Vertrag von Greifenstein
Der Vertrag von Greifenstein, auch als Schenkung von Greifenstein oder Schenkungsvertrag von Greifenstein bezeichnet, war ein Vertrag, der im 1335 zwischen dem Bischof von Passau und dem Markgrafen von Österreich geschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wird die Burg Greifenstein (heute Teil der Gemeinde St. Andrä-Wördern) erstmals genannt.
Der Vertrag von Greifenstein (1135)
Im Januar 1135 wurde auf der Burg Greifenstein, die in diesem Zusammenhang erstmals genannt wird, ein Vertrag zwischen Bischof Reginmar von Passau und Markgraf Leopold III. von Österreich ("Leopold dem Heiligen") geschlossen, in welchem der Markgraf auf die "Zehenten" von 13 Eigenpfarren Verzicht leistete.[1]
Über das Zustandekommen dieses Vertrages beziehungsweise seine Vorgeschichte ist nichts überliefert. Die Forschung deutet ihn gewöhnlich als einen Vergleich, mit dem Streitigkeiten in der "Mark Österreich"[A 1] Markgrafschaft beigelegt wurden.[1]
Folgen
Literatur
- Kurt Klaudy: Das Werden Wiens und seines Stephandoms. Neues Licht zur historischen Wissenschaft. Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main, 2004. ISBN 3-631-51577-4
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Greifenstein, GedaechtnisDesLandes.AT, abgerufen am 13. Juli 2019
Anmerkungen
- ↑ Die Ende des 10. Jahrhunderts gegründete Grenzmark "Ostarrichi" (Österreich) war ursprünglich als Teil des "Stammesherzogtums" Baiern und des Bistums Passau einem "Verwaltungsbeamten" (Markgrafen) unterstellt. 1156 wurde sie aus dem "Stammesherzogtum" gelöst und zum eigenständigen Herzogtum Österreich erhoben. Das Mark(-Grafschaft) Österreich umfasste ursprünglich nur das heutige Bundesland Wien und einige Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich.