Ortschaft
Eine Ortschaft, umgangssprachlich meist einfach Ort, ist eine kleinere Siedlung.
In der deutschen Rechtssprache ist Ortschaft ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung - in Österreich stehen die Ausdrücke Ort und Ortschaft auch rechtlich synonym.
Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit manchmal mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. Richtigerweise müsste man sie als "Gemeindeteil" bezeichnen. In der Schweiz ist bei ländlichen Gemeinden immer von Ortschaften die Rede, nie von Ortsteilen.
Zu kleinen Städten mit eingeschränkten bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt.
Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als aufgelassen bezeichnet.
Deutschland
Begriff im deutschen Verwaltungsrecht
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in Niedersachsen [1] und Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.
In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.
Straßenverkehrsrecht
- In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
Österreich
Der Begriff der Ortschaft (bzw. Ortsteil, Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige Landtag erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden.
Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet (Siedlungen), nie aber auf Fluren oder Wälder.
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen Konskriptionsnummernsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert.
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften.
Kataster: Gemeinde, Katastralgemeinde
Nicht zu verwechseln sind Ortschaften mit den in den Grundstückskatastern bestehenden Katastralgemeinden: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten, in denen eine oder mehrere Ortschaften, Weiler/Rotten (bis 10 Häuser), Einöden (bis 3 Wohnstätten), Einzelhäuser sowie unbesiedelte Flurstücke liegen.
Eine Gemeinde besteht aus einer oder mehreren Katastralgemeinden, und damit aus einer – etwa als Stadtgemeinde oder Statutarstadt – oder auch mehreren Ortschaften (als Landgemeinde). Wien (als eine Ortschaft im Sinne von ‚Siedlung‘) besteht aus mehreren Gemeindebezirken.
Straßenverkehr: Ortsgebiet
Nach der StVO besteht der Begriff des Ortsgebietes, das sich meist mit der Ortschaft im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Während es gesetzlich keine Regelung über die Kennzeichnung von Ortschaften gibt, besteht diese sehr wohl für das Ortsgebiet. Das führt dazu, dass oft auch Häuser außerhalb des Ortgebietes, also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
Schweiz
Bewohntes geografisch abgrenzbares Siedlungsgebiet mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl.[2][3]
Siehe auch
- Gnotschaft, Weiler/Rotte
- Liste geteilter Orte (Landgrenzen)
- Ort
- Ortsteil
Einzelnachweise
- ↑ Niedersächsische Gemeindeordnung (zu Ortschaften siehe ab Seite 28 der PDF-Datei; 188 kB)
- ↑ SR 510.625 Art.3 Begriffe
- ↑ Ortschaftenverzeichnis der Schweiz. Ausgabe 2006
Weblinks
Amtlich benannte Gemendeteile in Bayern Bayerisches Landeamt für Statistik und Datenverarbeitung
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