Sebastian Engelhartstetter
Sebastian Engelhartstetter (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, vor 1490) war ein Bürger der Stadt Wien[A 1]. Er zählte gemeinsam mit seiner Schwester Anna Lempekhin zu den Besitzern des Köllnerhofs, um den es nach seinem Tod zu Erbstreitigkeiten kam.
Herkunft und Familie
Sebastian Engelhartstetter war der Sohn des Hubschreibers Peter Engelhartstetter († nach 1463) aus dessen Ehe mit Cristein(sic!) Gundloch, der Schwester von Ulreich und Marx Gundloch.[1] Seine Schwester Anna Engelhartstetter heiratete zwischen 1463 und 1475 Hanns Lempekh (Lambekh).[2] Aus einer weiteren Ehe seines Vaters mit einer Ursula, die nach dessen Tod Hanns von Gerau heiratete, hatte er einen Halbbruder Blasi Engelhartstetter, der Kämmerer der Stadt Wien war.[3]
1474 heiratete Sebastian Engelhartstetter Anna, die Witwe von Meister Michel Zehentner, Licentiat geistlicher Rechte. Diese hatte aus ihrer ersten Ehe ein Haus "in der Weihenburg" geerbt.[4] Nach seinem Tod schloss sie eine weitere Ehe mit Jörg Hesib.[2]
Sebastian Engelhartstetter hatte aus seiner Ehe zwei Kinder: Barbara Engelhartstetter (* um / nach 1474) und Leonhart Engelhartstetter (* um / nach 1474), die zum Zeitpunkt seines Todes noch minderjährig ("nicht vogtfähig") waren.[2] Barbara Engelhartstetter heiratete 1490 Wilhelm Pancz († 1503), der einige Jahre zuvor von König Matthias Corvinus als dessen Diener bezeichnet worden war.[5]
Leben
Nach dem Tod von Cristein Gundloch erbten Sebastian Engelhartstetter und seine Schwester Anna 1463 den Köllnerhof, der zuvor ihrer Mutter und deren Brüdern gehört hatte. Nach einer Bestimmung von Marx Gundloch hatte dieser die beiden ausdrücklich als Erben eingesetzt für den Fall, dass sein Bruder Ulreich kinderlos sterben würde.[1] 1475 wurde der Köllnerhof zwischen den Geschwistern räumlich geteilt, worauf Sebastian Engelhartstetter zur Sicherstellung für seine Frau und voraussichtliche gemeinsame Kinder ihre Mitgift ("Ehegaben") auf seinen Anteil überschreiben ließ. Der Köllnerhof wurde letztlich ungeteiltes Eigentum von Sebastian Engelhartstetter, nachdem seine Schwester ihm vor 1490 letztwillig ihre Anteil überschrieb.[2]
Nach seinem Tod und ihrer Wiederverheiratung (vor 1490) übernahm seine Witwe Anna gemeinsam mit ihrem Ehemann Jörg Hesib die Verwaltung des Köllnerhofes.[3] Die Vormundschaft über ihre Kinder hatte Sebastian Engelhartstetter nicht ihr, sondern zwei Wiener Bürgern übertragen.[2] Wenig später kam es aus nicht bekannten Gründen zu einem Erbstreit zwischen Anna und Jörg Hesib und den Vormunden ("Gerhaben") der noch unmündigen Kinder von Sebastian Engelhartstetter. Beteiligt war an dieser Auseinandersetzung auch Blasi Engelhartstetter, damals Kämmerer der Stadt Wien.[3]
Literatur
- Heinrich Demelius: Zur Privatrechtsgeschichte des Köllnerhofes in Wien (1463-1508). In: Louis Carlen - Fritz Steinegger: Festschrift Nikolaus Grass zum 60. Geburtstag dargebracht von Fachgenossen, Freunden und Schülern (= Abendländische und deutsche Rechtsgeschichte. Geschichte und Recht der Kirche. Geschichte und Recht Österreichs. Bd. 1). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck / München, 1974. ISBN 3-7030-0010-4. S. 483-491
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Heinrich Demelius: Zur Privatrechtsgeschichte des Köllnerhofes in Wien (1463-1508), S. 483
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 vgl. Heinrich Demelius: Zur Privatrechtsgeschichte des Köllnerhofes in Wien (1463-1508), S. 484
- ↑ 3,0 3,1 3,2 vgl. Heinrich Demelius: Zur Privatrechtsgeschichte des Köllnerhofes in Wien (1463-1508), S. 485
- ↑ vgl. Heinrich Demelius: Zur Privatrechtsgeschichte des Köllnerhofes in Wien (1463-1508), S. 483f.
- ↑ vgl. Heinrich Demelius: Zur Privatrechtsgeschichte des Köllnerhofes in Wien (1463-1508), S. 485f.
Anmerkungen
- ↑ Bis Mitte des 19. Jahrhunderts umfasste die Stadt Wien im Wesentlichen jenen Stadtteil, der heute den ersten Bezirk bildet. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Wiener Bezirke 2 bis 9. Ende des 19. Jahrhunderts beziehungsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Bezirke 10-23.