Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36
Die Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36 war die vierte ihrer Art mit der Scheibe.
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Geschichte
In Wien gehören 22 Verein dem Eishockeyverband an, davon vier als Schutzvereine. In der Provinz sind es 18 Vereine, davon einer als Schutzverein. Der Verband hat somit seine hohe Mitgliederzahl halten können. Die Diskussionen über eine gerechte Meisterschaftsaustragung war in der letzten Saison besonders stark. Der Verband hat daher eine Neuordnung für diese Saison vorgenommen. In beiden Bereichen der Eishockey-Meisterschaft wird eine Liga eingeführt, in der die stärksten Vereine spielen sollen.
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36
In der Wiener Eishockey-Meisterschaft 1935/36 werden der Wiener Liga die zwei stärksten Vereine zugeordnet. In der Wiener 1. Klasse spielen fünf Vereine. Zur Wiener 2. Klasse mit sechs Vereinen kommt eine Wiener 3. Klasse mit den Gruppen A und B, in der fünf und vier Vereine spielen. Vier der Vereine kommen aus Niederösterreich.
Wiener Eishockey-Meister 1935/36 wird der Eishockey Klub Engelmann (EKE). Das Spiel am 14. Jänner 1936 auf dem Heumarkt in Wien findet vor 3000 Zuschauern statt. EKE und WEV spielen 2:2 unentschieden. Beim zweiten Spiel auf dem Engelmann-Platz in Wien wollen 3.500 Zuschauer sehen, wer den Meistertitel erhält. Der EKE schlägt den WEV 3:0. Die Tore für den EKE schießen Schneider, Göbel und Tatzer. In der Wiener 1. Klasse gewinnt der Hockeyclub Währing (HCW) die Gruppenspieler und wird Aufsteiger in die Wiener Liga. In der 2. Klasse beweist der Eishockey Klub Brigittenau (Brigittenau) auch in dieser Saison seine Stärke. Er wird Gruppensieger und Aufsteiger in die Wiener 1. Klasse. In der Wiener 3. Klasse erreichen der Sportclub Bernhard Altmann (Altmann) und der Klub Ceska Viden Slovan (Slovan) die ersten Plätze in ihren Gruppen.
Teilnehmer 1935/36
Verein |
---|
Arbeiterbildungsverein Alsergrund (Alsergrund) |
Eishockey Klub Brigittenau (Brigittenau) |
Eishockey Klub Engelmann (EKE) |
Eishockey Klub Meidling (Meidling) |
Eislauf Verein Stockerau (Stockerau) |
Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten) |
Hockeyclub Währing (HC Währing) |
Klub Ceska Viden Slovan (Slovan) |
Klub der Absolventen der BEA Österreichs Alt-Turm (Alt-Turm) |
Mödlinger Eislauf Club (MEC) |
Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC) |
Palmers Klub (Palmer) |
Reichsbund St. Pölten (Rbd. St. Pölten) |
Sportclub Bernhard Altmann (Altmann) |
Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund (Merkur) |
Turnverein Sokol Wien XX (Sokol XX) |
Wiener Athletiksport Club (WAC) |
Wiener Bewegungssport Club (WBC) |
Wiener Eislauf Verein I (WEV ) |
Wiener Gymnastik Club (Gymnastik) |
Wiener Sport Klub Ursus (Ursus) |
Wiener Sportvereinigung/Straßenbahn (WSV) |
Wiener Eishockey-Meisterschaft Liga
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
14. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | EKE - WEV | L | 2:2(1-1,1-1,0-0) | s.u. | |
18. Jänner 1936 | Wien, Engelmann-Platz | EKE - WEV | L | 3:0(0-0,1-0,2-0) | 3500 | s.u. |
Spiel 14. Jänner 1936 EKE - WEV Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner, Fred Revy, Zeitnehmer: Prachar, Jambor
- Team WEV: Weiß, Neumayer, Voita, Festritzer, Demmer, Horwarth, Brandl, Stanek, Meißner,
- Team EKE:: Karl Oerdögh, Franz Schüßler, Aribert Heim, Franz Csöngei, Oskar Nowak, Hasn Schneider, Hans Tatzer, Otto Voit, Josef Göbl.
- Das Liga-Spiel zwischen dem EKE und dem WEV endet 2:2(1-1,1-1,0-0). Da nur zwei Wiener Eishockeyvereine in die Liga um die Wiener Meisterschaft genommen wurden, wird die österreichische Meisterschaft 1936 in nur zwei Spielen ausgetragen. Der EKE war zu Beginn der Saison noch nicht voll dabei und steigerte sich dann, bei dem WEV war es genau umgekehrt. Nach glanzvollen Spielen jetzt Ausrutscher. Der EKE hat seine Mannschaft kontinuierlich aufgebaut. WEV hat durch Fusion mit dem Hockeyclub Währing, diesen aufstrebenden Verein "geschluckt" und die jungen Spieler in den WEV herübergenommen. Dafür gingen einige WEVler zum HCW. Der Trainer Kelly wird noch einige Arbeit mit der neuen Mannschaft haben.
