Grafen von Ortenburg

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An die Grafenfamilie der Ortenburger erinnert heute noch die eindrucksvolle Ruine der von ihnen Ende des 12. Jahrhunderts erbauten Ortenburg.

Die Grafenfamilie der Ortenburger war eine im heutigen Kärnten reich begüterte Adelsfamilie, die im Mittelalter versuchte, dort und im heutigen Slowenien ihre eigene Reichsherrschaft aufzubauen. 1418 kamen ihre Gebiete als Reichsgrafschaft Ortenburg an die Grafenfamilie von Cilli und 1456 an die Habsburger.

Herkunft und Anfänge

Die Grafenfamilie der Ortenburger war mit der Grafenfamilie von Tirol verwandt. Beide Familien führten ihre Herkunft auf Adalbert, den Vizedom des Hochstiftes Freising zurück, der sich 1093 erstmals von Ortenburg nannte. Die Stammburg der Ortenburger war eine hölzerne Burganlage im heutigen Baldramsdorf, aus der später der Meierhof der Ortenburg wurde. Die Ortenburger besaßen sie zunächst als Lehen des Patriarchats von Aquileia[1]. Die Ortenburg, die heute nur mehr als Ruine erhalten ist, wurde erst Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe der ersten Burganlage auf einem Felssporn.[2] Die Grafenfamilie der Ortenburger verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür sein dürfte, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar[A 1] war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß.[3] 1417 wurde die Grafschaft Ortenburg auf dem Konzil von Konstanz von König Sigismund zur Reichsgrafschaft erhoben beziehungsweise als solche bestätigt.[4]

Geschichte

Einer der Söhne des Vizedoms Adalbert war Otto (I.), der 1141 erstmals als Graf von Ortenburg genannt wird, nachdem er aus dem Erbe der Grafen von Lurn das Gebiet westlich der Möllbrücke (heute Zentrum und Hauptsiedlung der Gemeinde Lurnfeld) bis zum Rennstein (westlich von Villach) unter seine Herrschaft gebracht hatte. Bei seiner Grafschaft handelte es sich um eine "Allodialgrafschaft", die aus Eigenbesitz und Lehen bestand.[2] Ein wichtiger Bestandteil von Ottos Grafschaft waren Kirchengüter, die zuvor dem Hochstift Freising gehört hatten und unter seinem Vater offensichtlich in den Besitz seiner Familie gelangt waren. Die Grafschaftsrechte (oder Teile von diesen), zu denen auch das Hochgericht gehörte, übten in der Grafschaft Ortenburg jedoch zunächst die Grafen von Görz aus. Erst 1389 gelang es den Ortenburgern, sich das große Landgericht von Möllbrücke bis zum Rennstein zu sichern.[5] Durch seine Ehe mit Agnes von Auersperg konnte er zudem auch wichtige Besitzungen in der Mark Krain (heute Teil von Slowenien) erwerben, wo seit 1320 um Gottschee das wichtigste Herrschaftszentrum der Grafen von Ortenburg entstehen sollte.[6]

1191 gründete Graf Otto (II.) von Ortenburg gemeinsam mit seinem Bruder Hermann, dem früheren Gegenbischof von Gurk, in der Nähe der Stammburg an der Lieser auf einem Grundstück, das ein Lehen des Erzstiftes Salzburg war[1], ein Hospital für Pilger und Reisende.[6] Die von der Grafenfamilie der Ortenburger ebenfalls gestiftete Spitalskirche war zunächst eine Eigenkirche von ihnen, wo sie auch das "Begräbnisrecht" besaßen.[1] Um die Kirche und das Spital bildete sich eine Siedlung, aus der später die Stadt Spittal an der Drau (Stadterhebung 1930) wurde.[6] 1242 wird hier erstmals auch ein Markt genannt. 1403 ließ Graf Friedrich (III.) von Ortenburg das Marktrecht der Stadt, die zu dieser Zeit bereits drei Jahrmärkte und einen Wochenmarkt besaß, aufzeichnen.[1]

Die Grafen von Ortenburg errichteten in Spittal an der Drau und in Lieserhofen Mautstellen. Das Erzstift Salzburg überließ ihnen als Lehen außerdem einen Anteil an der Hohenburg, die einst der Sitz der Grafenfamilie von Lurn gewesen war. Das hatte zur Folge, dass die Hohenburg in eine Salzburger und eine Ortenburger Feste geteilte wurde. Beide Teile waren einem eigenen Burggrafen anvertraut.[6]

1309 erwarben die Grafen von Ortenburg von Graf Walter von Sternberg (aus der Grafenfamilie von Heunburg) als Pfand die Burg Sternberg (heute Teil der Gemeinde Wernberg), nach der sie sich seit 1320 ebenfalls benannten. Weitere Stützpunkte der Grafenfamilie von Ortenburg waren die Burgen Sommereck (heute Teil der Gemeinde Seeboden am Millstätter See), Kellerberg (heute Teil der Gemeinde Weißenstein) und Steuerberg (Teil der Gemeinde Steuerberg) sowie die Burg Groppenstein (Obervellach) und die Burgen in Baldramsdorf und in Gschieß (heute Teil von Rosenheim, einer Kastralgemeinde von Baldramsdorf). Mit der Verwaltung ihrer letzten drei Burgen waren inzwischen Ministeriale betreut.[6]

Interessant ist, dass die Grafschaft Ortenburg als solche nach dem Tod von Graf Friedrich (III.) von Ortenburg erhalten blieb. Sie gelangte zunächst in den Besitz der Grafen von Cilli (1418) und kam nach dem Tod von Graf Ulrich von Cilli und dem Cillier Erbstreit an Kaiser Friedrich III. und war dann Teil des Habsburgerreiches. Doch auch als Teil des Habsburgerreiches blieb sie bis ins 18. Jahrhundert ein geschlossenes Herrschaftsterritorium.[7]

Bekannte Mitglieder der Grafenfamilie

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1
  • Karlmann Tangl: Die Grafen von Ortenburg in Kärnten. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 203–352 digital
  • Karlmann Tangl: Die Grafen von Ortenburg in Kärnten. Zweite Abtheilung von 1256 bis 1343. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 36, 1866, . 1–184 digital
  • Therese Meyer - Kurt Karpf: Herrschaftsausbau im Südostalpenraum am Beispiel einer bayerischen Adelsgruppe. Untersuchung zum Freisinger Vizedom Adalbert, zur Herkunft der Eurasberger in Bayern, der Grafen von Tirol und der Grafen von Ortenburg in Kärnten. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 63, München, 2000, S. 491−539 digital

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Ortenburg, Höfe und Residenzen, ADW.GOE.DE, abgerufen am 9. Dezember 2020
  2. 2,0 2,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330
  3. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes". Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): Päpste, Privilegien und Provinzen. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für Werner Maleczek zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217
  4. vgl. Karlmann Tangl: Die Grafen von Ortenburg in Kärnten. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216
  5. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330f.
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 331
  7. vgl. Karlmann Tangl: Die Grafen von Ortenburg in Kärnten. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 218

Anmerkungen

  1. Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der Edelfreien oder Hochfreien. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.