Weinbruderschaft Gurgltal

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Weinbruderschaft Gurgltal
Wappen der Weinbruderschaft Gurgltal
Zweck: Pflege des Kulturgutes Wein
Vorsitz: Rolf-Dieter Kuprian (seit 20xx)
Gründungsdatum: 02.02.2002
Mitgliederzahl: 65 (5. Juli 2019)
Sitz: Tarrenz in Tirol
ZVR {{{ZVR}}} (BMI)
Website: www.weinbruderschaft-gurgltal.at
Das Gurgltal - Blick vom Gurgltaler Hof

Die Weinbruderschaft Gurgltal ist ein nicht auf Gewinnerzielung orientierter Zusammenschluss weinverständiger Personen, die sich verpflichten das Kulturgut Wein zu schützen, zu erhalten, zu fördern in Wort, Schrift und Tat. Um Freude, Verständnis und vertiefte Kenntnisse über den Wein zu erreichen, werden Degustationen durchgeführt, das Wissen um das edle Kulturgut wird untereinander geteilt, und soll nicht zuletzt dadurch die freundschaftliche Verbundenheit gefördert werden. Sitz der Weinbruderschaft Gurgltlal ist Tarrenz im Tiroler Oberland. Die Vereinsgründung erfolgte am 02.02.2002 im Gurgltaler Hof in Tarrenz.

Die Mitglieder reden sich grundsätzlich mit Bruder oder Schwester an. Selbstverständlich können auch Partner an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.

Ordensregeln

Vereinsnamen und Sitz

Der Verein führt den Namen: Weinbruderschaft Gurgltal

Er hat seinen Sitz in: 6464 Tarrenz

Das Ordenszeichen und der Ordensspruch

Das Ordenszeichen wird mit einer Anstecknadel dokumentiert. Die Mitglieder sollen jedenfalls zu Veranstaltungen des Vereins diese auch tragen.

Die Anstecknadel der Weinbruderschaft Gurgltal

Der Ordensspruch des Vereins lautet: Der Herr hat den Wein geschaffen, um den Menschen Freude zu bereiten.

Mitgliedschaft

Mitglieder dieses Vereins sind vorerst einmal die Gründungsmitglieder. Sie haben den Verein gegründet und Ordensregeln im Einvernehmen aufgestellt und gezeichnet. Die Mitglieder der Weinbruderschaft Gurgltal stammen aus Nord- und Südtirol. Mit Stand 2019 sind 7 Weinschwestern und 58 Weinbrüder ordentliche Mitglieder.

Die Aufnahme neuer Mitglieder:

Weinbrüder können alle für die Weinkultur aufgeschlossen Persönlichkeiten im In- und Ausland werden. Es können nur volljährige Personen diesem Verein als Mitglieder angehören. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich spätestens eines Monats vor dem Ordenstag unter Nennung eines Bürgern zu stellen. Bürger kann nur sein, wer der Weinbruderschaft seit einem Jahr angehört. Über die Aufnahme entscheidet der kleine Konvent. Die Aufnahme erfolgt jährlich beim Ordenstag.

Vor der Stellung eines Antrages auf Neuaufnahme soll der Bürge aber einmal beim Stubenrat den Vorschlag auf Neuaufnahme eines Mitgliedes vorbringen. Dieser soll sodann umgehend im Rahmen einer „üblichen“ Veranstaltung oder durch Einberufung einer Sondersitzung die gewünschte Neuaufnahme im Rahmen der Mitglieder des kleinen Konvent vortragen und sollen diese die grundsätzliche Befürwortung oder Ablehnung des gewünschten neuen Mitgliedes kundtun. Nur im Falle einer Befürwortung soll der Bürge sodann das gewünschte Neumitglied ansprechen und dieses zu Zwecken des Kennenlernens des Vereinslebens, zu Veranstaltungen als Gastmitglied einladen.

So kann sich diese Person ein Bild über das Vereinsleben machen und sodann den Antrag auf Neuaufnahme wie oben erwähnt stellen. Damit soll es auch nicht passieren, dass bestehende Mitglieder neue Freunde aufnehmen wollen, diese hierzu ansprechen, dann doch keine Aufnahme stattfinden kann, weil der kleine Konvent dieses Neumitglied ablehnt, sondern soll intern bereits zuvor über die Aufnahme abgestimmt sein.

Sämtliche Mitglieder sind in einem vom Secretarius zu führenden Mitgliederverzeichnis händisch unter Angabe des Namens, der Wohnadresse, des Geburtsdatums sowie des Berufsstandes einzutragen. Alle Neuaufnahmen sind dort laufend unter Angabe des Aufnahmedatums anzuführen. Im Falle einer Beendigung ist die Eintragung des ausgeschiedenen Mitgliedes durch das Durchstreichen der Eintragung unter Angabe des Ausscheidungstages festzuhalten. Das Mitgliederverzeichnis ist vom Stubenrat am Beginn einer Vereinsperiode auf dessen Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und im Bedarfsfalle zu berichtigen.

Die Mitgliedschaft endet: durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.

Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung möglich.

Der Ausschluss eines Weinbruders ist möglich wenn er die Ziele und den Zweck der Weinbruderschaft gröblich missachtet, ebenso wegen eines Verstoßes gesetzlicher Bestimmungen für welche er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde oder wenn er mit der Zahlung von Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommt und die ihm gestellte Nachfrist verstreichen lässt. Der Ausschluss erfolgt durch den kleinen Konvent.

Die Entscheidung wird ihm vom Stubenmeister schriftlich mitgeteilt.