- Das Spiel zeigte zwei gleichstarke Mannschaften. Von der Schwäche des WEV in den letzten Spielen war nicht mehr zu spüren. In der ersten Minute des ersten Drittel passte Csöngei zu Schneider, der dann die Scheibe im Tor von WEV-Tormann Weiß versenkte. In der siebten Minute konnte Demmer das Ausgleichstor für den WEV erzielen. Im zweiten Drittel gibt Demmer einen Pass auf Feistritzer, der auf der rechten Seite vorgeht und den Puck im EKE-Tor zum 2:1 versenkt. Der EKE startet mehrere Gegenangriffe um den Ausgleich zu erzielen. Tatzer gibt die Scheibe an Göbl, der nach einem Sololauf dann auch den Ausgleich schafft. Im letzten Drittel gibt es Zeitstrafen für Brandl, Neumayer und Voita. Die Verteidigung des WEV legt zeitweise eine derbe Spielweise aufs Eis. Teilweise nur drei Feldspieler stehen den EKE´lern gegenüber. Als die Reihen des WEV´s wieder geschlossen auf dem Eis sind, greifen die Stürmer zusammen an und es kommt auf beiden Seiten zu Massenstürzen. Neumayer wird wiederum vom Platz gestellt. Es fallen aber keine Tore mehr. Es bleibt beim Endstand von 2:2. Jetzt wird das zweite und gleichzeitig letzte Spiel beider Mannschaften der Wiener Liga über den Sieg entscheiden müssen.[1]
- Negativ fielen bei dem Spiel von WEV und EKE doch eine Anzahl von Zuschauern auf. Während man sonst den Mödlinger Zuschauern vorwirft den Gegner und die Schiedsrichter zu verhöhnen, so muss man dieses jetzt auch bei den Zuschauern auf dem WEV-Platz feststellen. Bereits vor dem Spiel wurde verhöhnt und bei seinem Erscheinen "Revy an Telefon" gerufen. Auch während des Spiels verhielten sich Zuschauer skandaloes. Es wird vom Verband erwartet, dass er solche Vorkommnisse unterbindet und die Funktionäre im Eishockeysprot vor solchen Schädlingen schützt. Bei Eklaten dieser Art sollten die Verantwortlichen auch den Einsatz der Polizei anfordern, wie das SportTagblatt kommentiert.[2]
Spiel 18. Jänner 1936 EKE - WEV Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Loria, Ing. Langfelder
- Team WEV: Weiß, Neumayer, Voita, Festritzer, Demmer, Horwarth, Brandl, Stanek, Meißner,
- Team EKE:: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Franz Schüßler, Aribert Heim, Stürmer: Franz Csöngei, Oskar Nowak, Hans Schneider, Hans Tatzer, Otto Voit, Josef Göbl.
- Nachdem das erste Ligaspiel vor einer Woche unentschieden ausging, muss dieses Spiel auf der Kunsteisbahn Engelmann die Entscheidung über die Wiener Eishockey-Meisterschaft bringen. Im ersten Drittel gelingt keiner der beiden Mannschaften ein Torerfolg. Die Torwarte Oerdögh und Weiß halten alle Schüsse. Zu Beginn des zweiten Drittels stürmt der WEV in die gegnerische Hälfte. Tatzer startet einen Angriff und gibt die Scheibe zu Göbl, der sie unhaltbar beim WEV einschießt. Im letzten Drittel erhält Voita eine Zeitstrafe. Danach stürmt der WEV mit aller Macht. Als Voita und Neumayer einmal zu weit vorne stehen, stürmt Schneider an ihnen vorbei. Voita verfolgt Schneider noch und behindert ihn; trotzdem kann Schneider das 2:0 für den EKE. Schon eine Minute später kann Tatzer die Scheibe bei einem gegnerischen Angriff abfangen, vorstoßen und den Puck unhaltbar einschießen. Dieses Ergebnis bleibt bis zum Ende des Drittels und der EKE ist Wiener Eishockey-Meister 1936. Die Zuschauer jubeln. Den größten Teil des Spiels hat der WEV das Ergebnis offen gehalten. Der versuchte Ausgleich nach dem ersten Tor des EKE blieb aber aus. Hervorragend spielte Schneider im Sturm des EKE. Im zweiten Sturm rackerte sich Tatzer ab. Der ruhige Göbl zeigte eine ausgezeichnete Leistung. Der WEV kann nur bedauern, dass er ihn zum EKE hat gehen lassen.
- Vor Beginn der letzten Drittels hatte es eine kleine Verzögerung gegeben. Nach Willen des Sektionsleiters Jpsmüller sollte sein en zweiter Sturm jetzt gegen den ersten Sturm des EKE antreten. Jpsmüller wartete bis der erste Sturm des EKE auf dem Eis war und nahm den Austausch vor. Dieses merkte der Gegner aber und nahm seinerseits einen weiteren Austausch vor, damit wieder alles beim alten war. Hierauf reagierte Jpsmüller wieder durch einen Tausch. Da griffen die Schiedsrichter ein und machten diesem Tauschspiel ein Ende. Hierzu waren sie nicht berechtigt, denn jede Mannschaft darf die Spieler aufs Eis bringen, die er dort haben will. Die Schiedsrichter hätten höchstens den verspäteten Antritt des WEV nach Ende der Pause ahnden dürfen. Aber das Spiel musste ja schließlich weiter gehen. Die beiden Kanadier Quinn und Kelly schrien sich während des Spieles die Kehlen heiser. Kelly beorderte im letzten Drittel Verteidier in den Sturm. Dieses hatte allerdings zur Folge, dass zwei weitere Tore durch den EKE fielen.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Eishockey Klub Engelmann | 2 | 1 | 1 | 0 | 5 | 2 | 3 | Wiener Eishockey-Meister 1935/36 |
2 | Wiener Eislauf Verein | 2 | 0 | 1 | 1 | 2 | 5 | 1 |
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1. Klasse
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
