Zeugnisse der Landnahme des Burgenlandes

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Das umstrittene Gebiet (rot) wurde 1921 der Republik Österreich angeschlossen.

Die Landnahme des Burgenlandes bezeichnet die politischen, polizeilichen und militärischen Maßnahmen zur Angliederung eines Teiles von Ungarn an Österreich und die Entstehung des Burgenlandes von 1919 bis 1921.

Historischer Hintergrund

Im Vertrag von Saint-Germain wurden Österreich westliche Teile der Komitate Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg (heute: Komitat Győr-Moson-Sopron und Komitat Vas) zugesprochen (Artikel 27, Punkt 5). Ungarn musste entsprechend des Vertrages von Trianon, welchen es am 4. Juni 1920 mit der Entente abschloss, bedeutenden Gebietsverlusten zustimmen, unter anderem besagten Teilen Westungarns, die das neue österreichische Bundesland Burgenland bilden sollten.

Allerdings regte sich auf ungarischer Seite bald Widerstand gegen die Abtretung diese Gebiete an Österreich. So rekrutierten abgerüstete Offiziere Freiwillige aus Innerungarn sowie Vertriebene aus der Slowakei, Siebenbürgen und Kroatien die sogenannten Freischärler und bildeten damit insgesamt sechs Freischärlerkorps.[1] [2]

  1. Gerald Schlag: Aus Trümmern geboren ..., Burgenland 1918 - 1921, Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland (WAB) Band 106, Seite 424, ISBN 3-85405-144-1
  2. Gerald Schlag: Aus Trümmern geboren ..., Burgenland 1918 - 1921, Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland (WAB) Band 106, Seite 434, ISBN 3-85405-144-1