Johann Meinhard VII. von Görz und Kirchberg

Graf Johann (VII.) Meinhard von Görz-Tirol, auch Johann Meinhard (VII.) von Görz oder Johannes de Goricia, (* im 14. Jahrhundert; † zwischen dem 1. März und dem 15. April 1430[1]) herrschte über Teile der heutigen Bundesländer Tirol bzw. Osttirol und Kärnten .

Herkunft und Familie

Graf Johann (VII.) Meinhard von Görz-Tirol stammte aus dem "Albertinischen Familienzweig" der Grafen von Görz-Tirol. Der andere Familienzweig, die "Meinhartinische Linie", war bereits mit Heinrich (VI.) von Görz-Tirol, Herzog von Kärnten und Graf von Tirol bzw. dessen Tochter Margarete (Maultasch) ausgestorben, ohne dass es Heinrichs Familie gelungen war, die Herrschaft über die von ihnen beherrschten Gebiete zurückzugewinnen, wie dies in den Teilungsverträgen ursprünglich festgelegt war.

Johann (VII.) Meinhard war ein Sohn des Grafen Meinhard von Görz-Tirol (als Graf von Görz: Meinhard VI.) († 1385)[2] aus dessen Ehe mit Utehild von Matsch (auch Mätsch). Er war der jüngere Bruder von Graf Heinrich IV. von Görz-Tirol († 1454).

Johann (VII.) Meinhard war zweimal verheiratet. Kinder aus einer der beiden Ehen sind nicht belegt;
∞ in 1. Ehe mit Herzogin Magdalena von Baiern[A 1] († 1410), Tochter von Herzog Friedrich I. von Baiern-Landshut ("Friedrich dem Weisen"),
∞ in 2. Ehe seit 1422 mit Gräfin Agnes von Pettau, einer Tochter von Graf Bernhard von Pettau-Wurmberg.

Herrschaften

Johann (VII.) Meinhard herrschte über die Grafschaft Kirchberg, die über seine Mutter an die Familie gekommen war. Er war außerdem Pfalzgraf in Kärnten.

Leben

Johann Meinhard wurde durch Hans von Vilanders, der um 1426 als Lehen- und Hofrichter für ihn und seinen Bruder tätig geworden war, in dessen Konflikt mit Oswald von Wolkenstein verwickelt. Oswald von Wolkenstein hatte Hans von Vilanders 1423 als Sicherheit für dessen Bürgschaft im Zusammenhang mit den Bürgschaftsverschreibungen an Herzog Friedrich IV. von Österreich ("Friedl mit der leeren Tasche") eine größere Summe Geld und mehrere Pfandbriefe überlassen. Als sich dieser um 1427 weigerte, das Geld und die Pfandbriefe 1427 zurückzugeben und dabei vom Bischof von Brixen und den Grafen von Görz unterstützt wurde, wandte sich Oswald an die Femgerichte. Im April 1429 erhielt Johann Meinhard einen Warnbrief der westfälischen Feme, ausgestellt von Gert Seyner, dem Inhaber des Arnsberger Freistuhls.[3])

Johann Meinhard dürfte bereits im Herbst 1429 schwer krank gewesen sein. Nach dem Tagebuch von Bischof Ulrich (II.) von Brixen starb er 1430 während der Fastenzeit.[1] Die Grafschaft Kirchberg und seine weiteren Herrschaften erbte sein Bruder Heinrich (IV.). Der Bruder von Johann Meinhards erster Ehefrau Magdalena, [[w:Heinrich XVI. (Bayern)|Herzog Heinrich (XVI.) von Baiern-Landshut ("Heinrich der Reiche"), versuchte nach seinem Tod erfolglos die Rückzahlung der Mitgift seiner Schwester einzuklagen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol (= Schlern-Schriften 345). Wagner, Innsbruck, 2009, ISBN 978-3-7030-0452-0, S. 53
  2. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 220ff.
  3. vgl. Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol (= Schlern-Schriften 345). Wagner, Innsbruck, 2009, ISBN 978-3-7030-0452-0, S. 46 und S. 49f.

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  2. Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Johann Meinhard VII. von Görz und Kirchberg behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).