15. Dezember 1935 | Mödling, Kunsteisbahn | ÖWSC - MSC | M | 2:2(1-0,1-1,0-1) | 800 | s.u. |
21. Dezember 1935 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - WBC | M | 4:1(2-1,1-0,1-0) | 200 | s.u. |
29. Dezember 1935 | Mödling, Kunsteisbahn | WAC - MEC | M | 2:1(0-0,2-1,0-0) | 500 | s.u. |
03. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | WAC - WBC | M | 2:1 | ||
08. Jänner 1936 | Wien, Engelmann-Platz | WAC - ÖWSC | M | 1:1(1-0,0-0,0-1) | s.u. | |
09. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WBC | M | 10:0(3-0,3-0,4-0) | 150 | s.u. |
13. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WAC | M | 2:1(0-0,1-0,1-1) | s.u. | |
14. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC - WBC | M | 3:1(2-0,1-0,0-1) | s.u. | |
15. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - ÖWSC | M | 1:0(1-0,0-0,0-0) | s.u. | |
20. Jänner 1936 | Mödling, Kunsteisbahn | HC Währing - Mödling | M | 2:1(0-0,2-0,0-1) | s.u. | |
28. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | MEC - WBC | M | 1:0 | ||
31. Jänner 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WBC | M | 10-0(6-0,3-0,1-0) | ||
04. Februar 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WBC | M | 3:3(2-0,1-2,0-1) | s.u. | |
06. Februar 1936 | Mödling, Kunsteisbahn | ÖWSC - MEC | M | 0:0(0-0,0-0,0-0) | s.u. | |
09. Februar 1936 | Mödling, Kunsteisbahn | WAC - MEC | M | 1:0(0-0,0-0,1-0) | 500 | s.u. |
14. Februar 1936 | Wien, WEV-Platz | HC Währing - WAC | M | 1:1(0-0,1-0,0-1) | s.u. | |
23. Februar 1936 | Mödling; Kunsteisbahn | HC Währing-Mödling | M | 1:3(0-1,1-2,0-0) | 200 | s.u. |
04. März 1936 | Wien, Engelmann-Platz | HC Währing - ÖWSC | M | 1:1(1-0,0-1,0-0) | s.u. | |
08. März 1936 | Wien, Engelmann-Platz | WAC - ÖWSC | M | 0:4(0-0,0-2,0-2) | 50 | s.u. |
22. März 1936 | Wien, Engelmann-Platz | ÖWSC - WBC | M | 2:0(1-0,1-0,0-0) | s.u. | |
ohne | Wien, | ÖWSC - WAC | M | 0:0 |
Spiel 15. Dezember 1935 ÖWSC - MSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Hans Weinberger
- Team ÖWSC: Kaiser, Nägler, Lob, Lebmann, Kirchberger, Smutnik, Losert, Graf, Holpert,
- Team MSC: Russo, Kerb, Weiß, Posomat, Floderer I, Floderer II, Winkler, Eimannsberger, Schauer,
- Die Spieler des MSC spielten mit großer Begeisterung und zeigten eine gute Leistung. Den Wienern fehlte noch einiges am Zusammenspiel, nachdem doch einige neue Spieler im Kader waren. Torwart Kaiser machte, wie auch Kirchberger und Nägler, ein gutes Spiel.
- Gleich im ersten Drittel traf Kirchberger ins gegenerische Tor. Man war überlegen, konnte dieses aber nicht in weitere Tore umsetzen. Lebmann erzielte das 2:0 für den ÖWSC, aber Winkler konnte für den MSC auf 2:1 verkürzen. Im letzten Drittel verstärkten die Spieler des MSC ihre Angriffe, so dass ihr Tormann Russo arbeitslos wurde. Winkler schoss auch das zweite Tor für die Mödlinger zum verdiensten 2:2.
- Spiel 21. Dezember 1935 MEC - WBC M-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner
- Der WBC zeigte ein schwaches Spiel, so dass die Mödlinger auch nicht besonders gefordert wurden. Die Verteidiger von Mödling ábsolvierten ein gutes Spieler, die Stürmer weniger. Trotzdem kam ein Sieg von 4:1 Toren in diesem Meisterschaftsspiel zu stande. Zwei Tore konnte Kerb einschießen, je eines Schauer und Weiß.
Spiel 29. Dezember 1935 WAC - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder
- Die Mödlinger hätten auf Grund ihres Könnens gewinnen müssen, spielten aber taktisch falsch. Bei Angriffen gingen Sie mit allen Spielern nach vorne und das eigene Tor blieb ungeschützt. Dieses nutzten die Wiener, um durch die Reihen der Mödlinger zu kommen und Torschüsse zu plazieren. Zweimal ging diese Taktik der Wiener auf und sie machten die notwendigen Tore zum Sieg.
- Im ersten Drittel spielten beide Mannschaften gleich stark und es kam zu keinem Tor. Im zweiten Drittel waren die Mödlinger überlegen und drückten gegen das Wiener Tor. Dann bekam Winter vom WAC die Scheibe auf Höhe der blauen Linie und lief auf das gegnerische Tor zu. Er wurde eingeholt, umspielte aber die Gegner und kam zum Torerfolg. Auch Liefner konnte in einer Druckphase der Mödlinger die Scheibe bekommen und den Durchbruch zum Tor des Gegners. Dann konnte Mödling durch Schauer den Anschlusstreffer erzielen. Auch im letzten Drittel war Mödling überlegen. Kabane im Tor des WAC´s spielte hervorragend und hielt alle Torschüsse. So blieb es beim 2:1 für den WAC. Dr. Scheuner und Winter waren die besten Spieler beim WAC. Bei Mödling müssen hier Habel, Weiß, Kerb und Floderer I genannt werden.
|03. Jänner 1936 ||Wien, WEV-Platz || WAC - WBC|| M ||2:1 || ||
Spiel 8. Jänner 1936 WAC - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Fichtenthal
- Der WAC konnte mit seiner guten Leistung dem ÖWSC einen Punkt abnehmen. Im ersten Drittel konnte Egon Winter für den Praterklub das erste Tor einschießen. Im zweiten Drittel fielen keine Tore. Im letzten Drittel konnte Gartner (vorher EKE) für den Wintersportclub zum 1:1 ausgleichen. 100 Zuschauer sahen sich das Spiel an.
