Schuhmacherhandwerk in Kaisersteinbruch

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Schuster mit seinen Gesellen in der Werkstatt, David Ryckaert 1655

Handwerk der Schuhmachermeister und Gesellen in Kaisersteinbruch

Freiheiten und Privilegien der Schuhmachermeister 1688

Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch

Kaiser Leopold I. bestätigt 1688 die 12 Artikel der Handwerksordnung der Schuhmachermeister im Bereich Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kayserl. Steinbruch. Als Steinbrucher Meister wird Johann Georg Kölbl genannt.

Wer Schuhknecht Meister werden will, soll in einer ehrlichen Zunft gelernet haben, seinen Geburts- und Lehrbrief, seiner Eltern Tauf- und Zunamen, item seines Lehrmeisters und der anderen Meister, welche bei der Aufdingung und Freisagung gewesen, und dass er sich wohl auch verhalten habe, darin begriffen sein, vorlegen.

Alsdann neben gebührlichem Ansuchen muss er einem ehrsamen Handwerk 6 fl Meistergeld erlegen, es sei denn, dass er eines Meisters Sohn, eines Meisters Tochter heirate, oder eines hinterlassenen Meisters Wittfrau, solle ihm alsdann die Hälfte nachgesehen und nur der halbe Teil, das ist 3 fl erlegt werden, und dann ein Kaufgeld dem uralten Gebrauch nach einem ehrsamen Handwerk 32 fl zu erlegen schuldig sein.[1]

Liste von Kaisersteinbrucher Schuhmachermeistern, Gesellen und Lehrjungen

Johann Georg Kölbl (1645–1701)

Beschreibung der Cramersleuth aus Österreich, welche am Jahrmarkt St. Rochus in Kaisersteinbruch ihre Waren verkauft haben – die Schuster:

  • Jahrmärkte zu St. Rochus und Sebastian in Kaisersteinbruch[2], das Dokument hat kein Datum, Hinweis Harald Prickler vom Landesarchiv in Eisenstadt, 1. Hälfte 18. Jahrhundert, nach 1711.

Josef Wolf schrieb aus mündlicher Überlieferung: Diese beiden Jahrmärkte übten eine wahre Anziehungskraft auf die Fremden aus, einerlei ob Käufer oder Verkäufer. An diesen Tagen glich die Ortschaft einem Heerlager. Hunderte Personen besorgten hier ihre Einkäufe an Töpferwaren, Käseerzeugnissen, Stiefel, Schuhe, Leder- und Riemenzeug aller Art, Sensen, Sicheln, Dengelzeug, Holzrechen, Taschen, Körbe und Flechtmaterial, Bürsten, Kämme, Kleider und Textilwaren, und dergl. mehr.

Sie waren mit ihren Einkäufen derart zufrieden, sodass sie immer wieder hierher kamen. Aber auch die große Zahl der Verkäufer (Marktfieranten) war mit dem erzielten Absatz ihrer Waren so zufrieden, dass sie die Märkte in Kaisersteinbruch mit ihren, zum Verkauf bestimmten Waren, immer wieder gerne aufsuchten und sich oft schon Monate vorher bei der Gemeinde um einen Standplatz bewarben.

Joseph Herzog (1682–1742)

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stadtarchiv Mosonmagyaróvár: Handwerksordnung der Schuhmachermeister 1688.
  2. Archiv Stift Heiligenkreuz, Rubr. 51 / Fasc. VII. / Nr. 10h