Burgruine Rabenstein (Niederösterreich)

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Die Burgruine Rabenstein im 20. Jahrhundert

Die Burgruine Rabenstein ist eine im Mostviertel gelegene frühere Höhenburg. Sie zählt zu den Ruinen des Pielachtals und gilt als Wahrzeichen von Rabenstein an der Pielach.

Lage

Die Burgruine Rabenstein ist Teil der Gemeinde Rabenstein an der Pielach. Sie befindet sich hoch über dem Tal des Flusses Pielach auf dem Schlossberg dieser Gemeinde. Heute ist sie völlig vom Wald verdeckt.[1]

Das Bauwerk

Der heute am besten erhaltene Teil der Ruine ist der sogenannte Kapellentrakt, der einst direkt und ohne Rückwand am Felsabsturz der Hochburg erbaut wurde. Sein Grundriss ist sechseckig, der Bau hatte ursprünglich vier Geschosse. Im Untergeschoss befand sich die Burgkapelle. Von seinen Obergeschossen aus war die Hochburg zugänglich. Erhalten sind außerdem Reste des runden Bergfriedes, der aus mindestens drei Geschossen bestanden haben muss. Ebenfalls erhalten sind Mauerreste der Hochburg, die ursprünglich aus zwei Gebäuden bestanden hat: dem zweigeschossigen und recht kleinräumigen Palas und einem mehrgeschossigen, viereckigen Turm.[2]

Historische Eckdaten

Die Burg dürfte zu Beginn des 12. Jahrhunderts erbaut worden sein, ein genaues Baujahr ist unbekannt. 1136 wird der Hochfreie[A 1] Wilhelm von Rabenstein ("Willehalmus de Râminsten") genannt. Ein Wernhard von Rabenstein ("Werinhard de Ramstein" und "Wernhardus de Rabenstaine") wird zwischen 1140 und 1178 mehrmals im Umfeld von Herzog Heinrich Jasomirgott genannt, 1156 als dessen Ministeriale[A 2]. Er dürfte der Vater eines Hadmar von Rabenstein ("Hademarus von Rabenstein"), genannt 1171 und 1183 sein. Urkundlich belegt sind außerdem Ortolf von Rabenstein ("Ortolfus de Ramensteine", genannt um 1198), Konrad von Rabenstein ("Chunradus de ramnestein", genannt um 1207, 1212 und 1219) und Hartnid von Rabenstein ("Ramestein", urkundlich genannt zwischen 1240 und 1276). Er wird mehrmals als Schenk bezeichnet. Die Familie der Rabensteiner gelten heute als Verwandte der Familie der Weißenburger. Sie dürfte noch vor 1327 in "männlicher Linie" ausgestorben sein.[1]

Ende des 13. Jahrhunderts gelangten die zur Herrschaft Rabenstein gehörigen Güter zum Teil an den Landesfürsten des Herzogtums Österreich und zum Teil an verschiedene Pfandherren. Die Burg Rabenstein wurde von den Herzögen von Österreich (Habsburgern) gewöhnlich verpfändet oder verliehen. 1672 kam sie in den Besitz der Grafen von Sinzendorf. Sie dürfte bereits vor 1683 verfallen sein.[1]

Die Burgruine Rabenstein heute

Im 20. Jahrhundert gab es mehrmals Versuche, die Ruine Rabenstein zu sanieren. 1989 wurde diese Aufgabe vom Dorferneuerungsverein übernommen. Zunächst wurde das Burgtor saniert, 1990 wurde mit Sanierungsmaßnahmen am nördlichen Turm begonnen, 1997 wurden Maßnahmen zur Sicherung des Bergfriedes und des Wehrturms am Aufgang zum hohen Nordturm vorgenommen. 2002 wurde ein Teil der Außenmauer des Wirtschaftstraktes freigelegt und der Zugang zur Hochburg verbessert. In der Adventzeit in diesem Jahr wurde Rabenstein erstmals an Wochenenden abends mit Scheinwerfern beleuchtet. An der Südseite wurde inzwischen ein Wanderweg entlang der äußeren Burgmauer eröffnet.[3]

Literatur

  • Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen. Burgruinen in Niederösterreich. Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1999. ISBN 3-85326-114-0

Weblinks

 Burgruine Rabenstein (Niederösterreich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 148
  2. vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 149
  3. vgl. Burgruine Rabenstein, Website der Gemeinde Rabenstein an der Pielach, abgerufen am 2. August 2020

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser.
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
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