- 09. Jänner 1936 HCW - WBC M-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner
- Das Spiel gehörte zur 1. Klasse der Eishockey-Meisterschaft. In der Mannschaft der Währinger spielten in dieser Saison mehrere Spieler des Wiener Eislauf Vereins mit, die über eine sehr gute Spielpraxis verfügen. Der WBC konnte dem Druck der HCW Mannschaft nicht standhalten und konnte nur in einer Verteidigungsposition spielen. Rammer und Hofbauer schossen je drei Tore, die restlichen Treffer erzielten Tschammler, Satek, Trappl und Leier.
|13. Jänner 1936 || Wien, WEV-Platz || HC Währing - WAC || M || 2:1(0-0,1-0,1-1) || ||s.u.
Spiel 14. Jänner 1936 ÖWSC - WBC M-Spiel
- Schiedsrichter: Brüder Edgar und Jaques Dietrichstein
- Der Wintersportclub trat ohne die Spieler Lebmann und Losert an. Kirchberger hatte sich in Budapest einen Rippenbruch erlitten und war nur beschränkt einsatzfähig. Für den ÖWSC traf Proksch zweimal ins gegnerische Tor und Kirchberger eines. Bei den Bewegungsspielern war Huschka erfolgreich. Im Tor des ÖWSC zeichnete sich der Torwart Kaiser aus. Beim Gegner Huschka und Sommer.
- Spiel 15. Jänner 1936 HCW - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter:
- In der vierten Minute kamen die Währinger durch einen glücklichen Schuss von Gludovac zur 1:0 Führung, die gleichzeitig den Endstand darstellte. Der Wintersportclub drängte danach ständig auf das Tor der Währinger, konnte aber kein Ausgleichstor erreichen. Der Sturm mit Glatz-Proksch-Kirchberger hatte einfach erhebliches Schusspech. Kaiser im Tor musste besonders im letzten Drittel sein Können unter Beweis stellen. Bei den Währingern bot auch der Sturm mit Tschamler, Trappl, Gludovac eine gute Leistung.
- Spiel 20. Jänner 1936 HCW - MSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner
- Dieses Spiel schloss die Halbzeit der Meisterschaftsspiele 1935 in der 1. Klasse ab. Durch den Sieg der Währinger mit 2:1 führte man jetzt die Tabelle mit acht Punkten vor dem WAC mit fünf Punkten an. Die Mödlinger waren die bessere Mannschaft auf dem Platz, die Währinger spielten nicht besonders, gewannen jedoch das Spiel mit viel Glück. Bei Ihnen waren Trappl und Miksa die besten Spieler. Tschaml und Rammer spielten unter Wert. Bei den Mödlingern zeigte der Tormann Habl, sowie der Verteidiger Pummer und der Stürmer Eimannsberger gutes Eishockey. Einmannsberger schoss auch das Tor für Mödling, bei den Währingern waren es Janisch und Gludovac.
|28. Jänner 1936 ||Wien, WEV-Platz ||MEC - WBC|| M ||1:0 || ||
| 31. Jänner 1936 || Wien, WEV-Platz || HC Währing - WBC || M || 10-0(6-0,3-0,1-0) || ||
- Spiel 4. Februar 1936 HCW - WBC M-Spiel
Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Peroutka
- Im ersten Spiel am 31. Jänner hatten die Währinger noch 10:0 gewonnen. Jetzt konnte der WBC ein 3:3(2-0,1-2,0-1) Unentschieden erreichen. Rammer erzielte zwei Treffer und Tschamler den Dritten. Beim WBC waren Hanka und zweimal Dürrmayer erfolgreich.
Spiel 6. Februar 1936 ÖWSC - MSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder
- Beide Mannschaften lieferten ein interessantes Spiel, welches 0:0 ausging. Die Mödlinger dominierten im ersten Drittel. Immer wieder schossen sie auf das Tor des Wintersportclubs, doch dessen Tormann Kaiser hielt ausgezeichnet. Im zweiten und dritten Drittel kam der ÖWSC stärker auf, doch die Stürmer trafen das Tor des Gegeners nicht. Gartner, Glatz, Proksch und Nägler lieferten bei den Wieners ein gutes Spiel. Bei den Mödlingern gefielen Kerb, Pommer und Florderer I. Das Ergebnis von 0:0 war gerechtfertigt. Wiederum kam es bei den Mödlingern zu Ausschreitungen gegenüber der Gastmannschaft, wie schon so oft in der Vergangenheit. Wie der Sektionsleiter des ÖWSC mitteilte, wurden seine Spieler mit Steinen beworfen.
Spiel 9. Februar 1936 WAC - MSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner
- Die Mödlinger zeigten ein gutes Eishockeyspiel und waren dem Gegner größtenteils überlegen. Die Stürmer konnten diese Überlegenheit aber nicht in Tore verwandeln. Der Tormann des WAC war gut und hielt alle Schüsse. Die Verteidiger machten ihre Arbeit gut. So blieben das erste und zweite Drittel torlos. Im letzten Drittel konnte Dr. Roedl einmal durchbrechen und versenkte den Puck im Tor des MSC. Es blieb bis zum Schluss bei 1:0 für den WAC. 500 Zuschauer sahen das Spiel.
- Spiel 14. Februar 1936 WAC - HCW M-Spiel
- Schiedsrichter: Revy
- Nach einem torlosem ersten Drittel konnte Lifner für den WAC einschießen. Für die Währinger traf Kulka. Beim Praterclub zeigten Kahane, die beiden Verteidiger Patzelt, Dr. Schenner, Sonnenfeld und Dr. Rödl eine gute Leistung. Bei den Währingern waren dieses Hofbauer, Rammer und Tschamler.
