Gföhler Hexenprozess

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Der Gföhler Hexenprozess fand im Jahr 1592 statt. Zuständig war das Landgericht in Gföhl. Er gehört zu den wenigen Hexenprozessen, die für das heutige Niederösterreich belegt sind.

Der Prozess

Am 16. Juli 1592 wurde Barbara Stierpaur (* um 1576; † nach dem 24. Mai 1593) aus Erdweis [A 1], einem Dorf westlich von Gföhl, von Schergen des Landgerichtes in Gföhl wegen eines Grasdiebstahls, den sie angeblich im Gföhler Wald begangen hatte, festgenommen. Barbara Stierpaur war als Waise bei den Bauersleuten Erhard und Margareta Greis († nach dem 24. Mai 1593) aufgewachsen und in deren Haushalt beschäftigt. Als sie noch am selben Tag wegen des Grasdiebstahls gütlich verhört wurde, beschuldigt sie ihre Ziehmutter Margareta Greis der Zauberei, wobei sie sehr ausführliche Detail berichtete. Das Landesgericht schaltet daraufhin den zuständigen Grundherren ein, Hans von Auersperg, zu dieser Zeit Inhaber der Herrschaft Niedergrünbach (heute in Rastenfeld). Dieser ließ Margareta Greis durch seinen Pfleger verhaften und peinlich befragen. Als sie nichts gestand, ließ er sie an das Landgericht Gföhl überstellen. Inzwischen wurde auch Barbara Stierpaur weiter verhört, wobei sie durch ihre Aussagen noch zwei weitere Frauen beschuldigte, die aber beide inzwischen geflüchtet waren.[1]

Hanns Huebmer, der Verwalter der landesfürstlichen Herrschaft Gföhl, ließ Margareta Greis erneut foltern, diesmal bereits im Beisein des Henkers. Als die Bäuerin noch immer nicht gestand, erbat er für sein weiteres Vorgehen einen Bescheid der für das "Herzogtum unter der Enns" zuständigen Kammer. Von dieser erhielt er die Weisung, ein unabhängiges "Geding" einzusetzen. Am 14. September 1592 bekannte sich Margareta Greis nach wochenlanger Marter in einigen der ihr vorgeworfenen Anklagepunkten schuldig. So gestand sie die Anwendung von Schadenszauber und magischer Rituale sowie Ehebruch (allerdings nicht mit dem Teufel, wessen sie Barbara Stierpaur beschuldigt hatte).[2]

Am 24. Mai 1593 wurden beide Frauen vom "Geding" wegen Zauberei zu "ewigem" Gefängnis verurteilt, um die Menschen vor ihnen zu schützen. Da weitere Dokumente nicht erhalten sind, ist unsicher, ob das Urteil von einer höheren Instanz bestätigt und tatsächlich vollstreckt wurden. Auch das weitere Schicksal der beiden Frauen ist ungeklärt.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Robert Bouchal - Johannes Sachslehner: Waldviertel, 2002, S. 111 und S. 113
  2. vgl. Robert Bouchal - Johannes Sachslehner: Waldviertel, 2002, S. 113f.
  3. vgl. Robert Bouchal - Johannes Sachslehner: Waldviertel, 2002, S. 114

Anmerkungen

  1. Handelt es sich dabei um jenen Ort, der heute zu Lichtenau im Waldviertel gehört?

[[Kategorie:1592]