Europaschutzgebiet Schuttfluren Tafamunt

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Das Europaschutzgebiet Schuttfluren Tafamunt (Natura-2000-Gebiete[1]) liegt in den Gemeinde Gaschurn im Bezirk Bludenz in Vorarlberg. Direkt angrenzend ist im Norden das Europaschutzgebiet Verwall und im Osten das Europaschutzgebiet Wiegensee.

Zweck des Europaschutzgebietes Schuttfluren Tafamunt ist der Schutz hier lebender gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume sowie der Erhalt des Jahrhunderte alten Kulturlandes.

Wortbedeutung

Als Tafamunt wird der Steilabbruch des Valschavielkammes zwischen Gaschurn und Partenen in der Rotte Rifa bezeichnet. Der Name von Davos, das 1213 als Tavaus belegt ist, wird auf eine Ableitung von spätlat. *tovu „Tobel“ < tubus „Röhre“ zurückgeführt: *ad tovātos – „bei von Tobelschutt bedeckten Stellen“ oder *ad tovānes – „bei den Tobelleuten“. Diese Ableitung wird auch für das Wort Tafamunt herangezogen.

Nach anderer Deutung soll Tafamunt (früher auch als Tavamunt, Tafamondt, Dafamont geschrieben)[2] von Tafa = „Tobel“ in der Bedeutung „das Hintere“, „Rückwärtige“ herzuleiten sein, somit im Sinne von „Hinterberg“ zu verstehen sein (munt = mont/Monte (ital./span./portug.), lat.: mons = Berg).[3]

Rechtliche Grundlage

Das Europaschutzgebiet Schuttfluren Tafamunt wurde gemäß der Vorarlberger Naturschutzverordnung[4] 2003 ausgewiesen und unter Schutz gestellt.

Grundlage für die Unterschutzstellung 2003 als Europaschutzgebiet war die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Nach dieser Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist jedes Unionsmitgliedsland der EU ist verpflichtet, besondere Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume zu schützen.

Topografie

Das Gebiet Schuttfluren Tafamunt Welt-Icon46.97294510.069774 liegt im Bereich von der montanen über die subalpine und alpinen Stufe. Das Europaschutzgebiet verfügt über eine Fläche von 68,43 ha und liegt in einer Höhe von etwa 1046 m ü. A. bis 1802 m ü. A. Das Europaschutzgebiet ist rund 1,7 Kilometer lang und von überwiegend Westen nach Osten ausgerichtet. Es ist von Süden nach Norden maximal 700 Meter breit. Das Schutzgebiet hat eine polygone Form, die in der Grundform in etwa einem Rechteck ähnelt.

Durch die hier regelmäßig erfolgten Steinschläge und Lawinen wurde die Ausbildung von großen geschlossenen Waldflächen verhindert.

Schutzzweck und -umfang

Das Europaschutzgebiet Schuttfluren Tafamunt ist ein Schutzgebiet, in welchem die Flora und Fauna im Sinne des Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) der EU als schützenswert ausgewiesen sind.[5] Im vorliegenden Fall sind dies kieselhaltige Schuttfluren und die hier dadurch bestehende angepasste Vegetation, wie z. B.: Hochstaudenfluren, Zwergstrauchheiden und so genannte Urwiesen. Die südexponierten Silikathalden werden durch wärme- und trockenliebende Tier- und Pflanzenarten bevorzugt und besiedeln. So zum Beispiel durch den Schildampfer (Rumex scutatus) oder das gefährdete Fleischers Weidenröschen (Epilobium fleischeri), Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria), Alpen-Steinquendel (Acinos alpinus) und Wundklee (Anthyllis). Der Schutzstatus sieht keine besonderen Schutzbestimmungen vor.

Nutzung

Das Europaschutzgebiet Schuttfluren Tafamunt wird kaum touristisch genutzt. Nach wie vor wird das Schutzgebiet auch landwirtschaftlich genutzt.

Literatur

  •  Markus Staudinger, AVL Arge Vegetationsökologie und Landschaftsplanung: Gaschurn. Gemeindebericht. In: Biotopinventar Vorarlberg. Vorarlberger Verlagsanstalt, Bregenz 2008, Großraumbiotop Tafamunt-Wiege-Versal (Biotop 11018), S. 15 ff (1. Aufnahme Teilinventar Montafon. 1984., pdf, vorarlberg.at).
  •  Joschi Kaiser,Hans W. Metzler, Katharina Stocker, Michael Kasper, Georg Neuhauser,Thomas Bachnetzer: Gebietsführer Europaschutzgebiete Verwall und Wiegensee. Dornbirn 2015.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kennziffer: AT3422000. Siehe: AT3412000.
  2. Siehe auch: Alpstrategie Vorarlberg, Sömmerung und Lebensraumvielfalt, Studie erstellt im Auftrag des Vorarlberger Naturschutzrats, Oktober 2013, S. 45: Online (Version vom 4. März 2016 im Internet Archive).
  3. Josef Zösmair, Die Bergnamen Vorarlbergs, UT: möglichst auf urkundlicher Grundlage erklärt, Verlag der Vorarlberger Buchdruckerei-Gesellschaft m.b.H., Dornbirn 1923, S. 19.
  4. LGBl.Nr. 36/2003.
  5. Vorarlberger Naturschutzverordnung, LGBl.Nr. 36/2003, Pkt. 16.