gruppe B
+) Das Spiel WBC - Hakoah 2 wurde mit 0:0 Toren und 0 Punkten strafbeglaubigt
Gewinner Szabo-Jugend-Cup 1929/30: Eishockeysektion Sportclub Hakoah (Hakoah)
Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1929/30
- Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 03. Januar 1930 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
- 1. Art des Preises
- Der Szabo-Jugend-Wanderpreis ist ein Preis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. Bisherige Sieger waren: 1925 Cottage Eislauf Verein; 1926 Wiener Eislauf Verein; 1927 Pötzleinsdorfer Sport Klub/Währinger Jugendspielverein kombiniert; 1928 Pötzleinsdorfer Sport Klub; 1929 Wiener Eislauf Verein.
- 2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Szabo-Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1912 oder nach dem 31. Dezember 1915 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft um den Szabo-Wanderpreis tätig sein.
- 3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
- Der Szabo-Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
- a) Die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;
- b) Aufstellung unversicherter und nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
- c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;
- d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.
- 4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften
- Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
- 5. Sieger, Ehrenzeichen
- Der Sieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbande anfordern.
- 6. Schlussbestimmungen
- Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen gleichfalls nach Meisterschaftssystem um die Entscheidung. Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis spätestens 13. Jänner 1930, 18.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Wipplingerstr. 24, Sekretariat, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
- Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 24. Jänner 1930 bekanntgegeben.
Einzelnachweise
- ↑ SportTagblatt vom 27. Februar 1925, Seite 5
- ↑ Der Eishockeysport, Ausgabe vom 31. Jänner 1930
Quellenangaben
- Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes „Der Eishockeysport“, Jahrgänge 1925/26 bis 1930/31
- Sport-Tagblatt 1924 bis 1931
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