Schuhmacherhandwerk in Kaisersteinbruch
Handwerk der Schuhmachermeister und Gesellen in Kaisersteinbruch
Freiheiten und Privilegien der Schuhmachermeister 1688
Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch
Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kayserl. Steinbruch. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt.[1]
Wer Schuhknecht Meister werden will, soll in einer ehrlichen Zunft gelernet haben, seinen Geburts- und Lehrbrief, seiner Eltern Tauf- und Zunamen, item seines Lehrmeisters und der anderen Meister, welche bei der Aufdingung und Freisagung gewesen, und dass er sich wohl auch verhalten habe, darin begriffen sein, vorlegen.
Alsdann neben gebührlichem Ansuchen muss er einem ehrsamen Handwerk 6 fl Meistergeld erlegen, es sei denn, dass er eines Meisters Sohn, eines Meisters Tochter heirate, oder eines hinterlassenen Meisters Wittfrau, solle ihm alsdann die Hälfte nachgesehen und nur der halbe Teil, das ist 3 fl erlegt werden, und dann ein Kaufgeld dem uralten Gebrauch nach einem ehrsamen Handwerk 32 fl zu erlegen schuldig sein.[2]
Anmerkung
Bis ins 19. Jahrhundert wurden alle Fußbekleidungen, von den einfachen bis zu den kompliziertesten .. nur genäht. Also bis Ende des 19. Jahrhunderts ganz oder zum größten Teil mit Handnäharbeit verfertigt wurden. 1560 stellte man die ersten Nähnadeln von Chreening her. Wann diese hierher kamen ist unbekannt. Aber selbst die Nähnadel nützte dem Schuhmacher nicht viel, er brauchte dazu unbedingt den Fingerhut. Den Fingerhut erfand 1684 Nikolaus von Beschvoten in Amsterdam.[3]
Beschreibung der Cramersleuth aus Österreich, welche am Jahrmarkt St. Rochus in Kaisersteinbruch ihre Waren verkauft haben – die Schuster
- Jahrmärkte zu St. Rochus und Sebastian in Kaisersteinbruch, und die Grenzlage des Ortes zwischen Ungarn und Österreich.[4], das Dokument hat kein Datum, Hinweis Harald Prickler vom Landesarchiv in Eisenstadt, 1. Hälfte 18. Jahrhundert, nach 1711. Der Dreißiger berichtete der Herrschaft, die Schuster haben von Raaber Handelsleuten viel Pfund Sohlenheit, Juchten und andere Leder erkauft und in Österreich entführt und die Dreißigst-Gebühr nicht bezahlen wollen.
- Fischamend: Matrhias Demieger, Jacob Kunell, Mathias Camer. * Bruck: Mathias Richter, Paul Vogl, Hans Hierb. * Schwadorf: Simon Kumerle. * Trautmannsdorf: Mathias Immerin. * Mannersdorf:
Josef Wolf schrieb: Diese beiden Jahrmärkte übten eine wahre Anziehungskraft auf die Fremden aus, einerlei ob Käufer oder Verkäufer. An diesen Tagen glich die Ortschaft einem Heerlager. Hunderte Personen besorgten hier ihre Einkäufe an Töpferwaren, Käseerzeugnissen, Stiefel, Schuhe, Leder- und Riemenzeug aller Art, Sensen, Sicheln, Dengelzeug, Holzrechen, Taschen, Körbe und Flechtmaterial, Bürsten, Kämme, Kleider und Textilwaren, und dergl. mehr.
Sie waren mit ihren Einkäufen derart zufrieden, sodass sie immer wieder hierher kamen. Aber auch die große Zahl der Verkäufer (Marktfieranten) war mit dem erzielten Absatz ihrer Waren so zufrieden, dass sie die Märkte in Kaisersteinbruch mit ihren, zum Verkauf bestimmten Waren, immer wieder gerne aufsuchten und sich oft schon Monate vorher bei der Gemeinde um einen Standplatz bewarben.
