Verbandspokal 1937 und 1938

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Ein Verbandspokal wurde auch für die Saisonspiele 1936/37 und 1937/38 ausgeschrieben.

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Geschichte

Auch wenn 1935 der Josef Albrecht-Verbandspreis ausgespielt wurde und als ewiger Pokal gedacht war, findet sich dieser Name in den Ausschreibungen 1936/37 und 1937/38 nicht.Staatsmeisterschaften und Verbandspokal wurden gemeinsam ausgeschrieben. Es handelte sich wiederum um einen Wanderpokal. Die Teilnehmer an den Spielen um die Staatsmeisterschaft waren auch die Teilnehmer für den Verbandspokal, und dass automatisch. Jeder hatte zweimal gegen jeden zu spielen. Nach dreimaligem Sieg verblieb der Pokal bei dem Gewinner. Der § 4 der Wettspielbestimmungen ist hier im Originaltext abgedruckt:

Wettspielbestimmungen

  • § 4 Wettspieltermine

Der Wettspieltermin für ein Spiel im Verbandspokal ist der Tag nach dem Staatsmeisterschaftsspiel der betreffenden Mannschaft.


Bei den Spielen der Wiener-Vereine gegeneinander zählen die Resultgate der Ligaspiele des vergangenen Verbandsjahres gleichzeitig als Resultat für den Verbandspokal, d.h. es entfallen diese Spiele im laufenden Verbandsjahre.


Bei den Spielen der Provinz-Vereine gegen die Wiener-Vereine, bei denen der Wiener-Verein platzwahlberechtigt ist, zählen die Resultate der bezüglichen Staatsmeisterschaftsspiele als Resultate für den Verbandspokal, d.H. es findet nur ein Spiel statt, das gleichzeitig für die Staatsmeisterschaft und den Verbandspokal zählt.


Im Übrigen wird auf die allfälligen Durchführungsbestimmungen verwiesen.


  • Durch den Einmarsch der deutschen Wehrmacht im März 1938 in Österreich wurde der Verbandspokal nicht bis zum Erwerb durch einen einem Verein ausgespielt. Sein Verbleiben ist nicht bekannt.


Gewinner:

  • 1937 Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein
  • 1938 Eishockey Klub Engelmann

Verbandspokal 1937

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen


Tabelle

Platz Verein Spiele Siege unent. verl. Torv. Punkte
1 Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein 6 5 1 0 26:2 11
2 Eishockey Klub Engelmann 6 3 1 2 19:8 7
3 Deutscher Sportverein Leoben 6 1 1 4 5:31 3
4 Klagenfurter Athletiksport Club 6 0 3 3 4:13 3

Ausschreibung Verbandspokal 1937

§ 1 Teilnehmer, Nennung
Zur Teilnahme an diesem Bewerb sind alle Vereine verpflichtet, die in der Staatsmeisterschaft spielen. Eine seperate Meldung ist nicht erforderlich.
§ 2 Austragungsart, Wertung
Jeder teilnehmende Verein spielt zweimal gegen jeden anderen; die Wertung erfolgt nach Punkten in der gleichen Weise wie im § 2 der Staatsmeisterschaft ausgeführt.
Für die Spiele der Provinzvereine gegeneinander zählen die Resultate der beiden Alpenländerpokalspiele des vergangenen Verbandsjahres gleichzeitig als Resultate für den Verbandespokal.
§ 3 Sieger, Ehrenzeichen
Der Sieger erhält den Pokal für das betreffende Verbandsjahr in Verwahrung, hat ihn jedoch vor dem nächsten ordentlichen Verbandstag dem OeEHV wieder zu übergeben. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz jenes Vereines über, der den Pokal zum dritten Male gewonnen hat.
Jedes Jahr erhält der Sieger 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden könnten, die mindestens an der Hälfte der Pokalspiele teilgenommen haben.
§ 4 Wettspieltermine
Der Wettspieltermin für ein Spiel im Verbandspokal ist der Tag nach dem Staatsmeisterschaftsspiel der betreffenden Mannschaften.
Bei den Spielen der Wiener Vereine gegeneinander zählen die Resultate der Ligaspiele des vergangenen Verbandsjahres gleichzeitig als Resultat für den Verbandspokal, d.h. es entfallen diese Spiele im laufenden Verbandsjahre.
Bei den Spielen der Provinzvereine gegen die Wiener Vereine, bei denen der Wiener Verein platzwahlberechtigt ist, zählen die Resultate der bezüglichen Staatsmeisterschaftsspiele als Resultat für den Verbandspokal, d.h. es findet nur ein Spiel statt, dass gleichzeitig für die Staatsmeisterschaft und den Verbandspokal zählt.
Im übrigen wird auf die allfälligen Durchführungsbestimmungen verwiesen.
§ 5 Finanzielle Bestimmungen
Hinsichtlich der vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen wird auf die Durchführungsbestimmungen verwiesen.
§ 6 Regeln, Schiedsrichter
In dieser Hinsicht haben die Bestimmungen des § 9 der Staatsmeisterschaft sinngemäß Anwendung zu finden.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
In dieser Hinsicht haben die Bestimmungen des § 9 der Staatsmeisterschaft sinngemäß Anwendung zu finden, jedoch sind Ausländer spielberechtigt.
§ 8 Schlussbestimmungen
In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
Die vorstehenden Bestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden.
Beschlossen in der Vorstandssitzung am 11. November 1936.


