Eberhard IV. von Wallsee

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Eberhard (IV.[A 1]) von Wallsee oder Walsee (* im 14. Jahrhundert, um 1300[A 2]; im 14. Jahrhundert[1]) war ein Adeliger des Herzogtums Österreich und im Waldviertel ansässig. Er war Hauptmann von Drosendorf. Nach einer Güterteilung begründete er den Pottensteiner Zweig der Linie der Familie der Wallseer zu Drosendorf.

Herkunft und Familie

Eberhard (IV.) von Wallsee stammte aus einer früheren Ministerialenfamilie[A 3], die bis Anfang des 14. Jahrhunderts in der Reichslandschaft Schwaben ansässig war. Er war der älteste Sohn von Friedrich (I.) von Wallsee aus dessen Ehe mit Alheid von Werde.[1] Um 1328 heiratete er Alheid von Falkenberg[1], ein Jahr vor seinem Tod schloss er eine weitere Ehe mit der Gräfin Agnes von Ortenburg († um 1386), einer Tochter von Graf Albrecht (I.) von Ortenburg († um 1335).[2] Er war Hauptmann von Drosendorf. Aus seiner ersten Ehe hatte Eberhard (IV.) zwei Söhne: Friedrich (VII.) († um 1371) und Heinrich (VII.) († um 1370).[3] Mit seinem Enkel Friedrich (IX.) starb sein Familienzweig in männlicher Linie aus.[4]

Leben

Eberhard (IV.) von Wallsee war, als sein Vater starb, bereits "vogtfähig" (volljährig). Um 1318 war er für kurze Zeit Burggraf von Weitra. Seit 1327 sind er und seine Brüder in Drosendorf nachgewiesen.[1] Nachdem Drosendorf durch einen Friedensvertrag mit König Johann (I.) von Böhmen ("Johann dem Blinden") wieder unter die Herrschaft der Habsburger gekommen war, nannte sich Eberhard seit 1332 Hauptmann zu Drosendorf. Nach dem Verkauf der schwäbischen Familienbesitzungen der Wallseer (1331) wurde am Eberhard und seinen jüngeren Bruder Heinrich (III.) von Wallsee Schloss in Pottenstein verpfändet.[5] Ungewöhnlich für Adelige ist, dass die Brüder über Jahre enorme Schulden bei jüdischen Geldverleihern anhäuften.[6]

Im September 1347 hielt sich Eberhard sich gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich zu Verhandlungen zwischen Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") mit König Karl IV. an dessen Hof in Prag auf.[7] Im März 1349 teilten er und Heinrich ihre Besitzungen, ausgenommen die Hauptmannschaft Drosendorf. Eberhard erhielt bei dieser Teilung die Festen Merkenstein (heute Teil der Gemeinde Bad Vöslau) und Hirtenberg sowie die Burg Arnstein und für zehn Jahre das Wohnrecht für Schloss Pottenstein und Besitz in Arnstein.[8] 1355 beerbten Eberhard und seine Söhne zusammen mit der Familie der Kapeller Rapoto von Falkenberg.[2]

Literatur

  • Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906
  • Karel Hruza: Die Herren von Wallsee. Geschichte eines schwäbisch-österreichischen Adelsgeschlechts (1171–1331) (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Bd. 18). OÖLA, Linz, 1995. ISBN 3-900-31360-1. Siehe Register

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 137
  2. 2,0 2,1 vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 141
  3. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, siehe Stammtafeln
  4. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, siehe Stammtafeln
  5. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 139
  6. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 139f.
  7. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 138
  8. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 140f.

Anmerkungen

  1. Die Nummerierung orientiert an "österreichischen" Wallseern. Unter Einbezug der "schwäbischen" Geschichte der Wallseer wird er in der Sekundärliteratur auch als Eberhard VI. gezählt.
  2. Nach Doblinger war Eberhard von Walsee gerade "vogtfähig", also volljährig geworden, als sein Vater starb, woraus folgt, dass er um oder nach 1300 geboren wurde. Vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 137
  3. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.