Anton von Maigen
Anton von Maigen (* im 14. Jahrhundert; † 9. September 1406)[A 1] auch Anton de Stuben oder Stubay, war Protonotar und "Oberster Schreiber" der Kanzlei von Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe") († 1395), Pfarrherr der Pfarren von Deutsch-Altenburg und Hainburg sowie Dompropst von St. Stephan zu Wien.
Herkunft und Familie
Die Herkunft und die Familienverhältnisse von Anton von Maigen sind unbekannt.[1]
Leben
Anton von Maigen, erstmals am 28. September 1378 als Schreiber der Kanzlei von Herzog Albrecht (III.) von Österreich urkundlich genannt, dürfte bereits 1376 im Dienst des Herzogs gestanden haben, als er noch der Pfarrer von Maigen war. 1383 und 1389 war er Kaplan an der Kapelle St. Dorothea in Wien, die der Herzog gestiftet hatte..[1] Außerdem gelangte er in den Besitz der landesfürstlichen Patronatspfarre von Hainburg.[2] Für diese legte er 1384/85 ein Register über die wichtigsten Rechtstitel der Pfarre, ein Inventar der Pfarrsakristei und ein Verzeichnis der Bücher der Pfarrbiblithek an. 1392 bezeichnete ihn Herzog Albrecht (III.) als seinen "secretarius". Damals galt er den Zeitgenossen als enger Vertrauter des Herzogs.[3]
Nach dem Tod von Bischof Johann von Chur, dem früheren Kanzler von Herzog Albrecht (III.), galt Anton von Maigen als Kandidat für die Bischofswürde von Chur, nachdem es dort als Folge des Abendländischen Schismas zu einer Doppelwahl gekommen war. Doch obwohl Herzog Albrecht (III.) die Kandidatur seines Mitarbeiters sogar mit Waffengewalt zu fördern versuchte, konnte sich schließlich Graf Hartmann von Werdenberg durchsetzen. Nachdem Georg von Liechtenstein († 1319), der Neffe von Albrechts Hofmeister Hans von Liechtenstein († 1397), wenig später Bischof von Trient aufstieg, folgte ihm Anton von Maigen als Propst des Allerheiligenkapitals zu St. Stephan in Wien nach. Seine päpstliche Provision empfing er am 20. Mai 1391 und resignierte gleichzeitig als Bischof von Chur.[3]
In den letzten Jahren des Herzogs spielte er eine wichtige Rolle in dessen Finanzverwaltung. Ende August 1395 bezeugte er mit anderen Vertrauensleuten des Herzogs in Laxenburg dessen letzten Willen. Wenig später war er einer der Siegler des Hollenburger Teilungsvertrages (22. September 1395).[4]
Unter der Herrschaft der Herzöge Wilhelm und Albrecht (IV.) von Österreich behielt er seine einflussreiche Stellung als herzoglicher Rat, wobei er besonders bei Verhandlungen mit König Wenzel und dessen Cousins, dem Markgrafen von Mähren, eingesetzt wurde. Er zählte eindeutig zu den Anhängern von Herzog Albrecht (IV.), weswegen er sich nach dessen Tod endgültig vom Hof zurückzog.[5]
Als Dompropst zu St. Stephan bewährte er sich besonders als tüchtiger Organisator. Zu seinen Verdiensten zählt die Anlegung eines "Raitregisters", in dem er die Rechnungslegungen der stiftlichen Amtsleute und Zehentpächter protokollieren ließ. Auch das älteste bekannte Kopialbuch der Propstei dürfte unter seiner Anleitung entstanden sein.[5]
Mit der Wiener Universität, deren Kanzler Anton war, hatte er häufig Konflikte. Das dürfte der Grund dafür sein, dass er bei Thomas Ebendorfer sehr schlecht wegkommt.[6]
Literatur
- Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 322
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 322f.
- ↑ 3,0 3,1 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 323
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 324
- ↑ 5,0 5,1 vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 325
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 325f.
Anmerkungen
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 322