Ulrich I. von Maissau
Ulrich (I.) von Maissau (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1326/1327[1]) war ein Adeliger des Herzogtums Österreich.
Herkunft
Ulrich (I.) von Maissau stammte aus der Familie der Maissauer, einer bedeutenden Ministerialenfamilie[A 1] des Herzogtums Österreich. Er war der Enkel von Otto (II.) von Maissau und der Sohn von Stephan (I.) von Maissau aus dessen Ehe mit Margarete von Neuhaus.[1]
Ulrich (I.) von Maissau war mit Anna von Schaunberg verheiratet, die aus einer hochfreien Adelsfamilie[A 2]. Aus dieser Ehe hatte mindestens 6 Kinder, darunter die Söhne Stephan (II.) und Konrad von Maissau.[2]
Leben
Ulrich (I.) Maissau hielt sich vor allem im Waldviertel auf und war im Gegensatz zu seinem Vater in der Politik und Öffentlichkeit nicht besonders präsent. Er widmete sich allerdings erfolgreich den Interessen seiner Familie.[3] Von seinem Vater hatte er das Amt des Oberstmarschalls des Herzogtums Österreich geerbt, in dem ihm später sein ältester Sohn nachfolgen sollte.[4] Zu seiner Zeit allerdings wurde dieses Amt durch die Einsetzung des Landmarschalls eine bloße Repräsentationsaufgabe. Nach Ulrichs Tod traten seine Söhne zunächst bei allen Rechtsgeschäften gemeinsam. Erst um 1340 dürften sie sein Erbe geteilt haben.[1]
Literatur
- Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990
- Peter Trawnicek: Pöggstall und die Grabdenkmäler in der Kirche St. Anna im Felde. In: Sbornik Praci filozoficke fakulty brnenske univerzity studia facultatis philosophicae universitatis brunensis C 49, 2002. S. 271-291 digital
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten stammte.