Heinrich VII. von Schaunberg

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Heinrich VII. von Schaunberg (zu Aschach)[1] (* 1322; † 9. Oktober 1390) war Graf von Schaunburg und Herrscher der im Herzogtum Österreich gelegenen reichsfreien Grafschaft Schaunberg (heute Teil der Republik Österreich, Bundesland Oberösterreich, Hausruckviertel). Unter ihm kam es zur Schaunberger Fehde mit Herzog Albrecht III. von Österreich (Albrecht mit dem Zopfe), als deren Folge die Grafen von Schaunberg die landesfürstliche Herrschaft der Herzöge von Österreich endgültig anerkennen mussten.

Herkunft und Familie

Als Ahnherr der Schaunberger gilt Wernhart (I.) von Julbach (belegt um 1120), dessen Herrschaftszentrum sich westlich des Inns auf der Höhe von Braunau befand (und somit noch im heutigen Bayern bzw. Deutschland). Verheiratet war er mit Benedicta, eine der Erbtöchter des Adalram von Aschach, der wiederum Beziehungen zu den Grafen von Vornbach (Formbach) hatte. Über diese Ehe dürfte die Familie an die Donau gekommen sein. 1161 errichtete Heinrich (I.) († 1181) die Burg Schaunberg (in der Nähe des heutigen Eferdings in Oberösterreich, nach der er und seine Erben sich in der Folge benannten. Heinrich I. hatte keine Nachfahren, weswegen ihn sein Bruder Gebhart (er war mit Sophia von Schönhering, einer weiteren Erbtochter, verheiratet) und dessen Sohn Wernhart (III.) beerbten. Dessen Nachkommen gelang durch weitere Erbschaften der Ausbau ihrer Herrschaft im heutigen Oberösterreich.[2]

Graf Heinrich VII. von Schaunberg, Nachfahre von diesen, war der Sohn oder Enkel des Grafen Heinrich V. von Schaunberg († 1351) und seiner Ehefrau Anna von Truhendingen und somit ein Nachfahre aus der Linie des Grafen Heinrich III. von Schaunberg († 1318) und seiner Ehefrau Agnes von Neuhaus.[1] Verheiratet war er (Eheschließung vor dem 9. Januar 1362) mit Gräfin Ursula von Görz zu Schöneck, Neuhaus und Uttenstein († nach 1383), einer Tochter des Grafen Meinhard VI. von Görz[3]. Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder, belegt sind ein Sohn und eine Tochter:

Weitere Töchter, deren Vaterschaft in Stammtafeln ihm zugeschrieben wird:

  • Anna († vor 1396) ∞ Graf Hermann II. von Cilli, ihre Tochter war Barbara von Cilli, die Ehefrau des späteren Kaisers Sigismund.
  • Kunigunde († um 1424) ∞ Landgraf Johann II. von Leuchtenberg († 7.8.1390), Landvogt in Schwaben
  • Agnes (* um 1361; † 8. 10. 1412) ∞ Jobst von Abensberg, Sohn von Johann II. von Abensberg

Zu weiteren Nachfahren siehe auch Grafen von Schaunberg.

Der Werdegang von Heinrichs Vorfahren

Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die Burg Schaunberg, die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei Eferding errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde Hartkirchen). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der Donau, der Traun und dem Salletwald[A 1] aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem Landtag von Korneuburg teil, auf dem der böhmische König Přemysl Ottokar II. nach den Aussterben der Babenberger als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.[5] Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts finden sich die ersten Nennung einer Grafschaft Schaunberg, offensichtlich nutzten sie den Kampf zwischen Ludwig dem Baiern[A 2] und Friedrich dem Schönen um die deutsch-römische Königswürde, um ihre reichsfreie Herrschaft durchzusetzen[1].

Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft Frankenburg, die als Pfandschaft des Bistums Bamberg in ihren Besitz kam, die Burg Orth an der Donau und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom Bischof von Passau gekauft hatten, sowie das Landgericht Niederkessla. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem Innbach, der Trattnach und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen Attersee, Hausruck und Kobernaußerwald. Sie beanspruchen die Vogtei über die Zisterzienserstifte Wilhering und Engelszell und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie St. Veit an der Rott, Michaelbeuren, Suben und Formbach. Dazu kamen weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann, ihre Besitzungen lagen verstreut in Schwaben, Franken, Baiern[A 3], Kärnten und der Steiermark. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.[6]

Heinrichs Anfänge

Im Jahr 1331 hatte Ludwig der Baier die reichsunmittelbare Stellung des Grafen Heinrich V.[A 4] und seiner Verwandten durch eine Bestätigung ihrer Güter und Lehen de facto anerkannt. 1441 gelang es Herzog Albrecht II. von Österreich (Albrecht der Weise oder Albrecht der Lahme) jedoch ihre Stellung wieder zu schwächen, als er mit Ludwig dem Baiern einen Beistandspakt schloss, der beide verpflichtete, mit den Grafen von Schaunberg keine Bündnisse einzugehen. Durch die weitere politische Isolierung der Grafen von Schaunberg konnte Herzog Albrecht II. im Jahr 1348 ihre offizielle Unterwerfung unter seine Landesherrschaft durchsetzen. Unter seinem Sohn und Nachfolger Herzog Rudolf IV. (Rudolf der Stifter), der den Anspruch auf die volle Landeshoheit in allen Territorien, wo seine Familie Herrschaften hatte, durchzusetzen versucht, verschärfte sich die Lage wieder. 1358 nahmen die Grafen von Schaunberg zwei ihrer Landesgerichte und ihre Burgen von den Bischöfen von Passau und Bamberg zu Lehen, um zumindest für diese eine lehensrechtliche Abhängigkeit von den Herzögen von Österreich zu verhindern. In den Folgejahren nutzten sie Uneinigkeit zwischen den Herzögen Albrecht III. und Leopold III., die Rudolf IV. nachgefolgt waren, um ihre reichsunmittelbare Stellung wieder zu verbessern, zu deren Absicherung sie auch einen gefälschten Reichslehensbrief und andere Urkundenfälschungen einsetzten.[7]