- Spiel 23. Februar 1936 HCE - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Jahnke
- 200 Zuschauer sahen das Meisterschaftsspiel. Das Spiel war sehenswert, aber stellenweise auch hart geführt. Die Währinger waren als Favoriten nach Mödling gekommen. Die Mödlinger spielten überlegen, insbesondere im letzten Drittel. Mit 3:1 ging daher überraschend Mödling vom Platz. Posawat traf einmal und Floderer konnte zwei Treffer für sich verbuchen. Auf Währinger Seite traf Gludowatz. Die Mödlinger konnten sich in der Tabelle mit 6 Punkten auf Platz 3 schieben. Währing hat 10 Punkte, gefolgt vom WAC mit 8 Punkten.
- Spiel 4. März 1936 HCW - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Loria, Langfelder
- Das letzte Spiel des HCW brachte keine Entscheidung über seinen Platz in der Meisterschaft. Es endete 1:1 (0-0,1-1,0-0). Das erste Tor erzielte Engel für den HCW, der Ausgleichstreffer wurde von Kirchberger eingeschossen. Bei den Währingern zeigten Tschamler und Rammer eine gute Leistung. Beim Wintersportclub waren Kaiser und Kirchberger die besten Spieler. Der HCW kann mit 11 Punkten noch vom WAC mit 10 Punkten in seinem Spiel gegen den ÖWSC an den Währingern vorbeiziehen. Tschammler und Rammler waren die besten Spieler. Engel war für den HCW und Kirchberger für den ÖWSC erfolgreich. Der WAC verlor sein vier Tage später stattfindendes Spiel mit 0:4.
Spiel 8. März 1936 WAC - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Aigner, Focke
- Team ÖWSC: Tor: Kaiser, Verteidiger: Gartner, Nägler, 1. Sturm: Proksch, Lebmann, Kirchberger, 2. Sturm: Graf, Fink, Glatz,
- Team WAC: : Tor: Kahane, Verteidiger: Dr. Schenner, Patzelt, 1. Sturm: Dr. Roedl, Liefner, Egon Winter, 2. Sturm: Pelzmann, Seewald, Sonnenfeld.
- In dem heutigen Spiel wurde die Entscheidung für die 1. Klasse in der Meisterschaft ausgespielt. Der ÖWSC siegte mit 4:0(0-0,2-0,2-0) gegen den WAC, was überraschte, dies insbesondere wegen der Höhe des Ergebnisses. Nutznießer ist jedoch der HC Währing, der jetzt als Bester Verein der 1. Klasse in der nächsten Saison in die Liga der Wiener Meisterschaft aufsteigen wird. Vor allem läuferisch waren die Wintersportclubspieler den WAC´lern überlegen, die etwas untrainiert wirkten.
- Im ersten Drittel zeigten beide Mannschaften noch ein ausgeglichenes Spiel. Im zweiten Drittel erzielte Fink das erste Tor. Lebmann traf ein zweites Mal. Der ÖWSC war jetzt die bessere Mannschaft. Im letzten Drittel konnten Kirchberger und Glatz einschießen.
Spiel 22. März 1936 ÖWSC - WBC M-Spiel
- Schiedsrichter: Focke
- Das auf der Kunsteisbahn Engelmann zwischen dem ÖWSC und dem WBC ausgeführte Meisterschaftsspiel endete 2:0(1-0,1-0,0-0). Die Tore schossen Fink und Kirchberger. Es war kein besonders gutes Spiel. Die Tore waren mehr Zufallsprodukte und nicht herausgespielt.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Hockeyclub Währing | 8 | 4 | 3 | 1 | 21 | 10 | 11 | Aufstieg in Liga |
2 | Österreichischer Wintersport Club | 8 | 3 | 4 | 1 | 13 | 6 | 8 | |
3 | Wiener Athletiksport Club | 8 | 4 | 2 | 2 | 9 | 10 | 10 | |
4 | Mödlinger Eislauf Club | 8 | 3 | 2 | 3 | 12 | 9 | 8 | |
5 | Wiener Bewegungssport Club | 8 | 0 | 1 | 7 | 6 | 26 | 1 |
Wiener Eishockey-Meisterschaft 2. Klasse
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen
|
---|
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Eishockey Klub Brigittenau | 4 | 4 | 0 | 0 | 13 | 1 | 8 | Aufsteiger 1. Klasse |
2 | Eislaufverein St. Pölten | 3 | 2 | 0 | 1 | 4 | 5 | 4 | |
3 | Turnverein Sokol Wien XX | 3 | 1 | 0 | 2 | 4 | 7 | 2 | |
4 | Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund | 2 | 1 | 0 | 1 | 1 | 2 | 2 | |
5 | Reichsbund St. Pölten | 2 | 0 | 0 | 2 | 3 | 7 | 0 | |
6 | Eislauf Verein Stockerau | 2 | 0 | 0 | 2 | 1 | 4 | 0 |
Wiener Eishockey-Meisterschaft 3. Klasse
In der Wiener Eishockey-Meisterschaft der 3. Klasse wird in den Gruppen A und B gespielt.
