Richwin (Edelfreier)

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Richwin (* im 10. Jahrhundert; † im 11. Jahrhundert, um 1055/56) ist um 1045 als Herr von beträchtlichen Besitzungen im heutigen Weinviertel nachgewiesen.

Herkunft und Familie

Über Richwins Herkunft und Familienverhältnisse ist nichts Konkretes bekannt. Er gilt als Edelfreier[A 1], seine Familie soll aus der Umgebung der Bischöfe von Regensburg stammen.[1]

Leben

Richwin war einer jener Edelfreien aus der Mark Österreich, welche 1055 die Adelsverschwörung um den früheren Herzog Konrad von Bayern († 1055), Herzog Welf III. von Kärnten († 1055) und Bischof Gebhard von Regensburg († 1060) gegen König Heinrich III. unterstützten. Nach ihrem Scheitern wurde er zum Tode verurteilt. Seine beträchtlichen Besitzungen, die sich im heutigen Weinviertel befanden, erhielt der Bischof von Passau. Sie befanden sich im Umfeld der Orte Gaubitsch, Großkrut und Herrnbaumgarten, die damals zur Ungarnmark gehörten, welche um 1045 von den König Heinrich III. errichtet worden war. Deswegen wird in der Geschichtsforschung davon ausgegangen, dass Richwin als ein im Norden ansässiger Nachbar der Ungarnmark vom König in seine Grenzpolitik gegen das ungarische Königreich eingebunden war.[1] Die Schenkung von Richwins früheren Besitzungen an den Bischof von Passau wurde von König Heinrich IV. in einer Urkunde, die dieser am 27. September 1063 "an der Fischa" ausstellen ließ, bestätigt.[2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Georg Scheibelreiter: Die Babenberger. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 117
  2. vgl. Georg Scheibelreiter: Die Babenberger. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 122

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als solche galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.