Grafen von Ortenburg

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An die Grafenfamilie der Ortenburger erinnert heute noch die eindrucksvolle Ruine der von ihnen Ende des 12. Jahrhunderts erbauten Ortenburg.

Die Grafenfamilie der Ortenburger war eine im heutigen Kärnten reich begüterte Adelsfamilie, die im Mittelalter versuchte, dort und im heutigen Slowenien ihre eigene Reichsherrschaft aufzubauen, was vor allem zu Konflikten mit den Bistümern und den Herzögen von Kärnten führte. 1418 kamen ihre Gebiete, die 1417 von König Sigismund offiziell zur Reichsgrafschaft Ortenburg erhoben beziehungsweise als solche bestätigt worden waren, durch dessen Entscheidung an die Grafenfamilie von Cilli.

Herkunft und Anfänge

Die Grafenfamilie der Ortenburger war mit der Grafenfamilie von Tirol verwandt. Beide Familien führte ihre Herkunft auf Adalbert, den Vizedom des Hochstiftes Freising zurück, der sich 1093 erstmals von Ortenburg nannte. Die Stammburg der Ortenburger war eine hölzerne Burganlage im heutigen Baldramsdorf, aus der später der Meierhof der Ortenburg wurde. Die Ortenburg, die heute nur mehr als Ruine erhalten ist, wurde erst Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe der ersten Burganlage auf einem Felssporn.[1] Die Familie der Ortenburger verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt eine reichsunmittelbar [A 1] war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß oder diese Position zumindest beanspruchen konnte.[2]

Geschichte

Einer der Söhne des Vizedoms Adalbert war Otto, der 1141 erstmals als Graf von Ortenburg genannt wird, nachdem er aus dem Erbe der Grafen von Lurn das Gebiet westlich der Möllbrücke (heute Zentrum und Hauptsiedlung der Gemeinde Lurnfeld) bis zum Rennstein (westlich von Villach) unter seine Herrschaft gebracht hatte. Bei seiner Grafschaft handelte es sich um eine "Allodialgrafschaft", die aus Eigenbesitz und Lehen bestand.[1] Ein wichtiger Bestandteil von Ottos Grafschaft waren Kirchengüter, die zuvor dem Hochstift Freising gehört hatten und unter seinem Vater offensichtlich in den Besitz seiner Familie gelangt waren. Die Grafschaftsrechte (oder Teile von diesen), zu denen auch das Hochgericht gehörte, übten in der Grafschaft Ortenburg jedoch zunächst die Grafen von Görz aus. Erst 1389 gelang es den Ortenburgern, sich das große Landgericht von Möllbrücke bis zum Rennstein zu sichern.[3]

1191 gründete Graf Otto (II.) von Ortenburg gemeinsam mit seinem Bruder Hermann, dem früheren Gegenbischof von Gurk, in der Nähe der Stammburg an der Lieser ein Hospital für Pilger und Reisende. Aus diesem entstand die Siedlung Spittal, der im 13. Jahrhundert Marktrechte verliehen wurden und die 1242 erstmals als "forum" bezeichnet wurde. Die Grafen von Ortenburg errichteten dort und in Lieserhofen Mautstellen. Das Erzstift Salzburg überließ ihnen als Lehen einen Anteil an der Hohenburg, die einst der Sitz der Grafenfamilie von Lurn gewesen war. Das hatte zur Folge, dass die Hohenburg in eine Salzburger und eine Ortenburger Feste geteilte wurde. Beide Teile waren einem eigenen Burggrafen anvertraut.[4]

1309 erwarben die Grafen von Ortenburg von Graf Walter von Sternberg (aus der Grafenfamilie von Heunburg) als Pfand die Burg Sternberg (heute Teil der Gemeinde Wernberg), nach der sie sich seit 1320 ebenfalls benannten. Weitere Stützpunkte der Grafenfamilie von Ortenburg waren die Burgen Sommereck (heute Teil der Gemeinde Seeboden am Millstätter See), Kellerberg (heute Teil der Gemeinde Weißenstein) und Steuerberg (Teil der Gemeinde Steuerberg-Wabl) sowie die Burg Groppenstein (Obervellach) und die Burgen in Baldramsdorf und in Gschieß (heute Teil von Rosenheim, einer Kastralgemeinde von Baldramsdorf). Mit der Verwaltung ihrer letzten drei Burgen waren inzwischen Ministeriale betreut.[4]

Bekannte Mitglieder der Grafenfamilie

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330
  2. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes". Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): Päpste, Privilegien und Provinzen. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für Werner Maleczek zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330f.
  4. 4,0 4,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 331

Anmerkungen

  1. Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der Edelfreien oder Hochfreien. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.