Otto VI. von Zelking
Otto (VI.) von Zelking (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um / vor 1390), auch Otto von Zelking zu Freidegg oder Otto von Zelking der Jüngere, war ein Adliger des Herzogtums Österreich. Er wird häufig mit seinem Cousin Otto (V.) von Zelking auf Schönegg verwechselt.
Herkunft und Familie
Otto (VI.) von Zelking war ein Enkel von Otto (II.) von Zelking und Adelheid von Kranichberg. Er war einer der Söhne von Heinrich (II.) von Zelking. Um 1369 heiratete er Katharina (Kathrey, Kathrein) von Dörr. Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder:[1]
- Heinrich (V.) von Zelking (zu Freidegg) († vor / um 1400)
- Elsbeth von Zelking ∞ mit Albrecht von Volkenstorf
- Margreth von Zelking ∞ mit Christoph von Arberg
- Beatrix von Zelking ∞ (1. Ehe) mit Hans Strein von Schwarzenau; ∞ (2. Ehe) mit Heinrich von Puchheim
Leben
Wie auch sein Cousin Otto (V.) von Zelking zu Schönegg war Otto (VI.) im Dienst der Erzbischöfe von Salzburg.[1] Mit seinen Brüdern Alber (V.) und Ruger und seiner Schwester Elisabeth schloss er um 1370 einen Teilungsvertrag, nach dem die Feste Weinberg in ihren gemeinsamen Besitz gekommen war. In der Folge wurden noch weitere Teilungsverträge geschlossen. 1371 kam er in den Besitz der Feste Freidegg (heute Teil der Gemeinde Ferschnitz) mit Weingärten zu Baden und Gumpoldskirchen. Nach dem Tod seines Bruders Ruger erbte er von diesem die Hälfte der Feste Weinberg mit Gütern, mit welcher er 1360 von Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("'Albrecht mit dem Zopfe") als Landesfürst des Herzogtums Österreich belehnt wurde. Das führte zu einem Streit mit seinem Bruder Alber (V.), den der Landesfürst 1381 zugunsten von Alber entschied. 1382 verkaufte Otto (V.) daher gemeinsam mit seiner Ehefrau seine Anteile an der Herrschaft Weinberg an diesen, wofür Alber (V.) ihm sein Drittel an dem Haus "auf der Hochstrasse" in Wien überließ.[2]
1386 wurde Otto (VI.) von Zelking vom Salzburger Erzbischof mit Gütern zu Reichersdorf belehnt, weshalb es zu einem mehrjährigen Streit mit Gilg dem Wolfsteiner kam. Der Schiedsspruch, den der im Auftrag des Bischofs von Salzburg zum Richter bestellte Burggraf Burchard von Maidberg zu Ottos Gunsten fällte, wurde erst nach Ottos Tod 1403 beendet, als seine Witwe dieses Lehen an ihre Schwiegersöhne abtrat.[3]
Literatur
- Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking. Eine Spurensuche. Melk, 2016