Durchführungsbestimmungen für die Staatsmeisterschaft und den Verbandspokal 1936/37[1]

§ 1 Wettspieltermine
Die Vereine haben bis zum 05. Dezember 1936 dem OeEHV bekanntzugeben, auf welche Spieltermine sie sich geeinigt haben.
Die Spiele haben in der Zeit vom 15. Dezember 1936 bis 10. Februar 1937 stattzufinden.
Kann ein Staatsmeisterschaftsspiel in den Bundesländern ohne Verschulden eines Vereines an dem angesetzten Termin nicht stattfinden, so ist ein allfällig am nächsten Tag stattfindendes Spiel gleichzeitig als Staatsmeisterschaftsspiel und als Pokalspiel auszutragen.
Kann das Verbandspokalspiel ohne Verschulden eines Vereines an dem angesetzten Termin nicht ausgetragen werden, so zählt das am Vortage ausgetragene Staatsmeisterschaftsspiel gleichzeitig als Pokalspiel.
Kann keines der beiden Spiele ausgetragen werden, so ist nach § 6 der Staatsmeisterschaft vorzugehen; wird in einem solchen Falle ein Staatsmeisterschaftsspiel in Wien ausgetragen, so zählt es gleichzeitig als Pokalspiel.

§ 2 Finanzielle Bestimmungen

Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen:
A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein:
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung) in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
a) falls zwei Spiel stattfinden:
S 150 für kleine Spesen + 200 S Aufenthaltsvergütung;
b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 150 für kleine Spesen + S 200 Aufenthaltsvergütung;
c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 100 für kleine Spesen + S 100 Aufenthaltsvergütung;
B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein:
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung) in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
a) falls zwei Spiel stattfinden:
S 200 Aufenthaltsvergütung;
b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 200 Aufenthaltsvergütung;
c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 100 Aufenthaltsvergütung.
  • Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936.




Verbandspokal 1938

In einer Kurznotiz des SportTagblattes vom 7. März 1938 wird irrtümlich die Eishockeysektion des Wiener Eislaufverein als Pokalsieger genannt. Die Tabelle im SportTagblatt vom 8. Februar 1938 zeigt den Stand vor dem letzten Spiel am 1. März 1938. In die nachstehende Tabelle ist dieses Spiel, welches der EKE gegen den WEV mit 3:2 gewann mit eingearbeitet. Der Pokalsieger 1938 ist somit der Eishockey Klub Engelmann vor dem WEV.

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
6. Jänner 1938 Wörthersee EKE - KAC Cup 2:0(0-0,0-0,2-0) 1000 s.u.
9. Jänner 1938 Leoben EKE - Leoben C 2:1(1-0,0-0,1-1) 300 s.u.
13. Jänner 1938 Klagenfurt KAC - Leoben P 0:0 (0-0,0-0,0-0) 1000 s.u.
20. Jänner 1938 Klagenfurt WEV - KAC C 1:1(0-0,1-0,0-1) 1000 s.u.


Spiel 6. Jänner 1938 EKE - KAC Verbands-Pokal

  • Schiedsrichter: Jahnke, Aigner
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, (Karl Oerdögh) Verteidiger: Franz Csöngei, Aribert Heim, Johann Gartner, 1. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Glück, 2. Sturm: Otto Voit, Franz Zehetmayer, Karl Proksch, Ersatz: Aribert Heim, Josef Hintermayer, Reiseleiter: Kurt Stuchly
  • Bei 15 Grad Kälte waren heute 1000 Besucher zum Wörthersee gekommen. Das Spiel fand nicht wie vorgesehen am Abend, sonder schon um 15.00 Uhr statt. Der EKE siegte mit 2:0(0-0,0-0,2-0). Im ersten Drittel ging es noch geruhsam zu. Im zweiten Drittel griffen die Klagenfurter verstärkt an, so dass die EKE-Verteidigung einiges leisten musste. Im letzten Drittel wurde der Druck der anstürmenden Klagenfurter noch größer. Wurm hatte viel zu tun, das Tor sauber zu halten. Gartner musste auf die Bank. Aber auch gegen die vier Feldspieler konnte der KAC kein tor erzielen. In der elften Minute konnte Tschammler den Führungstreffer erzielen. Glück schoss dann in der 13. Minute zum Endstand von 2:0 für den EKE ein, nachdem Tatzer und er in einer Kombination vor das Tor des KAC gekommen waren. Zu den besten Spielern beim EKE zählten wieder Csöngei und Tatzer, aber auch Tschammler und Glück. Die Klagenfurter spielten etwas schwächer, als am Vortag.