Die Schaunberger Fehde

1377 kaufte Herzog Albrecht III. dem Bischof von Bamberg die Herrschaften Frankenburg und Attersee ab, die Pfandschaften Heinrichs von Schaunberg waren. Danach verpfändete Albrecht sie an Heinrich von Wallsee[A 5], der zu dieser Zeit sein Landeshauptmann ob der Enns war. Dieser erklärte, wohl mit Rückendeckung durch den Herzog, Heinrich von Schaunberg im Jahr 1380 die Fehde, und eroberte große Teile der Territorien der Grafen von Schaunburg und die Stadt Eferding. Die Belagerung der Stammburg musste jedoch ohne Erfolg aufgehoben werden. Die meisten seiner Ministerialen ließen Heinrich von Schaunberg im Stich und die mit ihm verbündeten Herren von Rosenberg[A 6] zogen sich bald aus dem Konflikt zurück. Letztlich war Heinrich von Schaunberg daher gezwungen, seinen Besitz und eine Reihe seiner Landgerichte nach österreichischen Landrecht zu Lehen zu nehmen. Seine bischöflich-bambergischen Lehen gingen an den Herzog von Österreich, und er verlor jenen Teil seiner Burgen, die ihm der Bischof von Passau verpfändet hatte. Dieser verpflichtete sich, sie nicht mehr aus seiner Hand zu geben und räumte den Herzögen von Österreich ein Vorverkaufsrecht für sie ein. 1385/86 wagte Heinrich einen erneuten Versuch zur Wiederherstellung seiner Reichsunmittelbarkeit, doch weder ein Bündnis mit den Herzögen von Baiern noch die Anerkennung seiner Reichsunmittelbarkeit durch König Wenzel konnten verhindern, dass er sich 1390 endgültig unterwerfen und Urfehde schwören musste. Immerhin aber konnte er so wenigstens die Gerichtshoheit in seinen Besitzungen halten, was Heinrichs Nachfolgern die Möglichkeit gab, ihre Grafschaft nach innen weiterhin im Stil eines unabhängigen Fürstentums zu regieren.[8]

Die Folgen der Schaunberger Fehde

Ende des 14. Jahrhunderts waren die Grafen von Schaunberg trotz ihrer noch immer verhältnismäßig autonomen Stellung Lehensleute der Herzöge von Österreich geworden. Eine Bestätigung ihrer Reichsunmittelbarkeit durch König Siegmund brachte keine Änderung. Heinrichs Nachfahren gelang es immerhin noch ca. ein Jahrhundert lang eine gewisse Sonderstellung behaupten. Einer seiner Nachfahren, Friedrich V. von Schaunberg, war von 1489 bis 1494 sogar Fürsterzbischof von Salzburg. Erst den Kaisern Friedrich III. und Maximilian I. gelang es als Herzöge von Österreich, die schaunbergischen Sonderrechte endgültig zu beschneiden. Nachdem die Grafen von Schaunberg während der Reformation den lutherischen Glauben angenommen hatte, verloren sie im Jahr 1548 endgültig ihre Reichsstandschaft. Im Jahr 1559 starben sie mit Wolfgang von Schaunberg († 12. Juni 1559, Eferding[2]) aus. Über dessen Schwester Anna von Schaunberg kamen ihre Besitzungen an die Grafen von Starhemberg.[9]

Literatur

  • Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 259-264

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260, Stammtafel
  2. 2,0 2,1 vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich. 3000 Jahre in Daten, Dokumenten und Bildern. Wien: Christian Brandstätter Verlag 2012, ISBN 978-3-850-62-1, S. 74
  3. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 272
  4. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz. In: Bludenzer Geschichtsblätter 2009, Heft 90+91, S. 14
  5. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 259
  6. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 259f.
  7. vgl.Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 261f.
  8. vgl.Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 262 und 264
  9. vgl.Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 264

Anmerkungen

  1. Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53
  2. Die Schreibweise mit ai statt ay findet sich in historischen Quellen und ist auch in der älteren Sekundärliteratur üblich. Für das Land Bayern mit wurde die Schreibweise mit y erst im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt.
  3. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt.
  4. Er wird manchmal auch als Heinrich IV. bezeichnet, so z. B. in Lehr: LandesChronik Oberösterreich, S. 74
  5. In anderen Quellen: Reinsprecht von Wallsee, vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich, 2012, S. 74
  6. Beide Adelsfamilien waren auch miteinander verwandt. So hatte im ausgehenden 13. Jahrhundert Wok von Rosenberg Hedwig, eine Schwester von Wernhart (V.) und Heinrich (III.) von Schaunberg geheiratet, vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich, 2012, S. 74