Burgruine Starhemberg

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Die Burgruine Starhemberg heute

Die Burgruine Starhemberg, früher auch Starkenberg genannt, ist eine im Raum von Wiener Neustadt gelegene frühere Höhenburg. Sie gehörte zu den Grenzburgen der "Karantanischen Mark".

Lage

Blick auf die Burgruine

Die Burgruine Starhemberg ist heute Teil der Gemeinde Markt Piesting. Sie befindet sich südlich des Flusses Piesting auf einem Ausläufer der Hohen Wand.[1]

Das Bauwerk

Grundriss der einstigen Burg Starhemberg

.[2]

Historische Eckdaten

Die Feste Starhemberg, um 1880

Der Name Starhemberg wird 1146 erstmals in einer Urkunde des Kreuzfahrers Heinrich von Dunkelstein genannt. Unter den aufgelisteten Zeugen befindet sich ein "Durinc von Starchemberc". Weitere Nennungen von Personen mit Verweis auf Starkenberg finden sich um 1184 ("'Duringus de Starchenberch"), 1186 ("Oudalricus de Starchemperch et filius eius") und 1190 ("Oulricus ").[3]

Ende des 11. Jahrhunderts erwarb eine Adelsfamilie, die Herren von Traisen, an der Piesing ein großes Gebiet, wo sie die inzwischen abgegangene Burg Waldegg erbauten, die das Zentrum ihrer Herrschaft bildete und nach der sie sich auch benannten. Nach 1140 kam ihr Herrschaftsgebiet zur "Karantanischen Mark"ref group="A">Die "Karantanische Mark" war eine Bezeichnung für die Markgrafschaft Steier, die 1180 zum gleichnamigen Herzogtum erhoben wurde. 1192 kam sie unter die Herrschaft der Babenberger. Ihr Gebiet umfasste damals Teile der heutigen Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich. </ref> Um 1140-1145 wurde die Burg Starhemberg errichtet, welche die nördliche Grenze der "Karantanischen Mark" sicherte. Sie war Ministerialen [A 1] der steirischen Markgrafen anvertraut.[3]

Nachdem das Herzogtum Steier 1192 als Folge eines Erbvertrages, die Georgenberger Handfeste (Urkunde vom 17. August 1186), unter die Herrschaft der Babenberger kam, die bereits über das Herzogtum Österreich herrschten, verlor die Burg Starhemberg ihre Bedeutung als Grenzfeste. Herzog Friedrich (II.) von Österreich ("'Herzog Friedrich der Streitbare") ließ sie jedoch zu einer herzoglichen Pfalz ausbauen, wo er sich wiederholt aufhielt und wichtige Urkunden ausstellte. Er vertraute ihren Schutz dem Deutschen Ritterorden an. Nach seinem Tod (1246) machte seine Nichte Gertrud Ansprüche auf Starhemberg geltend. 1254 kam die Burg im "Frieden von Preßburg" an den "Böhmenkönig" Ottokar.[3]

Unter der Herrschaft der Habsburgern blieb Burg Starhemberg eine landesfürstliche Feste und wurde von Pflegern[A 2] betreut oder verpfändet. Im Teilungsvertrag von Neuberg an der Mürz (1379) kam die Burg an die "Albrechtinische Linie". Sie befand sich zum Bespiel im Besitz der Adelsfamilien der Neidegger und der Herren von Spaur.[3] Die Burg wurde 1482 vom Ungarnkönig Matthias Corvinus eingenommen.[2] Unter den Herren von Spaur wurde sie zwischen 1480 und 1491 wesentlich umgebaut. Seit 1561 gehörte Burg Starhemberg einige Jahrhunderte der Adelsfamilie der Heussensteiner. 1578 wurde die Burg erneut umgebaut.[3] Noch 1683 diente sie als Zuflucht vor den Osmanen, dann aber begann sie zu verfallen. Um sich die Gebäudesteuer zu ersparen, wurden schließlich sogar die Dächer abgetragen und die Fenster und Türen ausgebrochen. Schließlich diente die Ruine den Bauern aus der Umgebung als Steinbruch.[2]

Die Ruine Starhemberg wurde 1830 von Erzherzog Rainer, damals Vizekönig des Königreiches Lombardo-Venetien, gekauft. Seit 1913 gehörte sie der Familie Salvator Habsburg-Lothringen und deren Erben. 1945 wurde sie als Batterie-Stützpunkt umgekämpft und dabei erneut schwer beschädigt. Nach Kriegsende wurden diese Schäden zumindest teilweise beseitigt.[2] Heute kümmert sich der Verein "Freunde der Ruine Starhemberg" um ihre Erhaltung.[4]


Die Burgruine Gutenstein in Sage und Legende

Der Ahnherr der Starhemberge

Der Name der Ruine wird gewöhnlich mit "der starke, feste Berg" gedeutet.[4] Darauf nimmt diese Sage Bezug, in der ein armer Ritter in einer Höhle bei Wöllersdorf hausen muss, weshalb er verspottet wird. Als er sich daraufhin vor der Höhle einen Turm, den Höhlturm, und für sein Pferd einen Stall erbaut, wird er weiterhin verhöhnt. Doch nachdem sich dieser Turm für seine Nachbarn bei einer Invasion als Fluchtstätte bewährt hat, schenken sie ihm so viel Geld, dass er sich nun eine feste Burg erbauen lassen kann, welche bald als eine der Größten im Lande gilt.[5]

Das goldene Kindl

Als die dreijährige Tochter eines Grafen von Starhemberg an einer Seuche stirbt, will sich der Vater mit ihrem Tod nicht abfinden. Er lässt die Leiche des Kindes vergolden und diese in einem gläsernen Sarg betten. An diesem verbringt er bis zu seinem Tod jeden Tag mehrere Stunden in stiller Andacht. Ehe er stirbt, lässt er den Sarg mit der vergoldeten Leiche in den tiefen Burgbrunnen hinabsenken, um so zu verhindern, dass niemand jemals die ewige Ruhe der Kleinen stört. Viele sollen zwar versucht haben, den Sarg mit dem Kind zu heben, doch bisher ist es keinem geglückt.[6]

Literatur

  • Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen. Burgruinen in Niederösterreich. Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1999. ISBN 3-85326-114-0

Weblinks

 Burgruine Starhemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 202
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 204
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 203
  4. 4,0 4,1 vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 205
  5. vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 206
  6. vgl. Ilse Schöndorfer: Steine und Sagen, 1999, S. 206f.

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.
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