Hans von Vilanders
Hans von Vilanders, auch Johann von Vilanders, (* im 14. Jahrhundert; † um / nach 1448]]) war ein Tiroler Adeliger, der in der Grafschaft Tirol, im Hochstift Brixen und im „dominium“ der Grafen von Görz wirkte.[1] Bekannt ist er wegen eines Konfliktes, der er mit Oswald von Wolkenstein hatte.
Herkunft und Familie
Hans von Vilanders war aus einer bedeutenden Tiroler Adelsfamilie: der Herren von Vilanders (oder Villanders), die mehrere Familienzweige bildeten[1] und seit dem 12. Jahrhundert belegt sind. Sein Vater war Joachim von Vilanders, der als „Hauptmann des Gotteshauses Brixen" bezeichnet wurde. Dieser hatte vom Bischof von Brixen die Pfandschaften Buchenstein und Thurn an der Gader erhalten. Seine Mutter war Ursula von Freundsberg, für deren Mitgift seinem Vater Feste und Gericht Neuhaus bei Terlan verpfändet wurden. Hans hatte mindestens zwei Brüder, Ulrich und Wilhelm von Vilanders und zwei Schwestern, von denen die eine in die Familie Welsperg und die andere in die Familie Niedertor einheiratete. Er selbst war 1408 mit Klara von Kreyg, Tochter des Hauptmanns von Veldes, verheiratet.[1]
Leben
1405 war Hans von Vilanders Pfandinhaber und Hauptmann von Buchenstein, seit 1408 Hauptmann von Bruneck. Nach seiner Heirat strengte er wegen der Heimsteuer, Morgengabe und Widerlage seiner Ehefrau einen gerichtlichen Streit gegen ihren Vater an.[1] In der Folge führte er weitere Fehden, die er erfolgreich zur Mehrung seines Vermögens nutzte. Außer den Buchenstein und Thurn an der Gader, verpfändete ihm der Bischof von Brixen die Vogtei über Enneberg. 1426 löste der Bischof von Brixen allerdings diese Pfandschaften. Daraufhin wurde Hans von Vilanders vor allem für die Grafen von Görz tätig, für die er als Lehen- und Hofrichter fungierte, wodurch sich sein Wirken nach Lienz verlagerte.[2] In den 1430er-Jahren dürfte er sich dann allmählich nach Kärnten zurückgezogen haben.
Seine politische Karriere ist unauffällig. Er beteiligte sich zwar an dem gegen Herzog Friedrich IV. von Österreich gerichteten "Bund an der Etsch", scheint aber sonst politisch eher zurückhaltend agiert zu haben.[2] 1431 war er Pfleger auf Finkenstein, 1433 urkundete er auf Haimburg nachgewiesen.[3]
Gemeinsam mit seinem Vater stiftete er Teile seines Familienbesitzes für eine ewige Messe mit Kapelle und Kaplanstelle in der Pfarrkirche von Bruneck.[2]
Der Konflikt mit Oswald von Wolkenstein
Ohne seine Verwicklung in Oswalds Bürgschaftsverschreibungen an Herzog Friedrich IV. von Österreich, wäre Hans von Vilanders heute vollkommen vergessen. Er war gemeinsam mit Michael von Wolkenstein, dem älteren Bruder von Oswald, einer der Bürgen für die Kaution, die Oswald 1422 für seine vorübergehende Freilassung hatte stellen müssen. Hans von Vilanders ließ sich zur "Schadlosstellung" für seine Bürgschaft von Oswald größere Geldsummen und mehrere Schuld- und Pfandscheine aushändigen.[2] Im Frühjahr 1427 musste sich Oswald Herzog Friedrich unterwerfen und Urfehde schwören. Danach forderte er von Hans von Vilanders seine Geldsummen, Schuld- und Pfandscheine zurück, was dieser ablehnte, da die Bürgschaftsverschreibungen an den Herzog nicht kassiert waren. Oswalds Versuche, die Geldsummen, Schuld- und Pfandscheine mit Hilfe der Femgerichte zurückzuerhalten, waren letztlich erfolglos, ebenso wie der Versuch, Hans von Vilanders 1429 mit Hilfe seiner schwäbischen Verwandtschaft durch Fehdeankündigungen unter Druck zu setzen.[4] Die Verhandlungen über die Vermittlung durch den Grafen Heinrich IV. von Görz(-Tirol) um 1431/34 brachte keine Ergebnisse, und der Versuch von Oswalds Bruder Michael die Angelegenheit 1436 vor das Hofgericht zu bringen, hatte zur Folge, dass dort im Sinne von Hans von Vilanders verhandelt wurde.[3]
Literatur
- Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol (= Schlern-Schriften 345). Wagner, Innsbruck, 2009, ISBN 978-3-7030-0452-0, besonders S. 45-54
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol, 2009, S. 45
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol, 2009, S. 46
- ↑ 3,0 3,1 vgl. Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol, 2009, S. 53
- ↑ vgl. Ute Monika Schwob: Spuren der Femgerichtsbarkeit im spätmittelalterlichen Tirol, 2009, S. 46-48 und S. 52f.