Spiel 9. Jänner 1938 EKE - Leoben Verbands-Pokal

  • Schiedsrichter: Jahnke, Aigner
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, (Karl Oerdögh) Verteidiger: Franz Csöngei, Aribert Heim, Johann Gartner, 1. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Schneider 2. Sturm: Otto Voit, Franz Zehetmayer, Hans Glück, Ersatz: Aribert Heim, Josef Hintermayer, Reiseleiter: Kurt Stuchly
  • Der EKE gewann gegen Leoben das Spiel um den Verbandspokal mit 2:1(1-0,0-0,1-1). Der EKE wirkte etwas müde, war aber trotzdem stärker auf dem Eis als die Leobener. Csöngei konnte im ersten Drittel das Führungstor erzielen. Das zweite Drittel blieb torlos. Im letzten Drittel erzielte der Leobener Ernst Zahlbruckner den Ausgleichstreffer. Die Wiener stürmten jetzt auf das gegnerische Tor und Tatzer derzielte den Treffer zum 2:1 Endstand. Die besten Leute auf dem Eis beim EKE waren wieder Josef Wurm, Hans Tatzer und Franz Csöngei. Bei den Leobenern sind hier Widhof, Held, Zahlbruckner und Willy Seidler zu nennen.



  • Spiel 13. Jänner 1938 KAC - Leoben Verbands-P.
Schiedsrichter: Kaunitzky (Leoben), Haberl (Klagenfurt)
Team Leoben: Tor: Dr. Witthoff, Verteidiger: Willy Seidler, Ernst Zahlbruckner, 1. Sturm: Dr. Ing. Schneider, Hans Zahlbruckner, Oberbichler, 2. Sturm: Held, Pietschnig, Sternetz,
Team KAC: Tor: Robert Russer, Verteidiger: Emmerich Russer, Eggenberger, Schneider, Stertin, Raunegger, Großnig, Egger, Rascher, Prommer
Bei 5 Grad Kälte wurde das Verbands-Pokalspiel zwischen dem KAC und Leoben ausgetragen. Es endete 0-0(0-0,0-0,0-0). vor 1000 Zuschauern. Im zweiten und letztem Drittel war der KAC den Leobenern überlegen, aber im Abschluß zu zaghaft und unsicher. Im Grundsatz war dieses Spiel ein Spiegelbild des Spiels vom Vortag. Heute gelang es dem KAC aber nicht, den Torwart von Leoben zu überwinden.


Spiel 20. Jänner 1938 KAC - WEV Vebands-P.

  • Schiedsrichter: Focke, Aigner,
  • Das Spiel zwischen dem KAC und dem WEV im Verbandspokal endete 1:1(0-0,0-1,1-0) unentschieden. Das Tor für den WEV schoss Wasservogel, für den KAC war Stertin erfolgreich, nachdem er wieder, wie am Vortag, mit Egger einen Angriff fuhr. Der WEV spielte ohne die wichtigen Akteure Karl Kirchberger, Friedrich Demmer, Feistritzer und Otto Vojta. Rund 1000 Besucher sahen sich das Spiel an. Nowak ging in die Verteidigung und fehlte daher im Angriff.

Tabelle

Platz Verein Spiele Siege unent. verl. Torv. Punkte
1 Eishockey Klub Engelmann 4 4 0 0 12:3 8
2 Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein 3 1 1 1 9:4 3
3 Klagenfurter Athletiksport Club 5 0 2 3 1:14 2
4 Deutscher Sportverein Leoben 2 0 1 1 1:2 1
  • Die Einzelspiele sind unter den Vereinen aufgeführt.



Ausschreibung Verbandspokal 1938

Der Vorstand des OeEHV hat in seiner Sitzung am 19. November 1937 beschlossen, die Staatsmeisterschaft im Eishockey, die Wiener Meisterschaft, die Provinzmeisterschaft, den Verbandspokal und die Alpenländerpokal wie im Vorjahre auszuschreiben. Nachstehend ist diese Ausschreibung aus dem Vorjahr 1936/37 aufgeführt.