Bei Drohen eines Ausschlusses im obigen Sinne ist es dem Stubenmeister gemeinsam mit dem zuständigen Bürgen überlassen, durch persönliche Vorsprachen beim betroffenen Mitglied dafür Vorsorge zu treffen, dass ein Ausschluss vermieden werden kann. Verpflichtend sind derartige Vorsorgen aber nicht.

Organe

Der Verein hat folgende Organe:

  • Der große Konvent
  • Der kleine Konvent
  • Der Stubenmeister
  • Der Stubenrat
  • Der Kellermeister
  • Der Tafelmeister
  • Der Secretarius
  • Der Schatzmeister
  • Die Ordensträger
  • Die Rechnungsprüfer
  • Der Chronist
  • Die Stellvertreter der Organe

Stellvertreter sind jedenfalls für den Stubenmeister und den Secretarius zu bestellen.


Bestimmungen der Organe

Der große Konvent

Er stellt die ordentliche Generalversammlung dar, welche einmal jährlich am Ordenstag stattfindet. Eine außerordentliche Sitzung findet auf Beschluss des Stubenrates oder auf Antrag eines Mitgliedes, welcher von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unterfertigt ist statt.

Zur ordentlichen, sowie außerordentlichen Generalversammlung werden alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich vom Secretarius, unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, so kann eine neue Generalversammlung mit gleicher Tagesordnung durch Zuwarten einer halben Stunde unmittelbar danach erfolgen, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Auswahl des Stubenmeisters.

Über jede Generalversammlung hat der Secretarius ein Protokoll anzufertigen, welches in einem Protokollbuch fortlaufend zu verwahren ist.


Aufgaben des großen Konvent

  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes
  • Beschlussfassung über Voranschlag
  • Festsetzung der Aufnahme- und Mitgliedschaftsgebühren
  • Wahl, Bestellung oder Enthebung des Stubenmeisters, des Stubenrates, der Ordensträger und der Rechnungsprüfer
  • Änderungen der Statuten
  • Aufhebung des Vereins.
Der kleine Konvent

Er besteht aus dem Stubenmeister, dem Stubenrat und den Ordensträgern. Er wird bei Bedarf vom Stubenmeister einberufen. Die Formalitäten der Einberufung und Beschlussfähigkeit sind gleich geregelt als dies für den großen Konvent vereinbart ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Auswahl des Stubenmeisters.

Der Stubenmeister

Er wird von der Generalversammlung für die Dauer von drei Vereinsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit bestellt. Er ist das höchste Einzelorgan des Vereins und soll auch als Obmann bezeichnet werden. Er ist für die Programmerstellung eines Vereinsjahres sowie die Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen zuständig. Er repräsentiert den Verein und vertritt diesen nach außen hin. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Förderung und Organisation der Weiterbildung der Mitglieder beispielsweise durch geeignete Schulungen und Vorträge.

Der Stubenrat

Er besteht aus folgenden sechs Mitgliedern:

  • Der Stubenmeister
  • Der Secretarius
  • Der Schatzmeister
  • Der Kellermeister
  • Der Tafelmeister
  • Der Chronist

Er wird von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt auf die Dauer von drei Vereinsjahren bestellt. Scheidet ein Mitglied aus, wird eine wählbares Mitglied vom großen Konvent nachbestellt und bei der nächstfolgenden Generalversammlung genehmigt. Der Stubenrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend sind. Den Vorsitz führt der Stubenmeister bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem ältesten Vorstandsmitglied. Der Stubenrat erstellt den Jahresvoranschlag, den Rechenschaftsbericht, den Rechnungsabschluss, die Vorbereitungen für die Generalversammlung, die Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlungen die Verwaltung des Vereinsvermögens.


Das Vereinsjahr, Ordenstag

Der Ordenstag ist der 4. Juli eines Kalenderjahres. Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 05.07. eines Jahres bis zum 04.07. des darauf folgenden Kalenderjahres (Ordenstag).


Ehrenkodex

Des Anstandes und seiner Würde bewusst, wird ein wahrer Weinfreund nie über das ihm verträgliche Maß trinken. Wein genießen ist elementare Höflichkeit gegenüber dem edlen Kulturgut, denn der Wein ist würdig, dass man ihm in die Augen schaut und Zwiegespräche hält. Man gießt ihn nicht wie Wasser hinunter, man begegnet ihm mit Andacht.

Veranstaltungen

Das Gedeck im Gurgltaler Hof beim Ordenstag 2019

Sitz der Weinbruderschaft Gurgltal ist Tarrenz im Gurgltal. Das Stammlokal seit der Vereinsgründung 2002 ist der Gurgltaler Hof. Es werden aber auch andere Veranstaltungsorte im Großraum Imst gebucht. Die zwölf Veranstaltungen im Vereinsjahr werden vorwiegend vom Stubenrat organisiert. Hierzu zählen der Ordenstag, die Jahreshauptversammlung, der Neujahrsempfang, Vertikal-, Horizontal-, Blind- und Winzer-Verkostungen, Weinreisen, Kellereibesichtungen, u.n.v.m. Aber auch unsere Südtiroler Weinbrüder organisieren Veranstaltungen die das kulinarische Herz höher schlagen lässt.

Die Weinreisen führten uns in die Toskana, Südsteiermark, Friaul, Bodensee, Trentino, Rheingau, Südtirol, Franciacorta, Portugal, Spanien


Ehrenmitglieder

  • Karl Wörle (2002 - 2010), Tarrenz
  • Arnold Happacher (2002 bis Dato), Tarrenz

Vorsteher seit der Gründung

  • Arnold Happacher (2002 - 2005)
  • Rolf-Dieter Kuprian (seit 2005)

Einzelnachweise


Literatur

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Weblinks

Gurgltal /Kategorie:Kultur (Tirol) /Kategorie:Verein (Tirol)