Liste von Kaisersteinbrucher Schuhmachermeistern, Gesellen und Lehrjungen
Eine Auswahl, der erste Hinweis auf einen Kaisersteinbrucher Schuhmacher wurde am 14. Oktober 1686 aufgeschrieben:
Johann Georg Kölbl (1645–1701)
Schuhmachermeister, mit Ehefrau Rosina erhielt er von der Herrschaft Stift Heiligenkreuz ein Haus mit Garten, zur Abdeckung bestehender Schulden zahlten sie 20 Gulden.
- Zur selben Zeit die Eintragung im Register: Steinmetzmeister Johann Baptist Passerini von Prag nach Kaisersteinbruch kommend, zahlte 1.000 Gulden. Sein Mitmeister Pietro della Torre, auch von Prag, hatte für Haus mit Garten 370 Gulden der Herrschaft zu bezahlen.
Meister Kölbl starb am 19. November 1701, er hinterließ Schulden. Die Inventur erfolgte daher erst nach dem Verkauf des Hauses an den Nachfolger Joseph Herzog.
Joseph Herzog (1682–1742) †
Schuhmachermeister, 1703 kaufte er von den Erben das Haus seines Vorgängers.[5]
Johann Gantner (1705–1768
Schuhmachermeister,
Philipp Floh (1745–1785)
Schuhmachermeister,
Anton Ritter 1785–
Schuhmachermeister, heiratete am 9. November 1785 die Witwe Anna Maria Flohin. Die Familie übersiedelte nach Bruck an der Leitha, ihr Sohn Franz Ritter ist 1830 als Schuhmachermeister im Brucker Bürger- und Aidtbuch eingetragen, wohnhaft im Haus Nr. 190.[6]
Archivalien und Literatur
Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 49 Herrschaft Königshof:
- Register Nr. 1 von hierin begriffene Fleckhen, Wilfersdorf, Stainbruch, Höflein, Arbesthal, und Göttlesbrunn 1603–1714
- Grundbuch über Stainbruch 1714–1767, 1768– 1832
- Pfarrmatrikel ab 169o-1753, Heiratbuch 1754–1826, Taufbuch 1754–1806, Sterbebuch 1754–1804
- Königshofer Protocolle, 1630–1651, 1651–1665, 1661– 1748–1756, 1681, 1692–1707, 1728–1731
- Bibliothek des Österreichischen Museums für Volkskunde. Heinrich Möller, Geschichte der Schuhmacher Österreichs, Wien 1931.
- Hermann Alexander Perlepsch, Chronik der Gewerke, 4. Bd. Schuhmachergewerk, Osnabrück 1966, Nachdruck von 1850.
- Die Schuhmacher von Kaisersteinbruch. In Helmuth Furch, Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch, Nr. 57, März 2000. S. 13–49.
Weblinks
- Röm.kath. Pfarre Kaisersteinbruch [1] Matriken Online.
- Helmuth Furch 2002, Historisches Lexikon Kaisersteinbruch Band 1, 2004, Band 2 Index: Handwerksordnung 1688.
Einzelnachweise
- ↑ Hinweis von Sepp Gmasz, Archiv der Stadt Neusiedl am See.
- ↑ Stadtarchiv Mosonmagyaróvár: Handwerksordnung der Schuhmachermeister 1688.
- ↑ Heinrich Möller, Geschichte der Schuhmacher Österreichs, Wien 1931.
- ↑ Archiv Stift Heiligenkreuz, Rubr. 51 / Fasc. VII. / Nr. 10h
- ↑ Archiv Stift Heiligenkreuz, Königshofer Protokolle 1692–1707
- ↑ Bürger- und Aidtbuch von 1557-1850, zu lesen in: Josef Christelbauer, Rudolf Stadelmayer: Geschichte der Stadt Bruck a.d.Leitha.