Gruppe A
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen
|
---|
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Sportclub Bernhard Altmann | 4 | 4 | 0 | 0 | 20 | 6 | 8 | Aufsteiger |
2 | Wiener Sportvereinigung/Straßenbahn | 2 | 0 | 1 | 1 | 3 | 4 | 1 | |
3 | Wiener Gymnastik Club | 2 | 0 | 1 | 1 | 3 | 8 | 1 | |
4 | Eishockey Klub Meidling | 1 | 0 | 0 | 1 | 2 | 7 | 0 | |
5 | Wiener Sport Klub Ursus | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | 0 |
Gruppe B
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen
|
---|
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Klub Ceska Viden Slovan | 3 | 3 | 0 | 0 | 10 | 1 | 6 | Aufsteiger |
2 | Palmers Klub | 3 | 1 | 1 | 1 | 4 | 3 | 3 | |
3 | Alt-Turm | 3 | 1 | 0 | 2 | 7 | 9 | 2 | |
4 | Arbeiterbildungsverein Alsergrund | 3 | 0 | 1 | 2 | 1 | 9 | 1 |
Vorschriften der Wiener Meisterschaft 1934/35
Ausschreibung der Wiener Meisterschaft
- Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1934/35 beschränkt sich in dieser Saison in der ersten Veröffentlichung auf die Wiener Meisterschaften und die Provinzmeisterschaften. Die Ausschreibung der Meisterschaft von Österreich soll später erfolgen.[3]
- Durch die den Beschluss des OeEHV, bei Wettspielen auch zwei Schiedsrichter einzusetzen, werden die Bestimmungen der Wiener Meisterschaft noch einmal verändert. Die Änderungen sind im nachstehenden Text bereits eingearbeitet.[4]
Bestimmungen der Wiener Meisterschaft
- § 1 Teilnehmer
- An der Wiener Meisterschaft sind alle Verbandsvereine teilnahmeberechtigt, die ihre Tätigkeit in Wien und Niederösterreich ausüben. Der Vorstand des OeEHV ist jedoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angebae von Gründen zur Meisterschaft nicht zuzulassen. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich in der Klasse, in die sie eingereiht werden, mit einer Mannschaft am Bewerbe beteiligen, sie sind allerdings verpflichtet ihre spielstärkste Mannschaft antreten zu lassen. Die vom Vorstand in die 1. Klasse eingeteilten Vereine sind zur Teilnahme an der Meisterschaft verpflichtet; nimmt ein erstklassiger Verein an der Meisterschaft nicht teil, verliert er seine Klassenzugehörigkeit und ist an der nächstjährigen Meisterschaft nicht teilnahmeberechtigt.
- § 2 Austragungsart und Wertung
- Die teilnehmenden Mannschaften werden vom Vorstande in drei Klassen eingeteilt:
- -in die 1. Klasse,
- -in die 2. Klasse, Gruppe A und
- -in die 2. Klasse, Gruppe B.
- Die 1. Klasse besteht aus sechs Vereinen, die vorerst jeder einmal gegen jeden anderen spielen, wodurch eine bestimmte Reihung gegeben erscheint. Sodann spielten die solcherart ermittelten ersten drei Vereine nochmals jeder gegen jeden; die Ergebnisse der ersten und zweiten Spielserie werden zusammen gefasst. Die letzten drei Vereine der ursprünglich ermittelten Reihung spielen in gleicher Weise gegeneinander.
- Die 2. Klasse, Gruppe A, besteht aus sechs Vereinen, in den folgenden Jahren aus sechs Vereinen; die 2. Klasse, Gruppe B aus den übrigen Vereinen, in der 2. Klasse A und B spielt jeder Verein einmal gegen jeden anderen.
- Die Wertung der Spiele erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger einer Klasse ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften einer Klasse die gleiche Punkteanzahl, entscheidet das bessere Torverhältnis. Das Torverhältnis wird ermittelt, indem man die Summe der erzielten Tore durch die Summe der erhaltenen Tore dividiert. Der höhere Quotient gilt als besseres Torverhältnis und ist in diesem Sinne für die Reihenfolge maßgebend. Für den Fall, dass sich bei Ermittlung des Torverhältnisses für zwei oder mehrere Mannschaften ein unendlicher Bruch, die Zahl Null oder wieder Gleichheit ergeben sollte, wird die Reihenfolge durch das bessere Subtraktionsergebnis in der Weise bestimmt, dass die erhaltenen Tore von den erzielten abgezogen werden.
- § 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen
- Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können. Gewinnt der Wiener Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Wiener Meisterschaft.
- Die in der 2. Klasse Gruppe A und 2. Klasse Gruppe B bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 2. Klasse Gruppe A" bzw. "Sieger der 2. Klasse Gruppe B", sowie das Recht des Aufstieges in die nächsthöhere Klasse.
- § 4 Aufstieg und Abstieg
- Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierte Verein steigt in die 2. Klasse, Gruppe A, ab, das heißt, er spielt im nächsten Jahre in der Klasse 2, Gruppe A. An seiner Stelle spielt im nächsten Jahr der "Sieger der 2. Klasse, Gruppe A", in der 1. Klasse.
- Ebenso wechselt im nächsten Jahre der bei Endstand der Meisterschaft in der 2. Klasse, Gruppe A, letztplacierte Verein mit dem "Sieger der 2. Klasse, Gruppe B,, die Klasseneinteilung, er steigt in die 2. Klasse, Gruppe B, ab(im Original steht "auf").
- § 5 Nennung, Nenngeld
- Alljährlich wird vom Verbandsvorstand die Nennungfrist bestimmt, den Termin, bis zu dem jeder Verein die Teilnahme seiner Mannschaft dem Verbande anzeigen muss. Gleichzeitig wird ein Nenngeld bestimmt, das jeder Nennung beigefügt sein muss.
- § 6 Platzwahl, Pflichtkarten
- Nach dem Nennungsschluss (Nennungstermin) wird durch das Los bestimmt, welcher Verein Platzwahl hat. Bei der in der 1. Klasse vorgesehenen zweiten Begegnung hat jeweils der Verein Platzwahl, der sie bei der ersten Begegnung nicht hatte.
- Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet für die Bereitstellung eines spielfähigen Platzes, von Umkleideräumen für die Gastmannschaft und den Schiedrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber.
- Er ist verpflichtet dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 15 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben.
- Im Sinne der Bestimmungen der § 14 kann ein Verein der Platzwahl auch verlustig gehen.