§ 1 Teilnehmer, Nennung
Zur Teilnahme an diesem Bewerb sind alle Vereine verpflichtet, die in der Staatsmeisterschaft spielen. Eine seperate Meldung ist nicht erforderlich.
§ 2 Austragungsart, Wertung
Jeder teilnehmende Verein spielt zweimal gegen jeden anderen; die Wertung erfolgt nach Punkten in der gleichen Weise wie im § 2 der Staatsmeisterschaft ausgeführt.
Für die Spiele der Provinzvereine gegeneinander zählen die Resultate der beiden Alpenländerpokalspiele des vergangenen Verbandsjahres gleichzeitig als Resultate für den Verbandespokal.
§ 3 Sieger, Ehrenzeichen
Der Sieger erhält den Pokal für das betreffende Verbandsjahr in Verwahrung, hat ihn jedoch vor dem nächsten ordentlichen Verbandstag dem OeEHV wieder zu übergeben. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz jenes Vereines über, der den Pokal zum dritten Male gewonnen hat.
Jedes Jahr erhält der Sieger 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden könnten, die mindestens an der Hälfte der Pokalspiele teilgenommen haben.
§ 4 Wettspieltermine
Der Wettspieltermin für ein Spiel im Verbandspokal ist der Tag nach dem Staatsmeisterschaftsspiel der betreffenden Mannschaften.
Bei den Spielen der Wiener Vereine gegeneinander zählen die Resultate der Ligaspiele des vergangenen Verbandsjahres gleichzeitig als Resultat für den Verbandspokal, d.h. es entfallen diese Spiele im laufenden Verbandsjahre.
Bei den Spielen der Provinzvereine gegen die Wiener Vereine, bei denen der Wiener Verein platzwahlberechtigt ist, zählen die Resultate der bezüglichen Staatsmeisterschaftsspiele als Resultat für den Verbandspokal, d.h. es findet nur ein Spiel statt, dass gleichzeitig für die Staatsmeisterschaft und den Verbandspokal zählt.
Im übrigen wird auf die allfälligen Durchführungsbestimmungen verwiesen.
§ 5 Finanzielle Bestimmungen
Hinsichtlich der vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen wird auf die Durchführungsbestimmungen verwiesen.
§ 6 Regeln, Schiedsrichter
In dieser Hinsicht haben die Bestimmungen des § 9 der Staatsmeisterschaft sinngemäß Anwendung zu finden.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
In dieser Hinsicht haben die Bestimmungen des § 9 der Staatsmeisterschaft sinngemäß Anwendung zu finden, jedoch sind Ausländer spielberechtigt.
§ 8 Schlussbestimmungen
In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
Die vorstehenden Bestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden.
Beschlossen in der Vorstandssitzung am 11. November 1936 und gültig auch für diese Saison.


Durchführungsbestimmungen für die Staatsmeisterschaft und den Verbandspokal 1937/38[2]

§ 1 Wettspieltermine
Die Vereine haben bis zum 13. Dezember 1937 dem OeEHV bekanntzugeben, auf welche Spieltermine sie sich geeinigt haben.
Die Spiele haben in der Zeit vom 19. Dezember 1937 bis 13. Februar 1938 stattzufinden.
Kann ein Staatsmeisterschaftsspiel in den Bundesländeren ohne Verschulden eines Vereines an dem angesetzten Termin nicht stattfinden, so ist ein allfällig am nächsten Tag stattfindendes Spiel gleichzeitig als Staatsmeisterschaftsspiel und als Pokalspiel auszutragen.
Kann das Verbandspokalspiel ohne Verschulden eines Vereines an dem angesetzten Termin nicht ausgetragen werden, so zählt das am Vortage ausgetragene Staatsmeisterschaftsspiel gleichzeitig als Pokalspiel.
Kann keines der beiden Spiele ausgetragen werden, so ist nach § 6 der Staatsmeisterschaft vorzugehen; wird in einem solchen Falle ein Staatsmeisterschaftsspiel in Wien ausgetragen, so zählt es gleichzeitig als Pokalspiel.
§ 2 Finanzielle Bestimmungen
Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen:
A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein:
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
a) falls zwei Spiel stattfinden:
S 130 für kleine Spesen + 200 S Aufenthaltsvergütung;
b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 130 für kleine Spesen + S 200 Aufenthaltsvergütung;
c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 100 für kleine Spesen + S 100 Aufenthaltsvergütung;
d) spielt ein Wiener Verein gegen KAC und Leoben auf ein und derselben Reise,
hat der DS Leoben die Vergütung für klein Spesen (S 130 bzw. S 100) nicht zu bezahlen.
B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein:
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
a) falls zwei Spiel stattfinden:
S 200 Aufenthaltsvergütung;
b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 200 Aufenthaltsvergütung;
c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 100 Aufenthaltsvergütung.
Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 19. November 1937.



Einzelnachweise

  1. Der Eishockeysport 21. November 1936
  2. Der Eishockeysport 27. November 1937

Quellenangaben

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1936/37 und 1937/38
  • SportTagblatt der Jahre 1936 bis 1938