Hans von Schlandersberg der Jüngere

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Hans beziehungsweise Johann von Schlandersberg (* im 14.Jahrhundert; † 1399, Anfang des Jahres)[A 1], auch Hans von Schlandersberg der Jüngere, war ein Adliger der Grafschaft Tirol, der auch im Hofdienst am herzoglichen Hof in Wien tätig war. Zuletzt war er Kammermeister von Herzog Wilhelm von Österreich.

Herkunft und Familie

Hans von Schlandersberg war Angehöriger einer Familie, die 1260 erstmals urkundlich belegt ist und ihre Herkunft auf die Herren von Montalban zurückführte, die im 12. Jahrhundert als Ministeriale[A 2] der Grafschaft Tirol wirkten. Im 13. Jahrhundert benannte sich die Familie nach der über Schlanders (im Vinschgau, heute Italien) gelegenen Burg Schlandersberg, die sie zunächst als "freies Eigen" besaßen, 1329 aber von Herzog Heinrich zu Lehen nehmen mussten.[1] Von diesem wurden sie außerdem mit der von ihnen neu erbauten Burg Galsaun belehnt, die 1423 im Auftrag von Herzog Friedrich (IV.) von Österreich, Graf von Tirol, erobert und geschliffen wurde[1].[2] Außerdem besaßen sie einige weitere im heutigen Südtirol gelegene Burgen.[3] Im 14. und 15. Jahrhundert gehörte seine Familie hinsichtlich ihres sozialen Ranges und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung innerhalb des Tiroler Adels zum mittleren Bereich.[1] Er war ein Verwandter von Konrad von Schlandersberg.

Hans von Schlandersberg hatte mehrere Kinder:

  • Kaspar von Schlandersberg († 1419)[1]
  • Sigmund von Schlandersberg († 1405), gefallen im Krieg gegen die Appenzeller[1], er führte seit dem Frühjahr 1394 die Rechnungsbücher der Familie[4]
  • Heinrich von Schlandersberg († 1419)[1]
  • Oswald von Schlandersberg
  • Dorothea von Schlandersberg, 1413 Hofmeisterin der Herzogin von Bayern[1]
  • Barbara von Schlandersberg, genannt 1402 und 1420 ∞ vor 1420 mit Hans von Künigsberg, um 1420 Burggraf auf Tirol[1]

Leben

Während des 14. Jahrhunderts hatte die Familie von Hans von Schlandersberg ihren Sitz auf den in der Nähe der Burg Galsaun gelegenen Ansitz Kasten verlegt.[3] Hans von Schlandersberg hielt sich allerdings in seinen letzten Lebensjahren in Wien auf. Er dürfte im Frühjahr 1394, noch während der Herrschaft von Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe"), an den dortigen herzoglichen Hof gekommen sein. Im November 1395 besiegelte er gemeinsam mit anderen herzoglichen Räten den Vertrag von Hollenburg, der am 22. September 1395 von den Herzögen Wilhelm und Albrecht (IV.) von Österreich geschlossen wurde und die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihnen nach dem Tod von Herzog Albrecht (III.) regelte. Um die Jahreswende 1395/96 war er kurzfristig Burggraf von Tirol, ehe dieses Amt Sigmund von Starkenberg übertragen wurde. 1397 und 1398, vermutlich bis zu seinem Tod, war er Kammermeister von Herzog Wilhelm von Österreich.[4]

Literatur

  • Claudia Feller: Auf großem Fuße?. Zum Haushaltsumfang der Herren von Schlandersberg im Spätmittelalter unter besonderer Berücksichtigung des Frauenanteils. In: S. Claudia Fellner - Daniel Luger: Semper ad fontes. Festschrift für Christian Lackner zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 61-72
  • Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 vgl. Claudia Feller: Auf großem Fuße?, 2020, S. 62
  2. vgl. Claudia Feller: Auf großem Fuße?, 2020, S. 62f.
  3. 3,0 3,1 vgl. Claudia Feller: Auf großem Fuße?, 2020, S. 63
  4. 4,0 4,1 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 101

Anmerkungen

  1. Angabe dazu, vgl. Claudia Feller: Auf großem Fuße?, 2020, S. 62
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.