Ulrich I. von Schaunberg

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Graf Ulrich (I). von Schaunberg (* im 14. Jahrhundert, um 1330; † 6. März 1373[1]) war ein Adliger des Herzogtums Österreich. Unter Graf Ulrich (I.) erlangten die Grafen von Schaunberg den Zenit ihrer Macht und Eigenständigkeit[2].

Herkunft und Familie

Graf Ulrich (I.) von Schaunberg stammte aus einer der bedeutendsten und mächtigsten Adelsfamilien des Herzogtums Österreich, die erst gegen Endes des 14. Jahrhunderts endgültig die Herrschaft der Herzöge von Österreich (Habsburger) über ihre Besitzungen und Herrschaften im heutigen Bundesland Oberösterreich anerkennen musste. Er war einer der Söhne von Graf Heinrich (V.) von Schaunberg.[3] Verheiratet war er seit dem 9. Februar 1359 mit der Burggräfin Elisabeth von Nürnberg, einer Schwester des Burggrafen Friedrich (V.) von Nürnberg. Aus dieser Ehe hatte er keine Nachkommen.[2]

Ulrich (I.) war ein älterer Bruder des Grafen Heinrich (VII.) von Schaunberg (zu Aschach) († 1390).[3]

Leben

Graf Ulrich (I.) von Schaunberg, der erstmals urkundlich im Jahr 1337 belegt ist[1], war bis zu seinem Tod Landeshauptmann des Herzogtums Österreich.[2]

Die Morgengabe der Gräfin Elisabeth

Seiner Ehefrau Elisabeth überschrieb Graf Ulrich die Feste und Herrschaft Julbach, einen Stammsitz seiner Familie, als Morgengabe, wobei vereinbart wurde, dass diese an seine Familie zurückfallen würde, sollte er ohne Erbn sterben. Nachdem dieser Fall eingetreten war, verpfändete Gräfin Elisabeth gemeinsam mit ihrem Bruder Friedrich diese am 23. Mai 1377 an die Herzöge von Baiern (Wittelsbacher) aus der Linie Baiern-Landshut[A 1] Am 2. März 1382 verkaufte sein Verwandter Heinrich (VII.) die verpfändete Feste und Herrschaft endgültig an diese.[2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Ulrich von Schaunberg, Schaunberg.DE, eingesehen am 26. Oktober 2018
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Geschichte, Schaunberg.DE, eingesehen am 26. Oktober 2018
  3. 3,0 3,1 vgl. Stammbaum, Schaunberg.DE, eingesehen am 26. Oktober 2018

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.