Otto von Mödling

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Die Burgruine Mödling heute. Otto wird als ihr Verwalter (Burggraf) genannt.

Burggraf Otto von Mödling (* im 11. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert) gilt als der Ahnherr Maissauer.

Herkunft und Familie

Die Vorfahren jenes Ottos, das als Burggraf von Mödling genannt ist, sind unbekannt, sie dürften im Gefolge eines Hochfreien[A 1] ins heutige Bundesland gekommen sein. Otto gilt als Ahnherr der Maissauer, einer Ministerialenfamilie[A 2], die im späteren Herzogtum Österreich eine bedeutende Rolle spielte.[1] Ob Otto von Mödling mit dem herzoglichen Schenken "Otto dapifer" ident ist, ist bisher nicht eindeutig geklärt.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. sowie von Pabo und Erchenger von Gottinesfeld, Ulrich von Sievering, Meginwart und seinem Bruder Wicpoto von Grinzing, Pilgrim und Dietrich von Döbling, Hilsunc von Röhrerwiesen und dessen Neffen Gotfried, Rudolf "der Sohn des Immo[A 3] ", Thiemo, Chunrad und Poppo von Kierling bezeugt.[2] Etwa zur selben Zeit machte Otto dem Stift zwei weitere Schenkungen. Die eine umfasste Besitz zu Maissau sowie zwei Mägde. Sie wurde von Heinrich von Erlaa und Marcward von Himberg bezeugt. Die andere betraf Hörige, hier sind als Zeugen Leopold von Weidling, der Kellerer Adelward sowie ein weiterer Adelward, ein Purkhard(sic!) und ein Hermann genannt.[3] Die angeführten Zeugen seiner Stiftungen verweisen auf die Residenz des Markgrafen, aber auch auch auf die Familie der Formbacher.[4]

Literatur

  • Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990

Einzelnachweise

  1. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 8
  2. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 10f.
  3. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 11
  4. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 12

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  3. Immo ist als Kanoniker des Stiftes Klosterneuburg belegt. Er hatte zwei Söhne: Ulrich und Rudolf. Vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 11, Fußnote 19