- § 7 Wettspieltermine, Wettspielzeit
- Die Wettspieltermine werden durch den OeEHV festgesetzt, doch ist es den Vereinen freigestellt, die Spiele mit Bewilligung des Verbandes auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen.
- Der platzwahlberechtigte, bzw. das Spiel durchführende Verein, welcher das Recht der Terminfestsetzung hat, hat zeitgerecht alles zu veranlassen, damit die Spiele innerhalb der Rundenendtermine ausgetragen werden können. Die Unterlassung der vorerwähnten Maßnahmen zieht Punktverlust nach sich.
- Im übrigen gelten die Bestimmungen über die "Anmeldung von Wettspielen".
- Die Meisterschaftspiele dürfen nicht vor 8 Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 Minuten angesetzt sein. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitz an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7 Uhr 30 Minuten verlassen und dort nicht nach Mitternacht eintreffen muss. Im beiderseitigen Einvernehmen sind aber diesbezügliche Ausnahmen zulässig.
- § 8 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
- Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen.
- Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 4. Absatz dieses § 8). Die vom Verbande entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen. Werden zwei Schiedsrichter angefordert, sind für jeden der beiden je zwei Pflichtkarten zu hinterlegen.
- Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der zur Leitung eines Spieles bestimmte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginnes (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Die Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Wenn zwei Schiedsrichter nominiert sind und einer der beiden nicht erscheint oder infolge plötzlicher Erkrankung nicht amtieren kann, so ist das Spiel vom zweiten Schiedsrichter allein zu leiten. Erscheint keiner der beiden nominierten Schiedsrichter, so gelten die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, d.h., es ist nur ein Ersatzschiedsrichter zu wählen. Wenn nur ein Schiedsrichter angefordert war, darf nur ein Schiedsrichter amtieren. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist.
- Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen.
- Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden.
- Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Verpflichtung zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen.
- Sind zwei Schiedsrichter nominiert, so finden die Zusatzbestimmungen für die "Vorschriften der Schiedsrichter" und die "Vorschriften für die Vereine" sinngemäße Anwendung.
- § 9 Beglaubigungen von Wettspielen
- Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden fällen zu beglaubigen:
- a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe § 14, letzter Absatz).
- b) Beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
- c) Der platzwählende Verein hält den Spieltermin nicht ein: Resultat 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 7).
- d) Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
- e) Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
- f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler): Resultat 6:0 ("für den Gegner" fehlt), falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
- g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Vereine: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
- h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spielzeiten ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 11). Jedenfalls muss bei einem Nachtragsspiel ein volles Spieldrittel nachgetragen werden. Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermesse die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem bei Abbruch gegebenen Resultat beglaubigt werden.
- i) Ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Resultat 0:6 gegen den disqualifizierten oder suspendierten Verein, selbst für den Fall, als an dem ursprünglich angesetzten Termin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.).
- k) Ein Verein scheidet aus der Meisterschaft aus:
- 1) Vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen.
- 2) Nach Austragung von mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele mit dem Resultat 6:0 für den Gegner beglaubigt.
- Wird jedoch durch eine Strafbeglaubigung nach den obenstehenden Bestimmungen die Festsetzung des Meisters, des Aufsteigenden oder des Absteigenden beeinflusst, kann der Verband das betreffende Spiel noch einmal ansetzten, wenn es ich um das Ausscheiden eines Vereines aus der Meisterschaft nicht handelt. Tritt ein Verein zu dieser Neuansetzung eines Spieles nicht an, ist er von der Meisterschaft auszuschließen und verliert seine Klasseneinteilung.
- Liegen Fälle höherer Gewalt in Fällen vor, die zu einer Strafbeglaubigung führen sollten, ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und ein neuer Wettspieltermin anzusetzen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall, als ein Schuldtragender nicht festgestellt werden kann.
- § 10 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeit, Spielfähigkeit des Platzes
- Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht angetreten. Ist das Spielfeld durch eine andere Sportdisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung beim Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat (siehe § 14, 2. bis 4. Absatz).
- § 11 Spielberechtigung
- An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind und ihren Wohnsitz in einem Orte Österreichs haben. Österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht Bedingung, doch kann der Verband Ausländern die Spielberechtigung verweigern. Spieler, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Bewilligung des Verbandes an Meisterschaftsspielen (ausgenommen Jugendkonkurrenzen) nicht teilnehmen.
- Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand.
- § 12 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
- Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder das Fehlen von Spielerpässen hat für die betreffende Mannschaft keinen Punktverlust im Sinne des § 9, f und g, sondern lediglich eine Bestrafung zur Folge.
- Hingegen tritt neben der Bestrafung noch Punktverlust ein, wenn in der Mannschaft mitwirken:
- a) Jugendliche (das sind 18jährige oder Jüngere), welchen keinen positiven Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben;
- b) Knaben (das sind 14jährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht;
- c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht die im § 11 verlangte spezielle Bewilligung des OeEHV besitzen;
- d) Junioren (das sind Siebzehnjährige und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für Jugendwettbewerbe geeignet" lauten; sie sind nur dann spielberechtigt, wenn ihre Tauglichkeitsbefunde auf "für Seniorenwettbewerbe geeignet" lauten.
- Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein.
- Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert.
- § 13 Proteste
- Das Antreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftspiel "unter Protest" ist unstatthaft. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Vorschriften zu entscheiden; kann der Schiedsrichter vor dem Anpfiff nicht über den Protest entscheiden und hält der betreffende Verein seinen Protest aufrecht, dann darf das Spiel nicht stattfinden und der protestierende Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt.
- Über den Protest wird vom OeEHV entschieden. Wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Der Schiedsrichter hat den Protest noch am Platze auf seinem Spielbericht zu vermerken und diesen Vermerk vom protestierenden Verein (Mannschaftsführer oder Vereinsfunktionär) unterfertigen zu lassen.
- § 14 Rücktritt von der Meisterschaft
- Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele nach § 9, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender der 1. Klasse oder der Klasse 2, Gruppe A, seine Zugehörigkeit zu seiner Klasse, unbeschadet seiner Placierung, ein Verein der Klasse 2, Gruppe B, wird für die Dauer eines Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
- Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und verlangt der Gegner statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom OeEHV festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. .
- Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl.
- Werden die Spiele eines Vereines in einer Meisterschaft wegen Nichtantretens strafbeglaubigt, so scheidet dieser Verein automatisch aus der Meisterschaft aus. In diesem Fall ist wie im 1. Absatz ausgeführt, vorzugehen.
- § 15 Reservemeisterschaften
- Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen lasssn. Titel und Preise werden in diesem Bewerbe nicht gegeben. Diese Mannschaften werden gegebenenfalls ebenso in Klassen geteilt, doch ist die Klasseneinteilung der ersten Mannschaft hier nur richtungsgebend, nicht ausschließlich bestimmend.
- Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung. Eine Beschränkung der Teilnahme der Spieler der ersten Mannschaft an den Wettkämpfen der Reservemannschaft besteht wohl nicht, aber die Spieler der ersten Mannschaft sollen in diesen Spielen tunlichst nicht aufgestellt werden.
- § 16 Schlussbestimmung
- In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
- Diese Meisterschaftsbestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden.
Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1934/35
- 1. Klasseneinteilung
- 1. Klasse:
- EKE, MEC, ÖWSC, HCW, WBC, WEV und dem Sieger aus den Qualifikationsspielen ÖWSC - CEV.
- 2. Klasse, Gruppe A:
- Rbd Wien, Stockerau, St. Pölten, VfB, WAC und der Unterlegenen aus den Qualifikationsspielen ÖWSC - CEV.
- 2. Klasse, Gruppe B:
- Alt-Turm, Rbd Mauer, Rbd St. Pölten, Sokol, sowie die neu beitretenden Vereine.
- Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
- 2. Nennungsschluss, Nenngeld
- Nennungschluss ist für die 1. Klasse am 17. November 1934, 18.00 Uhr, für die Gruppen A und B der 2. Klasse am 27. November 1934, 20.00 Uhr.
- Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse A und 2. Klasse B S 10,--.
- Die Nennungen sind schriftlich an den OeEHV unter Beischluss des Nenngeldes zu richten.
- 3. Reservemeisterschaft
- Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft veröffentlichen. Nennungsschluss wie in Punkt 2 entsprechend der Klassenzugehörigkeit. Nenngeld betragt S 1,--.
- 4. Terminfestsetzung
- Der Sieger der Wiener Meisterschaft muss bis längstens 04. Jänner 1935 ermittelt sein. Vom Wettspielreferenten werden nach seinem Ermessen entweder Rundentermine oder fixe Termine innerhalb welcher die Spiele der betreffenden Runde zur Austragung gebracht werden müssen. Fällt ein Spiel wegen Witterungsschwierigkeiten aus, ist es unbedingt innerhalb der Nächsten Runde (unbeachtet des Spieles dieser Runde) nachzutragen. Der Wettspielreferent ist berechtigt, Spiele zu einem bestimmten Zeitpunkt anzusetzen.
- 5. Spiele gegen Niederösterreichische Vereine
- Die Spiele der Wiener Vereine gegen den St. Pöltener EV und den Stockerauer EV sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen.
- Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Vizepräsident Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde.
- Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen, unnütz verausgabten Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird.
- 6. Fahrtvergütung
- Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung.
- Für Spiele der Wiener Vereine gegen die Vereine St. Pöltener EV und Stockerauer EV gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen: Hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen; hat der Wiener Verein Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.
- Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten.
- Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten Absatzes 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.
- Die Durchführungsbestimmungen wurden in der Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Eishockeysport" vom 03. November 1934 bekanntgegeben:
- Durch das Ausscheiden von CEV und Rbd Wien aus dem Verband wird der Rbd St. Pölten der Klasse 2, Gruppe A, zugeteilt.[5]
- Auf Grund der eingegangenen Meldungen zur Wiener Meisterschaft wird die Klasse 2, Gruppe B in B/A und B/B unterteilt. Die Sieger beider Gruppen steigen in die Gruppe A der 2. Klasse auf.[6]
Auslosung, Spieltermine
- Die Auslosung der Spiele der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft wird in der Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 24. November 1934 veröffentlicht. Es werden keine Rundentermine, sondern feste Termine veröffentlicht, da ja nach dem Zwischenergebnis der zweite Teil der Spiele nach den neuen Bestimmungen noch festgelegt werden muss.
- Die Auslosung der Gruppen A und B der Klasse 2 und der Reservemeisterschaft erfolgt am 15. Dezember 1934 in der Verbandszeitschrift.
- Die Auslosung der Reserve-Meisterschaft wird am 12. Jänner 1935 veröffentlicht.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Ein großer Kampf ohne Sieger. In: Sportblatt am Mittag / Sport-Tagblatt. Sport-Ausgabe des Neuen Wiener Tagblattes, 15. Jänner 1936, S. 5 (online bei ANNO).
- ↑ Unentschieden!. In: Sportblatt am Mittag / Sport-Tagblatt. Sport-Ausgabe des Neuen Wiener Tagblattes, 16. Jänner 1936, S. 5 (online bei ANNO).
- ↑ Der Eishockeysport 03. November 1934
- ↑ Der Eishockeysport 24. November 1934
- ↑ Der Eishockeysport 15. Dezember 1934
- ↑ Der Eishockeysport 15. Dezember 1934
- ↑ Der Eishockeysport 12. Jänner 1935
Quellenangabe
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1935/36